Durch das Kündigungsschreiben wird das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber formell beendet. Wichtig für dessen Wirksamkeit ist, bestimmte Punkte zu beachten, beispielsweise die Papierform, Unterschrift und Zeitpunkt. Kommt es beim Aufbau, dem Inhalt oder den Fristen zu Fehlern, besitzt die Kündigung keine Gültigkeit mehr. Um das zu vermeiden, gibt der folgende Artikel Tipps, wie beim Kündigungsschreiben vorzugehen ist.

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Inhalt
1. Aufbau des Kündigungsschreibens
2. Inhalt des Kündigungsschreibens
3. Kündigungsfristen
4. Fristlose Kündigung
5. Der befristete Arbeitsvertrag
6. Gründe für eine Kündigung
7. Mustervorlagen Kündigungsschreiben
8. Tipps zum Kündigungsschreiben

Aufbau des Kündigungsschreibens

Auch wenn das Kündigungsschreiben knapp formuliert ist, die Tücken befinden sich im Detail. Insofern ist beim Verfassen auf folgende Punkte zu achten:

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  • Absender und Adressat machen deutlich, wer wem kündigt
  • Um den Betreff so aussagekräftig wie möglich zu gestalten, sollte er das Wort „Kündigung“ enthalten
  • Die Erwähnung und Einhaltung der Fristen ist obligatorisch
  • Optional dagegen ist eine kurze Danksagung, sie wirkt jedoch professionell und beweist Souveränität
  • Da die Aushändigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses rechtlich verpflichtend ist, sollte dieses im Rahmen der Kündigung angefordert werden
  • Unterschrift

Inhalt des Kündigungsschreibens

Briefkopf

Das Kündigungsschreiben fängt mit den persönlichen Daten an: vollständiger Name und aktuelle Anschrift. Es folgen der (Firmen-)Name und die Anschrift des Arbeitgebers.

Datum

Eine Kündigung muss zwei Datumsangaben enthalten. Zum einen das Datum des Schreibens als Nachweis der fristgerechten Zustellung und zum anderen das gewünschte Datum, zu dem das Beschäftigungsverhältnis enden soll.

Betreff

Der Eindeutigkeit halber sollte die Betreffzeile das Wort „Kündigung“ enthalten. Falls nötig, ist auch die Personalnummer zu erwähnen.

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Anrede

Die Anrede ist konkret an eine zuständige Person zu richten, also an den Chef oder die Personalabteilung.

Kündigungserklärung

Die Kündigungserklärung ist der grundlegende Inhalt im Kündigungsschreiben. Es handelt sich um eine unmissverständliche Aussage, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

Begründung (optional)

Formell betrachtet benötigt eine Kündigung keine Begründung, sie ist freiwillig. Doch es kann manchmal sinnvoll sein, den Arbeitgeber über die persönlichen Gründe aufzuklären.

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Danksagung (optional)

Im Rahmen einer Danksagung kann man sich für die Zusammenarbeit bedanken. Das ist zwar keine Pflicht, zeugt aber von Größe und Respekt. Bereits ein bis zwei kurze Sätze genügen.

Arbeitszeugnis anfordern

Es wird empfohlen, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erfragen. Denn Arbeitnehmer haben darauf einen gesetzlichen Anspruch.

Grußformel und Unterschrift

Es ist zwingend notwendig, das Kündigungsschreiben eigenhändig zu unterschreiben. Es genügt nicht, ein Bild von der handschriftlichen Unterschrift oder den getippten Namen einzufügen. Idealerweise wird das Schreiben klassisch mit einer Grußformel beendet.

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Kündigungsfristen

Im Arbeitsrecht ist die Kündigung eine einseitige und „empfangsbedürftige“ Willenserklärung, die das Ziel verfolgt, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Insofern beginnen die Fristen auch erst mit dem Empfang des Schreibens. Folgende Kündigungsfristen sind dabei sowohl von Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einzuhalten.

Nach § 622 BGB Abs. 1 darf ein Arbeitnehmer mit einer 4-wöchigen „Grundkündigungsfrist“ zum 15. sowie zum Ende des Kalendermonats kündigen. Für Arbeitgeber gilt zum Teil eine längere gesetzliche Kündigungsfrist und ist von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers abhängig. So kann während der Probezeit (maximal 6 Monate) täglich mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Darüber hinaus gelten folgende Fristen:

  • Betriebszugehörigkeit zwischen 7 Monaten und 2 Jahren: 4 Wochen Kündigungsfrist
  • Betriebszugehörigkeit zwischen 2 und 5 Jahren: 2 Monate Kündigungsfrist
  • Betriebszugehörigkeit zwischen 5 und 8 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Betriebszugehörigkeit zwischen 8 und 10 Jahren: 4 Monate Kündigungsfrist
  • Betriebszugehörigkeit zwischen 10 und 12 Jahren: 5 Monate Kündigungsfrist
  • Betriebszugehörigkeit zwischen 12 und 15 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Betriebszugehörigkeit zwischen 15 und 20 Jahren: 7 Monate Kündigungsfrist

Es ist möglich, dass der Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist als das Gesetz festlegt. In dem Fall hat die Frist aus dem Arbeitsvertrag Vorrang. Sie darf allerdings für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Zudem gelten 7 Monate als Maximum und dürfen nicht überschritten werden. Liegt dem Arbeitsvertrag außerdem ein Tarifvertrag zugrunde, so sind dessen festgeschriebene Kündigungsfristen gültig.

