Wenn du zu den glücklichen Menschen zählst, die gerade eine Zusage für eine Ausbildungsstelle erhalten haben, wird im nächsten Schritt der Ausbildungsvertrag unterschrieben. Wie bei allen vertraglichen Vereinbarungen gibt es auch bei deinem Ausbildungsvertrag Rechte und Pflichten für beide Seiten. Welche das sind, worauf du achten musst und was ein seriöser Ausbildungsvertrag alles beinhalten sollte, erfährst du in folgendem Beitrag.

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Was genau ist ein Ausbildungsvertrag?

Bevor du alle wichtigen Punkte zur Thematik erfährst, ist es wichtig, sich mit der Begriffsdefinition des Ausbildungsvertrages auseinanderzusetzen.

Ein Ausbildungsvertrag ist wie auch ein Arbeitsvertrag, eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dieser ist für deine Ausbildung zwingend notwendig, denn er enthält alle wichtigen Informationen bezüglich deiner Tätigkeit und bildet somit die rechtliche Grundlage für deine Ausbildung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass, bevor du deinen Ausbildungsvertrag unterschreiben möchtest, du dir alle Inhalte genau durchliest und verstehst.

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Solltest du zum Zeitpunkt, an welchem du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, noch nicht volljährig sein, müssen zudem deine Erziehungsberechtigten der Ausbildung zustimmen. Wichtig zu erwähnen ist hier auch, dass du, bevor du deine Ausbildung antreten darfst, dich zunächst einer ärztlichen Untersuchung unterziehen lassen musst. Hier wird deine geistliche und körperliche Eignung für die Berufsausbildung geprüft. Der Arzt schickt im Anschluss dann diese Bescheinigung an die entsprechende IHK-Stelle und erst dann darfst du deine Ausbildung starten. Diese Untersuchung ist jedoch nur für minderjährige Auszubildende verpflichtend.

Ausbildungsvertrag Inhalt – das gehört alles rein

So viel zur Frage: Was ist ein Ausbildungsvertrag? Doch was genau gehört alles in diesen rein?

Folgende Inhalte sollten laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf jeden Fall vorhanden sein:

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  • Ausbildungsberuf: Die genaue Bezeichnung des zu erlernen Berufs sowie eine Gliederung der Ausbildungsinhalte, welche vermittelt werden sollen.
  • Ort der Ausbildung: Hier sollte genau festgehalten werden, wo die Ausbildung stattfindet.
  • Beginn & Dauer: Der genaue Beginn sowie die Laufzeit deiner Ausbildung sind ebenfalls wichtiger Bestandteil deines Ausbildungsvertrages.
  • Externe Maßnahmen: Sollten Schulungen oder ähnliche Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden, sind diese hier ebenfalls zu erwähnen.
  • Arbeitszeit: Deine täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden.
  • Probezeit: Die Dauer der Probezeit, welche mindestens einen Monat, jedoch nicht länger als vier Monate dauern darf. Innerhalb der Probezeit können beide Parteien ohne Angaben von Gründen kündigen.
  • Ausbildungsvergütung: Angaben zur gezahlten Ausbildungsvergütung.
  • Jahresurlaub: Die Höhe des Jahresurlaubs. Bist du volljährig, dann stehen dir gesetzlich mindestens 20 Werktage Urlaub pro Jahr zur Verfügung.
  • Voraussetzungen für Kündigung: Ebenfalls solltest du als Azubi auch darüber informiert werden, mit welchen Voraussetzungen du deinen Ausbildungsvertrag kündigen kannst.

Wann ist ein Ausbildungsvertrag gültig?

Eine große Frage, welche immer wieder aufkommt, ist, ob der Ausbildungsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann. Es kommt darauf an, ein rein mündlicher Vertrag ist selbstverständlich nicht gültig. Eine Woche vor Beginn der Ausbildung ist ein mündlich vereinbarter Vertrag zwar möglich, jedoch muss sofort ab dem ersten Ausbildungstag der schriftliche Ausbildungsvertrag unterschrieben werden.

Doch hier gibt es natürlich ein gewisses Risiko, vor allem wenn du für deine Ausbildung einen Wohnortwechsel durchführen musst. Bei einem mündlichen Ausbildungsvertrag hast du leider keine rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund solltest du mit dem Planen deines möglichen Umzugs oder sonstigen organisatorischen Tätigkeiten, wenn möglich warten, bis du deinen Ausbildungsvertrag unterschreiben kannst.

Damit du verstehst, unter welchen Umständen dein Ausbildungsvertrag nicht gültig ist, solltest du erneut einen Blick in das BBiG werfen. In § 12 des BBiG wird festgelegt, welche Inhalte nicht im Ausbildungsvertrag auftauchen dürfen. Sollte dies doch der Fall sein, ist dein Ausbildungsvertrag nichtig.

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Folgende Formulierungen im Vertrag lassen diesen ungültig werden:

  • Klausel, welche die Tätigkeit des Berufs nach der Ausbildung untersagt.
  • Du sollst nach der Ausbildung eine Entschädigung für deine Ausbildung entrichten.
  • Vertragsstrafen für vorzeitige Kündigungen.
  • Schadensersatzansprüche.
  • Pauschalbeträge für Schadensersatzbeträge.

