Wenn du ein alleinerziehender Elternteil und gleichzeitig noch Arbeitnehmer bist, dann kann der Alltag schnell ziemlich stressig werden. Wenn die Kita mal geschlossen hat oder das Kind über Nacht krank geworden ist, dann kann die tägliche Routine schnell kippen. Die gute Nachricht jedoch ist, dass die Arbeitswelt mittlerweile viel Rücksicht auf alleinerziehende Elternteile nimmt.

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Ab wann giltst du als alleinerziehend?

Doch bevor du dich mit den vielen beruflichen Vorteilen und Entlastungen für Alleinerziehende auseinandersetzt, ist es zunächst wichtig, den Begriff zu definieren. Da es auch steuertechnisch einige Vergünstigungen für Alleinerziehende gibt, ist die Definition des Begriffs ganz klar festgelegt. Folgende Punkte solltest du also erfüllen, damit du als alleinerziehend giltst:

  • Du musst alleine mit deinen Kindern oder deinem Kind zusammenleben. Ein weiterer Erwachsener darf nicht dabei sein. Ausnahme: es handelt sich um dein erwachsenes Kind, welches noch Kindergeld erhält. Es darf nicht älter als 25 Jahre alt sein.
  • Wohnst du in einer Wohn- und nicht in einer Lebensgemeinschaft mit mehreren Erwachsenen, ist das auch in Ordnung. Hier kann es nur passieren, dass dir die Steuerklasse 2 nicht anerkannt wird.
  • Deine Kinder oder dein Kind müssen bei dir gemeldet sein.
  • Betreust du dein Kind überwiegend, zählst du als alleinerziehend.

Alleinerziehende Berufstätige – diese Vergünstigungen gibt es

Wie bereits erwähnt, gibt es für alleinerziehende Berufstätige einige Vergünstigungen wie beispielsweise steuerliche Vorteile. Im Hinblick auf die steuerlichen Vorteile wurde es bereits erwähnt. Alleinerziehende Elternteile, welche mit mindestens einem Kind und keinem Erwachsenen zusammenwohnen, dürfen unabhängig vom Einkommen die Steuerklasse 2 nutzen. Hier zahlst du deutlich weniger Steuern und hast somit mehr von deinem Nettoeinkommen.

Weitere Zuschüsse, mit denen du als berufstätiger alleinerziehender Elternteil rechnen kannst, sind zudem das Kinder- und Wohngeld. Wobei hier explizit erwähnt werden sollte, dass Letzteres von deinem Einkommen abhängt. Auch die Haushaltsgröße spielt hier natürlich eine Rolle. Verdienst du also zu viel und ist deine Wohnung zu groß, steht dir kein Wohngeld zu.

Solltest du zudem von deinem Partner keinen Unterhalt für deine Kinder erhalten, auch wenn dieser dazu verpflichtet ist, kannst du einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser Vorschuss entspricht dann dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich deines erhaltenem Kindergelds.

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Wie viele Krankentage darfst du haben?

Sollte mindestens ein Kind unter 12 Jahren in deinem Haushalt leben, hast du Anspruch, für die Pflege deines erkrankten Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden. Die Anzahl der Krankentage wird dabei auf das Kalenderjahr bezogen und ist nur für Kinder unter 12 Jahren gültig.

Berufstätige Alleinerziehende haben pro Kalenderjahr 60 Tage für die Pflege eines erkrankten Kindes zur Verfügung. Sollten ´mehrere Kinder unter 12 Jahren in deinem Haushalt leben, so kann sich der Anspruch der Krankentage auf bis zu 130 Tage pro Kalenderjahr erhöhen.

Dabei solltest du ebenfalls beachten, dass du deinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid gibst und dir schnellstmöglich ein ärztliches Attest von deinem Arzt als Nachweis einholst.

Doch was ist in dem Fall, wenn dein Kind für längere Zeit pflegebedürftig ist und du bereits alle gesetzlichen Krankentage aufgebraucht oder aber gar keinen Anspruch mehr auf bezahlte Freistellung hast? In diesem Fall ist dein Arbeitgeber nicht mehr dazu verpflichtet, dich gegen Bezahlung freizustellen. Hier erfolgt der Lohnausgleich bei gesetzlich versicherten Personen durch die Krankenkasse. Dieser Lohnersatz wird dir unter dem Namen Kinderkrankengeld ausgezahlt. Die Höhe des Kinderkrankengeldes liegt bei 90 % deines Nettogehalts.

