Wenn du dich bisher bei deinem Arbeitgeber krankmelden musstest, war in der Regel die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von deinem Arzt in Papierform vorzulegen. Entweder hast du diese spätestens am dritten Tag der Erkrankung persönlich vorbeigebracht oder per Post verschickt. Ab Januar soll damit jedoch Schluss sein und die elektronische Übermittlung der AU zum Normalfall werden.

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Was ist eine elektronische AU?

Wurde die AU bisher immer in Papierform beim Arbeitgeber vorgelegt, so soll diese nun direkt in elektronischer Form übermittelt werden. Seit dem 1. Januar 2022 werden nämlich schon die Daten der AU elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab 1. Januar 2023 sollen diese Daten nicht mehr nur an die Krankenkassen, sondern auch an die Arbeitgeber auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Digitalisierung in Deutschland vorantreiben

Der Hauptgrund für diese Maßnahme dürfte wohl ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung sein. Seit Jahren ist Deutschland nämlich leider bekannt dafür, in diesem Punkt hinterherzuhinken.

Zudem soll der bürokratische Aufwand durch die elektronische AU deutlich minimiert werden. Vor allem die Tatsache, dass Arbeitnehmer die AU am dritten Tag nach ihrer Erkrankung vorlegen müssen, bedeutet zusätzlichen Aufwand. Entweder musst du als Arbeitnehmer nämlich persönlich zu deiner Arbeitsstelle fahren oder aber extra in eine Postfiliale, damit du die AU rechtzeitig losschicken kannst.

Mit der elektronischen Übermittlung wird also zuallererst dir als erkranktem Arbeitgeber eine große Last abgenommen, aber auch für deinen Arbeitgeber ist die elektronische AU ein deutlicher Vorteil.

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Viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Da die Teilnahme am eAU-System für alle Krankenkassen verpflichtend ist, wird die Entlastung also auch bei allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ankommen. Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind also deutlich:

  • Kein lästiges Nachfragen mehr nach der AU oder nach einer Kopie für die Krankenkasse.
  • Die eAU verursacht keine zusätzlichen Kosten.
  • Du sparst dir Zeit und Porto und kannst diese Zeit besser in deine Genesung investieren.

Doch auch der Arbeitgeber profitiert von diesem neuen System. Dieser muss nicht mehr der AU in Papierform hinterherrennen, sondern kann sich darauf verlassen, dass diese sofort elektronisch übermittelt wird. Zudem sind sich auch viele Arbeitnehmer gar nicht bewusst, dass es in Arbeitsverträgen auch Klauseln geben kann, welche festlegen, dass die AU direkt am ersten Tag der Erkrankung vorliegen muss. Durch die direkte Übermittlung der Krankenkassendaten wird solchen Missverständnissen und Fehlern ebenfalls vorgebeugt.

Wie wird das System eingeführt?

Zunächst sehen die Krankenkassen vor, parallel zur elektronischen Übermittlung noch eine klassische AU in Papierform auszuhändigen. Grundgedanke soll sein, dass mit der klassischen AU ein physisches Beweismittel vorliegt, für den Fall, dass etwas bei der Übermittlung schiefläuft. Zudem geben die Krankenkassen auch an, dass Arbeitgeber nicht einfach auf die eAUS aller Mitarbeiter gleichzeitig zugreifen können. Es sei nur möglich, eAUs von bestimmten Mitarbeitern aufzurufen. Dazu müssen diese bei der Krankenkasse angefordert werden.

Alle Arztpraxen und Krankenhäuser erhalten die entsprechende Software zur Erstellung der eAU. Mit dieser Software wird die eAU, nach erfolgreicher Erstellung im Anschluss sofort an die Krankenkasse und ab Januar 2023 auch an den Arbeitgeber übermittelt. Die Übermittlung erfolgt durch die sichere Telematikinfrastruktur und die Daten werden natürlich nur stark verschlüsselt weitergegeben. Die Übermittlung der Daten gilt als erfolgreich, solange du keine Fehlermeldung erhalten hast. Übermittelt werden ausschließlich die benötigten Daten für die AU und sonst nichts.

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Zusammenfassung: Ablauf der elektronischen Krankmeldung

Abschließend findest du noch einmal den gesamten Ablauf der eAU zusammengefasst:

  • Der Arbeitnehmer stellt die Erkrankung fest und melde dem Arbeitgeber telefonisch die Arbeitsunfähigkeit.
  • Im Anschluss sucht der Arbeitnehmer eine Arztpraxis oder Krankenhaus auf und lässt sich dort untersuchen.
  • Nachdem der behandelnde Arzt eine Erkrankung festgestellt hat, erhält der Arbeitnehmer seine klassische AU in Papierform als Beweis.
  • Parallel dazu wird die elektronische AU zunächst an die Krankenkasse. Die Übertragung erfolgt bis spätestens 0 Uhr.
  • Der Arbeitgeber kann nun eine Anfrage an die Krankenkasse stellen und die eAu für gewöhnlich am Folgetag abrufen.

Bildnachweis: IMAGO / Steinach

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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