Wann immer dir ein Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung vorliegt, kannst und solltest du gewisse Punkte verhandeln. Wir verraten dir, welche das sind und geben nützliche Verhandlungstipps.

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Arbeitsvertrag: Verhandele deine Rechte und Pflichten!

Viele Arbeitnehmer sind froh, überhaupt einen Job gefunden zu haben. Je mehr dieser auf dem Papier ihren Wunschvorstellungen entspricht, umso geringer ist ihre Bereitschaft zur Verhandlung. Du möchtest schließlich nicht gleich als anspruchsvoll gelten oder einen schlechten Eindruck hinterlassen. Diese Einstellung ist zwar verständlich, leider aber nicht richtig. Den „perfekten“ Job gibt es schließlich nicht und so lässt sich auch in jedem Arbeitsvertrag die eine oder andere Kleinigkeit finden, über die es sich zu verhandeln lohnt.

Selbst, wenn du beispielsweise mit dem Gehalt zufrieden bist, wäre es doch den Versuch wert, ein wenig mehr auszuhandeln. Gegen mehr Geld auf dem Konto am Ende des Monats hättest du gewiss nichts, oder?! Was also solltest du stets verhandeln – oder sich zumindest im Arbeitsvertrag genauer ansehen und kritisch prüfen – bevor du diesen unterzeichnest? Wir haben die fünf wichtigsten Punkte für dich zusammengetragen:

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Punkt 1: Gehalt

Das Gehalt ist ein ausschlaggebender Faktor bei der Wahl deiner Arbeitsstelle. Es entscheidet zu großen Teilen darüber, ob du in deinem Job auf Dauer zufrieden bist oder nicht. Zwar kann ein gutes Gehalt einen ansonsten miesen Berufsalltag in der Regel nicht langfristig wettmachen, doch umgekehrt wirst du auch nicht glücklich, wenn du zwar jeden Tag mit Spaß und Freude zur Arbeit gehen, sich aber kaum genug zum Essen leisten können.

Gerade die jungen Fachkräfte, die sogenannte Generation Y, gelten eigentlich als besonders anspruchslos – zumindest im materiellen Sinne. Du bringst die Arbeitgeber eher mit dem Wunsch nach viel Freizeit oder einem Sinn in ihrer Tätigkeit zur Verzweiflung. Dieser Ruf eilt ihnen voraus.

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Umfragen erzeugen aber ein gänzlich anderes Bild: Auch für die Generation Y ist das Gehalt einer der wichtigsten Entscheidungsfaktoren für oder gegen ein Stellenangebot – bei vielen sogar der wichtigste (Quelle: Welt). Die Gehaltsverhandlung findet in zahlreichen Fällen bereits im Vorstellungsgespräch statt. Solltest du dich in diesem Zuge bereits geeinigt haben, darfst du natürlich nicht vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages plötzlich das Gehalt nochmal nachverhandeln. Hierfür sind das Ende der Probezeit oder andere Zeitpunkte geeigneter, wie in folgendem Artikel beschrieben:

Lese-Tipp: Erfolgreiche Gehaltsverhandlung: Die besten Tipps und Argumente

Sollte hingegen noch keine Lohnverhandlung stattgefunden haben, ist der Zeitpunkt vor der Vertragsunterzeichnung der richtige. Wie bereits erwähnt, kann sich die Verhandlung über das Gehalt selbst dann lohnen, wenn du mit deinem zukünftigen Verdienst eigentlich zufrieden bist. Hierbei ist ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt: Ist das Gehalt bereits angemessen oder sogar überdurchschnittlich, sind Verhandlungsversuche nicht unbedingt notwendig. Ist das zukünftige Einkommen hingegen (nicht einmal) durchschnittlich, solltest du die Gelegenheit beim Schopfe packen, um es in die Höhe zu handeln.

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Doch nicht nur das Gehalt bietet bei einem neuen Arbeitsvertrag Verhandlungsspielraum. Du solltest deine Forderungen daher mit den folgenden Punkten abgleichen.

Punkt 2: Arbeitgeberleistungen

Manchmal ist es sinnvoller, vom Arbeitgeber andere Leistungen zu fordern als mehr Gehalt. Sobald du dabei nämlich eine gewisse Grenze überschreitest, steigt auch dein Steuersatz und von dem Mehr an Einkommen bleibt am Ende kaum etwas übrig. Daher gibt es auch sogenannte steuerfreie Arbeitgeberleistungen, welche du anstelle der Gehaltsverhandlung in einem neuen Arbeitsvertrag aushandeln können. Hierzu gehören:

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  • Sachzuwendungen wie Waren- oder Benzingutscheine
  • Kindergartenzuschüsse
  • Privatnutzung von elektronischen Arbeitsmitteln wie einem Smartphone
  • Gesundheitsförderung
  • u. v. m.

Welche Leistungen steuerfrei sind und in welcher Höhe, ist gesetzlich eindeutig geregelt. Doch du kannst natürlich auch steuerpflichtige Sonderleistungen wie einen Geschäftswagen einfordern. Auch die Zahlung eines 13. Monatsgehaltes, von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist ein beliebtes Thema bei Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag.

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Möglich sind zudem eine Betriebsrente, ein Anspruch auf mindestens eine Weiterbildung pro Jahr, die vom Unternehmen bezahlt wird, oder zahlreiche weitere individuelle Regelungen. Überlege also, von welchen Vereinbarungen du außerhalb eines höheren Einkommens profitieren könntest und versuche dein Glück im Rahmen der Arbeitsvertragsverhandlung.

