Manch ein Mitarbeiter weigert sich strikt die vorgeschriebenen Regeln der Arbeitskleidung einzuhalten, zum Unverständnis des Arbeitgebers. Dass diese ihre Vorgaben aber manchmal bis zur Unterhose ausweiten ist alles andere als angemessen. Und wo liegen deine Pflichten aber auch deine Rechte als Arbeitnehmer?

Anzeige

Klarer Fall: Schutzkleidung

Vor allem in Handwerk, Industrie und Medizin ist eine entsprechende Schutzkleidung erforderlich und unterliegt strengen Vorschriften. Da die Kleidung berufsbedingten Gefahren vorbeugen soll, gibt es meist keine Probleme mit deren Akzeptanz bei den Mitarbeitern. Je nach Arbeitsstelle und mit ihr einhergehenden Gefahren gestaltet sich die Kleidung äußerst unterschiedlich: Helme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe oder Atemschutzmasken…was immer für deine Gesundheit wichtig ist wird hier verpflichtend vom Arbeitgeber vorgeschrieben. Die Verantwortlichkeit für die Bereitstellung der Schutzkleidung trägt der Arbeitgeber. Er muss diese kostenlos zur Verfügung stellen sowie auf deren volle Funktionsfähigkeit prüfen. Meist werden die Prüfung sowie die Reinigung der Arbeitskleidung als kompletter Rund-um-Service von dem Unternehmen übernommen.

Stehen den Arbeitnehmern keine ausreichenden Schutzmaßnahmen zur Verfügung, so muss der Verantwortliche spätestens im Schadensfall mit Bußgeldern, rechtlichen Folgen oder Schadensersatzpflicht rechnen. Das begründet auch auf der anderen Seite wiederum die Pflichten des Arbeitnehmers. Dieser muss die bereitgestellten Schutzmaßnahmen gewissenhaft befolgen und die entsprechende Kleidung stets tragen. Tut er dies nicht, kann es zu einer Abmahnung bis hin zur Entlassung kommen. Tritt ein Schadensfall ein, so droht zudem die Weigerung der Versicherungen die resultierenden Folgekosten zu tragen.

Anzeige

Aber wie sieht es sonst mit Arbeitskleidung aus?

Um diese Frage zu beantworten gilt es erst einmal zu prüfen, weshalb der Arbeitgeber überhaupt ein Interesse an der Bestimmung der Arbeitskleidung haben könnte. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Unternehmen Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter und eine dementsprechenden Außenwirkung legt. Dem liegen zumeist komplexe Marketingstrategien zugrunde, die vor allem bei direktem Kundenkontakt eine wichtige Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg und die Professionalität eines Unternehmens haben können. In diesem Fall sind die Kleidervorschriften entweder in einer betrieblichen Vereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag festgehalten. Manchmal wird auch ein sogenannter Dresscode eingeführt, sprich eine Kleiderordnung mit bestimmten Vorgaben zur Kleidung.

Wer bezahlt die Arbeitskleidung?

Deren Beschaffung liegt dann je nach Vereinbarung beim Arbeitnehmer selbst oder wird vom Arbeitgeber gestellt bzw. mit dem Gehalt verrechnet. Wenn du die Arbeitskleidung aus Eigeninteresse und freier Entscheidung trägst, beispielsweise um deine private Kleidung zu schonen oder ein bestimmtes „Bild“ von sich zu vermitteln, liegen deren Kosten natürlich bei dir. Zur Klärung jedes einzelnen Falles bedarf es eines Blickes in den Tarif- oder Arbeitsvertrag oder die jeweilige Betriebsvereinbarung. Je nachdem kann geregelt sein, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligen muss. In diesem Fall jedoch kann und darf die Kleidung auch außerhalb der Arbeitszeit getragen und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten werden und der Betroffene darf durch die Kosten nicht nachweisbar benachteiligt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Gehalt und die aufzubringenden Kosten für die Arbeitskleidung in einem massiven Missverhältnis zueinander stehen. Zu Sonderfällen im Niedriglohnbereich und rechtlichen Grundsätzen der Kostenübertragung lohnt sich ein Blick in die gesetzlichen Grundlagen und Urteile des Bundesarbeitsgerichtes.

