Liebe Leserinnen und Leser des Online-Seminars Lohn und Gehalt,
in Kapitel 16 werden wir Ihnen für das Jahr 2014 die unterschiedlichsten Aufgaben zur praktischen Lohnabrechnung stellen, Monat für Monat aufeinander aufbauende Szenarien, wie sie in der praktischen Lohn- und Gehaltsabrechnung anfallen können. Testen Sie also Ihr Wissen, machen Sie mit! Bei den einfachen Aufgabenstellungen für Januar 2014 gab es die Musterlösung unmittelbar und gratis hinterher. Für die folgenden Monaten wird das dann allerdings nicht mehr so sein. Sie sollten sich erst einmal selbst an den Abrechnungen versuchen, die Lösungen stellen wir ein paar Tage später auf der Seite von Arbeits-ABC.de ein.
16.2. Lohn- und Gehaltsabrechnung Februar 2014
16.2.1. Bearbeitungshinweise Manfred Redecker
Herr Redecker arbeitet im Februar wie bisher dienstags und freitags für jeweils vier Stunden als Lager- und Transportarbeiter. Für den 18. und 21. Februar liegt allerdings die Kopie einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
Ab Februar zahlt die F. Sommer & W. Herbst KG ihren Mitarbeitern zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn Fahrgeld für die Nutzung eines privaten Pkw in Höhe von 0,50 € pro Entfernungskilometer. Im Falle von Herrn Redecker beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 18 km. Von der Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer wird seitens des Arbeitgebers Gebrauch gemacht.
16.2.2. Bearbeitungshinweise Frank-Gerhard Dickel
Auch Herr Dickel bekommt durch den Arbeitgeber einen Zuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0,50 €. Die Entfernung beträgt 16 Kilometer. Zur Vereinfachung wird pauschal von 15 Arbeitstagen im Monat ausgegangen. Von der Lohnsteuerpauschalierung wird ebenfalls Gebrauch gemacht.
Zudem hat Herr Dickel seit dem 01.02.2014 einen Bausparvertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse abgeschlossen, der durch den Arbeitgeber mit 26,00 € pro Monat bezuschusst wird. Abgeführt werden durch den Arbeitgeber 52,00 € pro Monat. Die Zahlungen erfolgen auf das Konto 9 000 000 555, BLZ 604 200 00, die Vertragsnummer lautet 471108152014.
16.2.3. Bearbeitungshinweise Alexandra Clemens
Zum 01.02.2014 wird Alexandra Clemens, Im Grünen Busch 16, 58642 Iserlohn, als neue Mitarbeiterin eingestellt. Sie bezog bislang Leistungen der Agentur für Arbeit. Hier die weiteren benötigten Stammdaten:
Geburtsdatum | 07.11.1989 |
Sozialversicherungsnummer | 12-071189-C-511 |
Zuständige Krankenkasse | Barmer GEK |
Beitragsgruppenschlüssel | 1-1-1-1 |
Tätigkeitsschlüssel und Personengruppe | 78144 – Kauffrau – 101 |
Steuertabelle | Allgemeine Tabelle |
Steuerklasse und Kinder | II – 2,00 |
Familienstand | ledig |
Konfession | keine |
Regelmäßige Arbeitszeit | 5 Stunden/Tag – 5-Tage-Woche |
Urlaubsanspruch 2014 | 28 Tage |
Frau Clemens bezieht ein monatliches Gehalt in Höhe von 1.430,00 €, dazu eine persönliche Zulage von 100,00 €. Seit dem 01.02.2014 besteht ein Bausparvertrag bei der DEBEKA Bausparkasse, in den sie monatlich 52,00 € einzahlt. Die Abführung erfolgt durch den Arbeitgeber. Von diesem erhält sie außerdem einen Zuschuss in Höhe von 26,00 €. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 8 Kilometer. Sie erhält 0,50 € Fahrgeld/Entfernungskilometer; von der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung wird Gebrauch gemacht.
16.2.4. Bearbeitungshinweise Klaus-Peter Dornseifer
Zum 01.02.2014 wird Klaus-Peter Dornseifer, Garbecker Straße 38 a, 58809 Neuenrade, als neuer Mitarbeiter eingestellt. Er bezog bislang Leistungen der Agentur für Arbeit. Hier die weiteren benötigten Stammdaten:
Geburtsdatum | 11.03.1972 |
Sozialversicherungsnummer | 04-110372-M-006 |
Zuständige Krankenkasse | AOK NORD-WEST |
Beitragsgruppenschlüssel | 1-1-1-1 |
Tätigkeitsschlüssel und Personengruppe | 74412 – Lager- u. Transportarbeiter – 101 |
Steuertabelle | Allgemeine Tabelle |
Steuerklasse und Kinder | I – Elterneigenschaft ist nachgewiesen |
Familienstand | ledig |
Konfession | Römisch-katholisch |
Regelmäßige Arbeitszeit | 8 Stunden/Tag – 5-Tage-Woche |
Urlaubsanspruch 2014 | 28 Tage |
Herr Dornseifer bezieht einen Stundenlohn von 14,90 €. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 26 Kilometer. Er erhält 0,50 € Fahrgeld/Entfernungskilometer; von der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung wird Gebrauch gemacht. Herr Dornseifer leistet im Februar keine Überstunden; Fehlzeiten sind bei ihm und Frau Clemens keine zu berücksichtigen.
