Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Online-Seminar Lohn und Gehalt,
momentan laufen die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und den Arbeitgebern über einen neuen Tarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Groß- und Außenhandel NRW. Nun gilt eine Tarifbindung bekanntlich nur dann, wenn ein Arbeitgeber dem jeweiligen Verband angehört und streng genommen der Arbeitnehmer der entsprechenden Gewerkschaft, wobei nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder von den getroffenen Vereinbarungen profitieren.
Ab dem 01.05.2014 erhielten die nach dem Groß- und Außenhandelstarifvertrag NRW entlohnten Arbeiter und Angestellten eine Erhöhung ihrer Entgelte in Höhe von 2,1 %. Diesem Sachverhalt tragen wir in Anlehnung daran in diesem Abrechnungsmonat Rechnung und ändern entsprechend die Stammdaten der Arbeitnehmer. Für den Zeitraum 01.02.2014 bis 31.05.2014 wurde für die tariflich entlohnten Beschäftigten zudem eine Einmalzahlung von 90,00 € vereinbart. Auch diese Einmalzahlung lassen wir in die Abrechnung für Mai 2015 beispielhaft einfließen.
16.8. Lohn- und Gehaltsabrechnung Mai 2015
16.8.1. Bearbeitungshinweise Manfred Redecker
Mit Herrn Redecker wurde eine Reduzierung der Arbeitszeit von 0,5 Stunden an den regulären Arbeitstagen Montag und Mittwoch vereinbart. Für die Lohnabrechnung ist der entsprechende Stundennachweis zugrunde zu legen. Der neue Stundenlohn beträgt ab 01.05.2015 10,41 €. Am 27.05.2015 hat er einen Tag Urlaub genommen. Anteilig erhält er 20,00 € in Anlehnung an den Tarifvertrag als Einmalzahlung. Beachten Sie, dass bei Herrn Redecker Fahrgeld nach Arbeitstagen gezahlt wird!
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16.8.2. Bearbeitungshinweise Frank-Gerhard Dickel
Herr Dickel erhält in diesem Monat eine Umsatzprovision in Höhe von 105,00 €. Sein Grundgehalt beträgt ab jetzt 2.532,00 € monatlich. Am 15.05.2015 ruht der Geschäftsbetrieb, die Mitarbeiter nehmen einen Tag Urlaub.
16.8.3. Bearbeitungshinweise Alexandra Clemens
Frau Clemens erhält zusätzlich eine Umsatzprovision in Höhe von 85,00 €. Ihr Grundgehalt erhöht sich auf 1.460,00 € monatlich. Am 15.05.2015 ruht der Geschäftsbetrieb, die Mitarbeiter nehmen einen Tag Urlaub.
16.8.4. Bearbeitungshinweise Klaus-Peter Dornseifer
Für die Lohnabrechnung ist der entsprechende Stundennachweis zugrunde zu legen. Der Stundenlohn beträgt ab dem 01.05.2015 15,20 €. Herr Dornseifer nimmt vom 04.05. bis 08.05.2014 mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung Urlaub.
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16.8.5. Bearbeitungshinweise Katharina-Renate Brettschneider
Frau Brettschneider bezieht nunmehr ein monatliches Gehalt in Höhe von 4.022,00 €. Am 15.05.2015 ruht der Geschäftsbetrieb, die Mitarbeiter nehmen einen Tag Urlaub. Wegen des Eintritts in das Unternehmen erst zum 01.04.2015 findet die Einmalzahlung mit 45,00 € Berücksichtigung.
16.9. Lohn- und Gehaltsabrechnung Mai 2015 – Lösungen
16.9.1. Manfred Redecker
Die Abrechnung für Herrn Redecker sollte keine Probleme aufgeworfen haben. Es versteht sich von selbst, dass er für den Pfingstmontag als gesetzlichem Feiertag und üblicherweise regulärem Arbeitstag für ihn Entgeltfortzahlung erhält. Es wäre nicht korrekt, diese Arbeitszeit statt dessen an einem anderen Tag herauszuarbeiten!
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16.9.2. Frank-Gerhard Dickel
Betreffend der Berechnung des Lohnsteuerabzugs und der Beiträge zur Sozialversicherung bei Einmalzahlungen bzw. sonstigen Bezügen verweisen wir auf die Kap. 10.1. und 10.2.1. des theoretischen Teils des Online-Seminars Lohn und Gehalt bei Arbeits-ABC.de. Herrn Dickels voraussichtliches Jahresbrutto verfügt noch über genügend „SV-Luft“ zu den Beitragsbemessungsgrenzen, weshalb diese Einmalzahlung von 90,00 € in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig ist.
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16.9.3. Alexandra Clemens
Bei Frau Clemens ist analog zu verfahren.
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16.9.4. Klaus-Peter Dornseifer
Zur Höhe des während des Urlaubs zu zahlenden Urlaubsentgeltes heißt es in § 11 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG):
(1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. …
Sind in den 13 Wochen Zuschläge für Sonn- , Feiertags- und Nachtarbeiten enthalten sowie Provisionen oder Sachbezüge, so sind diese mit einzubeziehen. Demnach sollte sich der durchschnittlich Stundenlohn für Herrn Dornseifer während seines Urlaubs folgendermaßen ermitteln:
Monat | Stunden | Lohnsatz | Bruttolohn |
Februar | 160 | 14,90 € | 2.384,00 € |
März | 176 | 14,90 € | 2.622,40 € |
Davon 13 Std. mit 50 % Zuschlag | 96,85 € | ||
Davon 20 Std. mit 25 % Zuschlag | 74,50 € | ||
Davon 8 Std. mit 40 % Zuschlag | 47,68 € | ||
April | 176 einschl. Feiertage | 14,90 € | 2.622,40 € |
Davon 20 Std. mit 25 % Zuschlag | 74,50 € | ||
Gesamt | 512 | 7.922,33 € |
Damit ergibt sich ein Durchschnittslohn von 15,47 €, der für die Lohnfortzahlung während des Urlaubs anzusetzen ist.
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16.9.5. Katharina-Renate Brettschneider
Mit ihrem laufend erzielten Bruttoarbeitsentgelt überschreitet Frau Brettschneider bereits jetzt die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einmalzahlung bleibt daher in diesen beiden Bereichen beitragsfrei.
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