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Punkt 3: Arbeitszeiten

Auf Platz zwei der wichtigsten Faktoren am Arbeitsplatz bezüglich deinem Grad an Zufriedenheit stehen gewiss die Arbeitszeiten. Wenn du beispielsweise 3.000 Euro brutto pro Monat verdienst, macht es einen großen Unterschied, ob du dafür 40 oder 35 Stunden pro Woche arbeiten musst. Auch Überstunden sind für viele Arbeitnehmer ein Problem, wenn sie zu häufig oder in zu großem Ausmaß geleistet werden müssen. Wünschenswert sind zudem für viele Arbeitnehmer Modelle wie das Homeoffice oder die Remote Work.

Lese-Tipp: Überstunden: Regelungen zu Anspruch, Vergütung und Ausgleich

Sehe dir also Klauseln zu deinen Arbeitszeiten, zur Urlaubs- und Überstundenregelungen sowie weiteren relevanten Faktoren an, die über deine Arbeits- oder Freizeit bestimmen. Werde dir darüber bewusst, was dir wichtiger ist – mehr Freizeit oder mehr Geld – und an welcher Stelle du deshalb verhandeln möchtest. Berücksichtige dabei aber auch die Auswirkungen auf deine Karriere. So ist es in vielen Unternehmen zum Beispiel schwierig, mit reduzierter Arbeitszeit eine Führungsposition zu erlangen.

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Bei der Verhandlung bezüglich kürzerer Arbeitszeiten oder mehr Urlaubstagen handelt es sich in der Regel um ein Entweder-oder mit deiner Forderung nach mehr Geld. Dennoch zeigen sich viele Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitszeiten nachgiebiger als bei finanziellen Aspekten. Einen Versuch ist es also durchaus wert.

Punkt 4: Erreichbarkeit

Aufgrund der Digitalisierung bedeutet Freizeit heutzutage aber längst nicht mehr, dass du von der Arbeit abschalten kannst. In vielen Unternehmen ist es gang und gäbe, dass du auch außerhalb der Arbeitszeiten für deine Kollegen, den Chef oder Kunden erreichbar sein musst. Das Smartphone klingelt also auch am Wochenende und deine E-Mails checkst du sogar im Urlaub. Das ist nicht nur nervig, sondern kann auf Dauer zur echten gesundheitlichen Belastung werden.

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Treffe daher mit deinem Arbeitgeber eine fixe Vereinbarung, wann du auf welchem Wege erreichbar sein musst – und wann du getrost „offline“ gehen darfst. Halte diese Regelung als Klausel im neuen Arbeitsvertrag fest, sodass du im späteren Berufsalltag immer wieder darauf verweisen kannst. Auch hier musst du allerdings vorsichtig sein, dass das „Abschalten“ nicht zum Karrierehemmnis wird. Allerdings solltest du für die Karriere natürlich nicht deine Gesundheit aufs Spiel setzen. Du bewegst dich also erneut auf einem schmalen Grat.

Punkt 5: Tätigkeitsbereich

Last but not least kannst du in deinem Arbeitsvertrag nicht nur deine Rechte, sondern auch deine Pflichten verhandeln, sprich: Was schuldest du dem Arbeitgeber im Gegenzug für das Gehalt & Co?

  • Welche Tätigkeiten musst du erbringen – und welche nicht?
  • Wie sieht es mit deinem Verantwortungsbereich aus?
  • Wo liegen die Grenzen der Weisungsbefugnis deines Vorgesetzten?
  • Musst du also „niedere“ Tätigkeiten ausführen, für welche du eigentlich überqualifiziert bist, wenn dein Chef dir das aufträgt?
  • Und wenn ja, ab wann darfst du „Nein“ sagen? Auch solche Definitionen deines Tätigkeitsbereiches sollten im Arbeitsvertrag festgehalten werden – und natürlich darfst du bestehende Klauseln verhandeln. Trau dich!

3 Verhandlungstipps für deinen Arbeitsvertrag

Viele Arbeitnehmer trauen sich schlichtweg nicht, einen Arbeitsvertrag zu verhandeln, weil sie nicht wissen, wie sie an die Sache herangehen sollen. Sie haben wenig Verhandlungserfahrung und fühlen sich angesichts der „neuen“ Situation überfordert. Wir möchten dir deshalb abschließend noch drei Tipps an die Hand geben, um dir mit der Verhandlung deines Arbeitsvertrages zu helfen:

  1. Überlege dir im Voraus, was du fordern möchtest, ob diese Forderung realistisch ist und wie du diese begründest. Je besser deine Argumente sind, umso höher ist deine Chance auf ein „Ja“.
  2. Gebe dich selbstbewusst, aber kompromissbereit. Wenn du überzogene Ansprüche verlautbarst und nicht von diesen abrücken willst, wirkst du hochnäsig und unter Umständen kommt der „Deal“ – sprich der Arbeitsvertrag – doch nicht zustande. Er ist schließlich noch nicht unterzeichnet. Also beweise bei Vertragsverhandlungen unbedingt Fingerspitzengefühl!
  3. Setze deine Forderungen stets etwas höher an als dein eigentliches Ziel. So lässt du dir selbst Handlungsspielraum, um dem Arbeitgeber entgegenzukommen. Wenn du also zwei Prozent mehr Gehalt wünscht, so fordere fünf Prozent mehr und treffe dich mit dem Verhandlungspartner in der Mitte.

Was würdest du unseren Lesern noch für die Vertragsverhandlung raten? Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind deiner Meinung nach verhandelbar und welche nicht. Wir bedanken uns für deine Anregungen zum Thema in den Kommentaren!

Bildnachweis: VioletaStoimenova/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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