16.3. Lohn- und Gehaltsabrechnung Februar 2014 – Lösungen
Liebe Leserinnen und Leser des Online-Seminars Lohn und Gehalt,
wie bereits angekündigt, veröffentlichen wir an dieser Stelle die Lösungen der für den Monat Februar 2014 durchzuführenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Für alle diejenigen, die sich an den Aufgaben versucht haben zur Kontrolle, für die „Nur-Leser“ vielleicht als Anregung, jetzt das Online-Seminar Lohn und Gehalt noch aktiv anzugehen!
16.3.1. Manfred Redecker
Aus der Aufgabenstellung ging bereits hervor, dass die F. Sommer & W. Herbst KG ihren Beschäftigten zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt Fahrgeld in Höhe von 0,50 € je Entfernungskilometer zahlt. Von der Pauschalierung der Lohnsteuer mit 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für diesen Lohnbestandteil kann aber nur bis zur Höhe der Werbungskostenpauschale von 0,30 € Gebrauch gemacht werden. D. h., die Differenz stellt „ganz normalen“ steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn dar. Kommen wir zum Mitarbeiter Redecker. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter zusätzlich Fahrgeld zahlen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf Kap. 12.1.2. (Geringfügig entlohnte Beschäftigung – Minijob – Aushilfstätigkeit) des Online-Seminars Lohn und Gehalt, wonach vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Lohnbestandteile bei der 450,00 € Verdienstgrenze für Minijobber unberücksichtigt bleiben.. Im konkreten Fall sind also nur die verbleibenden 21,60 € zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist es also möglich, den vollen Betrag von 450,00 € pro Monat bei Minijobs auszuschöpfen und zusätzlich einen Fahrtkostenersatz zu zahlen, ohne dass dabei der Status als Miniobber entfällt.
Da bei Herrn Redecker die nachgewiesenen Tage einer Arbeitsunfähigkeit auf reguläre Arbeitstage entfallen, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die AU-Tage werden zudem in der Fehlzeitenstatistik des verwendeten Lohnabrechnungsprogramms erfasst.
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16.3.2. Frank-Gerhard Dickel
Hinsichtlich des Fahrgeldes gilt das bereits oben Gesagte. Zusätzlich sind die steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohnart „VWL-Arbeitgeberanteil“ zu erfassen und die Daten für einen Vertrag in den Mitarbeiterstammdaten zu hinterlegen. Ob Sie eine konkrete
Bankverbindung dort eingeben oder nicht, spielt für die eigentliche Lohnabrechnung keine Rolle. Für die Übungen des Online-Seminars Lohn und Gehalt haben wir für alle Zahlungen die mittels Scheck gewählt.
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16.3.3. Alexandra Clemens
Das Gehalt von Frau Clemens errechneten wir anteilig aus den Vereinbarungen, wie sie im Tarifvertrag für den Groß- und Außenhandel NRW hinterlegt sind. Die persönliche Zulage stellt insofern eine individuell getroffene Vereinbarung dar; sie ist als eigenständige steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohnart zu erfassen und auszuweisen.
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16.3.4. Klaus-Peter Dornseifer
Bei genau 20 Arbeitstagen im Februar ergeben sich beim neu eingestellten Mitarbeiter Dornseifer keine Besonderheiten. Da sowohl er als auch Frau Clemens vor Aufnahme bei ihrer Tätigkeit bei der F. Sommer & W. Herbst KG arbeitslos waren, brauchen auch keine Vorträge der bislang aufgelaufenen Jahreswerte eines bisherigen Verdienstes von uns berücksichtigt werden.
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16.3.5. Abschließende Angaben
Analog dem Abrechnungsmonat Januar 2014 sind zu erstellen:
- Beitragsnachweise für die jeweils in Frage kommenden Krankenkassen bzw. Minijobzentrale
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- Lohnsteueranmeldung beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt Iserlohn
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- Anmeldung der beiden neu eingestellten Mitarbeiter über die jeweilige Krankenkasse beim Rentenversicherungsträger
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