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Fristlose Kündigung

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, fristlos zu kündigen und somit vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag herauszukommen. Diese ist nach § 626 BGB aber nur aus einem „wichtigen Grund“ möglich. Wichtige Gründe sind:

  • Es wurde über längere Zeit zu spät oder gar kein Gehalt gezahlt.
  • Der Arbeitgeber bedroht den Mitarbeiter, beleidigt ihn oder greift ihn körperlich an.
  • Der Arbeitnehmer ist sexueller Belästigung ausgesetzt.
  • Die Arbeitsschutzvorschriften werden vom Arbeitgeber missachtet und somit die Gesundheit der Angestellten gefährdet.
  • Von den Arbeitnehmern werden strafbare Handlungen verlangt, beispielsweise Betrug, Bestechung oder Bilanzfälschung.

Nach § 626 Absatz 2 BGB muss ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber zwei Wochen im Voraus über den Missstand informieren, damit dieser eine Chance hat, ihn zu beseitigen. Andernfalls ist die fristlose Kündigung nicht rechtens.

Der befristete Arbeitsvertrag

Eine Ausnahme stellt der befristete Arbeitsvertrag dar. Dieser sieht keine Kündigung vor, da er von vornherein begrenzt ist. Sobald der Vertrag abläuft, endet auch das Arbeitsverhältnis automatisch. Vorzeitig zu kündigen ist laut § 15 Absatz 3 und 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nur dann für einen Arbeitnehmer möglich, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Klausel festlegt. Jedoch besteht die Möglichkeit, wie oben erwähnt, das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu beenden.

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Gründe für eine Kündigung

Ehe das Arbeitsverhältnis beendet und die Kündigung auf den Weg gebracht wird, ist die Entscheidung gründlich zu überprüfen. Denn spätestens beim nächsten Vorstellungsgespräch wird man sich erklären dürfen. Als gute Gründe gelten:

  • Stillstand: Es fehlen sowohl Perspektiven in der Karriere als auch in den Finanzen. Sofern sich nichts weiterentwickelt, ist der Job langfristig gefährdet. Hier ist es ratsam, das sinkende Schiff rechtzeitig zu verlassen.
  • Ansprüche: Die Erwartungen mancher Arbeitgeber können trotz Überstunden und Engagement nicht erfüllt werden. Bei einem nie zufriedenen Chef kann die Kündigung die letzte Rettung sein.
  • Langeweile: Sofern der Job keine Herausforderungen bietet und dort wirklich nichts mehr gelernt oder erreicht werden kann, wird es Zeit für einen Jobwechsel.
  • Gesundheit: Manche Jobs machen krank. Permanenter Stress, Überlastung, Mobbing seitens Kollegen und Chef. Das muss kein Mensch ertragen, schon gar nicht wegen Geld.

Mustervorlagen Kündigungsschreiben

Muster 1

Max Mustermann
Irgendeine Straße 1
12345 Sonstwostadt

XYZ GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Nebenstraße 2
55746 Musterlingen
Datum (TT.MM.JJJJ)

Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 0001

Sehr geehrter Herr Muster,
fristgerecht und ordentlich kündige ich hiermit meinen Arbeitsvertrag zum nächsten möglichen Zeitpunkt. Meiner Berechnung zufolge unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ist das der TT.MM.JJJJ.

Vielen Dank für die kollegiale und gute Zusammenarbeit bis hier hin. Ich habe viel gelernt und möchte für die Unterstützung danken, die ich von Ihnen erfahren habe.

Zudem bitte ich darum, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Schicken Sie dieses bitte gemeinsam mit den Arbeitspapieren an die oben genannte Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann (+ Unterschrift)

Muster 2

Maria Musterfrau
Beliebige Straße 1
54321 Beispielstadt

FirmaXY GmbH
Personalabteilung z.H. Frau Muster
Große Allee 2
746532 Musterdorf
Datum (TT.MM.JJJJ)

Kündigung

Sehr geehrte Frau Muster,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht und ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Kündigung ebenso wie des Beendigungsdatums des Arbeitsvertrags.

Darüber hinaus bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Mit besten Grüßen
Maria Musterfrau (+ Unterschrift)

Tipps zum Kündigungsschreiben

Da Form- und Inhaltsfehler eine anderweitig rechtssichere Kündigung durchaus unwirksam machen können, sei hier noch einmal explizit auf häufige Fehler verwiesen:

  • Die Kündigung ist nicht schriftlich erfolgt, sondern per E-Mail, Messenger oder Fax.
  • Das Kündigungsschreiben entbehrt wichtige Informationen wie Anschrift und Name. Dazu zählen sowohl die Daten des Empfängers als auch des Absenders. Auch die Gesellschaftsform (SE, AG, KG, GmbH & Co. KG, etc.) muss korrekt geschrieben sein.
  • Es ist kein zweifelsfreier Kündigungswille erkennbar. Das passiert zum Beispiel, wenn das Wort „Kündigung“ nicht explizit erwähnt oder aber an Bedingungen geknüpft ist.
  • Es wurde nicht per Hand unterschrieben. Der gedruckte Name oder das Kürzel genügen nicht zur vollständigen Rechtswirksamkeit.
  • Die korrekte Zustellung des Schreibens ist nicht belegbar. Erst, sobald das Dokument wirklich empfangen wurde, hat es Gültigkeit. Daher ist das Verschicken per Einschreiben ratsam.
  • Die Kündigungsfrist ist nicht eingehalten worden. Wenn das passiert, wird das Schreiben juristisch angreifbar. Daher immer vorab die Fristen prüfen und notfalls im Kündigungsschreiben anpassen.

Bildnachweis: cottonbro/Pexels.com