Ausbildungsvertrag Rechte und Pflichten – das gilt für beide Seiten

Wie bei jeder vertraglichen Vereinbarung gibt es auch hier für beide Parteien Rechte und Pflichten, welche einzuhalten sind.

Pflichten des Ausbilders

  • Der Ausbildende ist dazu verpflichtet, dem Auszubildenden alle nötigen Fertigen und Kenntnisse so zu vermitteln, dass dieser das Ausbildungsziel erreicht.
  • Der Auszubildende muss für den Berufsschulunterricht sowie für Prüfungen und sonstige außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen von der Arbeit freigestellt werden.
  • Der Ausbildende muss seinem Auszubildenden eine weisungsberechtigte Person zuteilen, welche auch als Ansprechpartner fungieren soll.
  • Minderjährige Auszubildende sind beaufsichtigungspflichtig.
  • Der Ausbildende hat dafür Sorge zutragen, dass der Auszubildende die Ausbildungsnachweise ordentlich führt und muss dies regelmäßig kontrollieren.
  • Der Auszubildende muss für seine Arbeit eine Vergütung sowie entsprechende Urlaubstage erhalten.
  • Der Auszubildende darf nur Arbeiten durchführen, welche dem Ausbildungsziel dienen und nicht für andere Tätigkeiten ausgenutzt werden.
  • Nach Beendigung der Ausbildung muss der Ausbildende seinem Auszubildenden ein Zeugnis aushändigen.

Pflichten des Auszubildenden

  • Der Auszubildende verpflichtet sich, alle nötigen Inhalte der Ausbildung zu lernen.
  • Die Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie an allen Prüfungen und sonstigen Bildungsmaßnahmen der Ausbildung sind ebenfalls verpflichtend.
  • Der Auszubildende verpflichtet, sich auf seine weisungsberechtigte Person zu hören und alle entsprechenden Vorschriften einzuhalten.
  • Das ordentliche und gewissenhafte Führen der Ausbildungsnachweise.
  • Der Auszubildende muss mit allen Arbeitsmitteln ordentlich umgehen.
  • Im Krankheitsfall oder sonstigen Gründen für das Fernbleiben vom Unterricht, muss der Auszubildende seinem Ausbildungsbetrieb Bescheid geben.
  • Der Auszubildende verpflichtet sich während des Urlaubs keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachzugehen.
  • Alle Aufgaben während der Ausbildung sind gewissenhaft zu erfüllen sowie alle Betriebsgeheimnisse zu bewahren.

Ausbildungsvertrag und Berufsausbildungsvertrag – gibt es einen Unterschied?

Da du jetzt weißt, welche Pflichten du als Auszubildender hast, welche Inhalte in deinem Vertrag stehen sollten und was du beachten musst, stellt sich die Frage, gibt es unterschiedliche Ausbildungsverträge?

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Eine Ausbildung muss nicht immer in einem betrieblichen Rahmen stattfinden. Es gibt durchaus viele Berufe, welche eine rein schulische Ausbildung als Grundlage haben. Hier bekommst du praktische Inhalte in Form von Praktika in entsprechenden Unternehmen vermittelt. Allerdings gibt es bei dieser Form der Ausbildung keinen Ausbildungsvertrag, welchen du unterschreiben musst.

Eine weitere Form der Ausbildung kannst du in Form eines dualen Studiums absolvieren. Hier gibt es verschiedene Varianten wie beispielsweise ein Studium parallel zu einer Berufsausbildung oder der Besuch einer Hoch- anstatt einer Berufsschule während der Ausbildung. Da du hier in der Regel jedoch ebenfalls in einem Betrieb tätig bist, kommst du um einen Ausbildungsvertrag ebenfalls nicht herum.

Die Begriffe Ausbildungsvertrag und Berufsausbildungsvertrag sind also einfach nur jeweilige Synonyme und bezeichnen schlichtweg den gleichen Begriff.

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Kannst du einen Ausbildungsvertrag kündigen?

Während der Probezeit kannst du jederzeit das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen beenden. Nach Ablauf dieser Probezeit gestaltet sich die Kündigung jedoch etwas schwieriger. Eine ordentliche Kündigung ist also nicht möglich, während der Ausbildung. Es gibt jedoch die Möglichkeit für einen Aufhebungsvertrag, bei dem beiden Parteien ihr Einverständnis zur Auflösung des Vertrages geben.

Das Unternehmen kann seinen Auszubildenden ebenfalls nicht einfach so entlassen. Dies ist nur möglich, wenn es einen berechtigten Grund gibt. Dazu zählt beispielsweise strafrechtlich relevantes Verhalten wie Diebstahl, Gewalt gegen Mitarbeiter oder Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Punkte. Auch wenn das Unternehmen schließen muss, kann dem Auszubildenden natürlich gekündigt werden.

Bildnachweis: FluxFactory/istockphoto.com

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