Damit du das Kinderkrankengeld beantragen kannst, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung gegenüber deinem Arbeitgeber.
  • Du bist gesetzlich krankenversichert, inklusive Krankengeldanspruch.
  • Die Pflegebedürftigkeit deines Kindes wurde durch ein ärztliches Attest bestätigt.
  • Es gibt in deinem Haushalt keine weiteren Personen, welche die Pflege deines Kindes übernehmen können.
  • Das pflegebedürftige Kind ist nicht älter als 12 Jahre.

Arbeitszeiten für alleinerziehende Eltern – welche Rechte gibt es?

Da alleinerziehende Eltern es nicht immer leicht haben, gibt es natürlich einige Erleichterungen. Aber wie sieht es aus mit den generellen Rechten am Arbeitsplatz? Genießt du hier besonderen Kündigungsschutz? Mehr Urlaubs- und dafür weniger Arbeitstage?

Wie lange müssen Alleinerziehende arbeiten?

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs vor einigen Jahren sind alleinerziehende Eltern leider dazu verpflichtet, in Vollzeit zu arbeiten, wenn das Kind mindestens 3 Jahre alt ist. Es gibt also keinen gesetzlichen Sonderanspruch auf bestimmte Arbeitszeiten, wie es ihn zum Beispiel bei Schwangeren oder Schwerbehinderten gibt. Dasselbe gilt bedauerlicherweise auch für den Kündigungsschutz. Alleinerziehende Eltern können genau so gekündigt werden, wie alle anderen Mitarbeiter.

Auch ein Recht auf Homeoffice für Alleinerziehende ist nicht gesetzlich geregelt. Wenn der Arbeitgeber nicht explizit eine solche Regelung im Arbeitsvertrag festgehalten hat, dann musst du, wie alle anderen auch, täglich zu deinem Arbeitsplatz fahren. Allerdings hat sich speziell bei diesem Thema aufgrund der Pandemie in den letzten Jahren viel getan. Hier haben sich die Vorteile durch das flexible Arbeiten im Homeoffice klar herauskristallisiert, weswegen du diesbezüglich mit einer deutlich stärkeren Toleranz im Vergleich zu den letzten Jahren rechnen kannst. Beim Thema Homeoffice sind vieler Arbeitgeber mit Sicherheit mittlerweile dazu bereit, insbesondere alleinerziehenden Eltern entgegenzukommen.

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Privilegien für Alleinerziehende

Die gute Nachricht jedoch ist, dass du als alleinerziehender Elternteil doch das ein oder andere Privileg genießen darfst. Das betrifft vor allem Ermessensentscheidungen, die dein Vorgesetzter treffen muss. Hierbei muss er auf alle alleinerziehenden Angestellten im Unternehmen Rücksicht nehmen. Das betrifft zum Beispiel Überstunden oder Versetzungen in andere Filialen.

Sollten beispielsweise Überstunden fällig werden, so ist dein Chef dazu verpflichtet, deine Situation zu berücksichtigen und muss einen anderen Arbeitskollegen für diese Aufgabe finden. Auch bei der jährlichen Urlaubsplanung genießen Alleinerziehende besondere Rechte. So muss der Arbeitgeber auf die Schul- und Ferienzeiten Rücksicht nehmen und alleinerziehenden Eltern hier den Vortritt lassen. Dieses Recht gilt jedoch nicht nur speziell für Alleinerziehende, sondern generell für alle berufstätigen Eltern.

Um beim Thema Urlaubsplanung zu bleiben. Gibt es besondere Urlaubsansprüche für Alleinerziehende? Die Antwort ist auch hier leider nein. Wenn du ein alleinerziehender Elternteil bist, dann hast du genau so viele Urlaubstage wie deine Kollegen auch. Die Ausnahme stellt hier die bereits genannte gesetzliche Regelung der Kinderkrankentage dar.

Trotz allem muss dein Chef deine spezielle Situation berücksichtigen. Das gilt für die Kita-Zeiten deiner Kinder sowie sonstige Termine, die dein Kind betreffen. Zum Glück sind heutzutage die meisten Arbeitgeber sehr kulant und kommen alleinerziehenden Elternteilen hier sehr deutlich entgegen.

Bildnachweis: Rawpixel/istockphoto.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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