Sie sind ideal geeignet, ein bescheidenes Taschengeld etwas aufzubessern – Ferienjobs sind bei vielen Schülern beliebt und sorgen dafür, dass es in den Ferien nicht zu langweilig wird.

Gleichzeitig bringen Ferienjobs etwas Geld in die Kasse – denn tolle Markenklamotten, Handy und Ausgehen fordern ihren Tribut und sind nicht ganz billig, ein bisschen Geld nebenher verdienen kann also nicht schaden. Während der Schule ist das schwierig, deshalb weichen viele Schüler gerne auf die Ferien aus – ganz besonders, wenn dann keine größeren Reisen mit den Eltern oder Freunden anstehen. Dann verbindet man mehrere Vorteile miteinander – man verdient Geld, man findet einen ersten Einstieg ins Berufsleben, und man kann die Ferienzeit sinnvoll nutzen. Was also muss man wissen, und worauf ist zu achten, wenn man sich für einen Ferienjob entscheidet?

Was sind Ferienjobs?

Ferienjobs sind definiert als ein kurzfristiges und befristetes Arbeitsverhältnis für Schüler oder Studenten während der Schul- und Semesterferien. Da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, ist eine Kündigung nicht nötig.

Ferienjobs sind grundsätzlich für Jugendliche interessant, wenn sie ihr Taschengeld aufbessern wollen. Doch darüber hinaus haben sie weitere Vorteile – sie ermöglichen den frühen Einstieg ins Berufsleben und bringen je nach Branche und Unternehmen durchaus bereits die eine oder andere Berufserfahrung mit sich. Das kann besonders interessant sein, wenn es später um die Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einem Studienplatz geht.

Mit einem Ferienjob kann man schon frühzeitig die beruflichen Neigungen testen und unverbindlich ausprobieren, welche Tätigkeiten besonders gut gefallen und welche weniger in Frage kommen. Man wird damit recht früh selbständig und kann schon erste Verantwortung für sich selbst, aber auch für das selbst verdiente Geld übernehmen.

Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Fragen mit dem Finanzamt – all das ist neu und ungewohnt und fordert von dem Jugendlichen Eigeninitiative und Interesse, sich mit all diesen Fragestellungen auseinander zu setzen. Das führt schon früh zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein – Eigenschaften, die auch im späteren Ausbildungs- und Berufsleben immer wieder gefragt sind. Insgesamt kann sich ein Ferienjob deshalb sehr positiv auf den späteren Einstieg ins Berufsleben auswirken und auch schon eine erste Tendenz zeigen, in welche Richtung man sich später beruflich gerne entwickeln möchte.

Immer gesucht sind Ferienjobber in Supermärkten oder Restaurants. Ob als Aushilfe in der Küche oder zum Auffüllen von Regalen – sie werden immer gebraucht und gerne genommen. Doch das Angebot kann insgesamt recht unterschiedlich gestaltet sein, und es empfiehlt sich deshalb die Suche im eigenen Bekanntenkreis oder in den Tageszeitungen.

Was muss man rechtlich und steuerlich beachten?

Vor allem ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten, wenn man einen Ferienjob annehmen will. 13-Jährigen Kindern erlaubt der Gesetzgeber, mit Zustimmung der Eltern, leichte Arbeiten (Babysitten, Zeitung austragen, Flyer verteilen). Die Beschäftigung von Jugendlichen ab 15 Jahren ist ebenfalls an bestimmte Regeln gebunden, so dürfen sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im Rahmen eines Ferienjobs nicht mehr als vier Wochen oder 20 Kalendertage in den Ferien arbeiten.

Die tägliche Arbeitszeit darf bei Jugendlichen acht Stunden nicht überschreiten, Pausen zählen zu diesen acht Stunden nicht dazu. Einschließlich der Pausen darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Insgesamt darf die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden betragen. Die tägliche Arbeitszeit muss zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen, es muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden folgen. Die täglichen Ruhepausen sind vorgeschrieben und liegen bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und sechs Stunden bei 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bei 60 Minuten. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist ein Ferienjob nicht erlaubt.

Verboten sind gefährliche Arbeiten oder Arbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit überschreiten oder sie in irgendeiner Form Unfallgefahren oder gesundheitlichen oder sittlichen Gefahren aussetzen. Ebenso verboten ist Akkordarbeit.

Solange Jugendliche nicht mehr als zwei Monate eines Kalenderjahres oder 50 Tage arbeiten, sind sie von der Sozialversicherung befreit. Dies gilt für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Macht der Ferienjob mehr als zwei Monate pro Kalenderjahr aus, unterliegen sie der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind sie in jedem Fall versichert.

Schüler sind während ihres Ferienjobs Arbeitnehmer wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Damit muss der Arbeitgeber Lohnsteuer für sie abführen, der Schüler hat im Gegenzug eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber vorzulegen. Allerdings ist ein gewisses Einkommen pro Monat steuerfrei. Wird diese Einkommensgrenze überschritten und Lohnsteuer einbehalten, muss der Schüler am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung durchführen und erhält die abgeführte Lohnsteuer dann in der Regel erstattet.

Was ist außerdem wichtig zu wissen?

Das Einkommen aus einem Ferienjob kann zu Kürzungen bei anderen Einnahmen führen. So kann es Auswirkungen auf den gesetzlichen Unterhalt haben, sofern man einen solchen bezieht. Auch der Anspruch der Eltern auf Kindergeld kann verloren gehen. Entfällt das Kindergeld bei den Eltern, können diese weitere steuerliche Einbußen haben wie zum Beispiel den Verlust des Ausbildungsfreibetrags.

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