Wer bestimmt über die Kleidungsvorschriften?

Grundsätzlich natürlich der Arbeitgeber, jedoch kann er nicht nach eigenem Belieben die Vorgaben frei gestalten. Dem Betriebsrat steht gemäß BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) stets ein Mitbestimmungsrecht zu. Finden die beiden Parteien keine Einigung, gibt es eine entsprechende Einigungsstelle. Ihrer Entscheidung bedarf es keiner weiteren Zustimmung. Du als Arbeitnehmer hast nicht wirklich mitzureden. Es sei denn, die Regelungen bewegen sich an den Grenzen der Zumutbarkeit.

Anzeige

Wo sind die Grenzen der Vorschriften?

Zumutbarkeit ist ein dehnbarer Begriff und unterscheidet sich ja nach Branche und Tätigkeit. Grundsätzlich verstößt ein Mitarbeiter gegen Vorschriften, wenn er die Kleidung nicht trägt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Erstens müssen dem Arbeitgeber genügend Exemplare zur Verfügung gestellt werden, sodass diese regelmäßig gereinigt werden können. Zweitens gibt es aber auch berechtigte Ausnahmefälle, in denen die Arbeitskleidung abgelehnt werden darf. Hier können beispielsweise religiöse Gründe eine Rolle spielen. Ein Beispiel ist das Tragen eines Turbans statt der Papiermütze, wenn der Koch der Glaubensgemeinschaft der Sikhs zugehörig ist. Er wird schließlich in seiner Arbeit nicht beeinträchtigt und hält alle Hygienevorschriften ein. Zudem darf das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden. Hier ist der Begriff der Verhältnismäßigkeit ausschlaggebend. Gehen wir doch einmal verschiedene Beispiele durch:

  • Dein Haare darfst du ganz nach deinem Belieben tragen. Ausnahmen gibt es nur im Bereich der Sicherheit sowie je nach Branche im Kundenkontakt. Eine Kündigung aufgrund der neuen Haarfarbe ist zwar nicht möglich, du könntest mit deiner neuen pinken Haaren aber vom Empfang in das Büro der Bank zwangsversetzt werden.
  • Hemden und Blusen liegen ebenso in deiner freien Entscheidung. Du solltest allerdings den Chef nicht mit unnötig bunten Mustern oder zu viel durchscheinender Haut reizen.
  • Wenn keine „Uniform“ vorgeschrieben ist, sagen wir beispielsweise ein Dirndl für die Bedienung im Hofbräuhaus, darfst du über Anzüge und Kostüme selbst entscheiden.
  • Immer unter der Voraussetzung der Angemessenheit dürfen Schmuck, Accessoires und sogar Piercings nach freiem Belieben getragen werden. Natürlich immer nur dann, wenn sie kein Sicherheitsrisiko darstellen, beispielsweise bei der Bedienung einer Maschine.
  • Und auch bei den Schuhen sind wenige Vorschriften geltend. Solange keine Sicherheitsschuhe notwendig sind, kannst du zu deinen liebsten Tretern greifen. Beachte hier aber gegebenenfalls die „Kultur“ in deinem Unternehmen. Offene Schuhe oder gar Flipflops sind nämlich vor allem in der Industrie nur selten gerne
    gesehen.
  • Wie sieht es denn jetzt mit Vorgaben zu Strümpfen und Unterwäsche aus?  Es geht dabei meistens darum Anstößigkeiten auf der Arbeit zu unterbinden. Bei Farbe, Design oder Stoffen greift dann aber dein Persönlichkeitsschutz und du kannst gerne unter deinem schwarzen Kostüm den pinken Snoopy-Schlüpfer tragen.

Bildnachweis: Rawf8/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

Mach mit und diskutiere mit uns in unserer Skool Community!

Egal, ob du Fragen hast, Antworten suchst oder einfach nur deine Erfahrungen zu diesem oder anderen Themen teilen möchtest, du bist herzlich willkommen. Diskutiere mit, erweitere dein Wissen und werde Teil einer inspirierenden Gemeinschaft. Zur Arbeits-ABC Community