Ein Anruf des potenziellen Arbeitgebers beim Ex-Arbeitgeber genügt, um Bewerber zu verunsichern. Ist das überhaupt erlaubt?

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Informationen über dich beim alten Arbeitgeber einholen: Erlaubt?

Nachdem Bewerber ihre Bewerbungsunterlagen abgeschickt und/oder das Jobinterview bereits erfolgreich gemeistert haben, müssen sie nicht nur auf eine Zusage hoffen – sondern manchmal auch darum bangen, dass alles diskret bleibt. Die Sorge, dass Personaler sich beim ehemaligen Arbeitgeber über dich erkundigen könnten, ist keine Seltenheit.

Dein (vielleicht) neuer Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an wahrheitsgemäßen Angaben. Ein Anruf oder eine Rückfrage beim Ex-Arbeitgeber können genügen, um deine Aussagen und Informationen mit denen des früheren Chefs abzugleichen. Aber dürfen potenzielle Arbeitgeber das überhaupt?

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Da es in Deutschland keine konkrete Vorschrift gibt, die ein solches Vorgehen strikt unterbindet, ist es zunächst einmal unproblematisch, zumindest scheinbar. Denn: Auch wenn es sich um ein arbeitsrechtlich umstrittenes Thema handelt, muss das Grundgesetz geachtet werden.

Grundgesetz: Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Sowohl dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regeln, dass du selbst darüber bestimmen darfst, wer deine personenbezogenen Daten erhält. Das bedeutet, dass du – bevor dein alter Arbeitgeber Informationen von dir weitergibt – zunächst zustimmen musst.

Trotzdem wird aus arbeitsrechtlicher bis heute darüber gestritten, ob eine solche explizite Zustimmung Voraussetzung ist, etwa, wenn ehemalige Arbeitgeber über (aus subjektiver Sicht) schwere Verfehlungen berichten wollen, die notwendig machen, das Persönlichkeitsrecht des Ex-Arbeitnehmers zu verletzen. Beliebig darf dies nicht geschehen.

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Es liegt aber zum Beispiel eine Straftat vor, wie beispielsweise Diebstahl im Unternehmen? In einem solchen Fall ist dein Ex-Arbeitgeber verpflichtet, deinen neuen Arbeitgeber aufzuklären. Die Weitergabe erfüllt eine Warnfunktion, damit dieser sich selbst schützen kann.

Falls Fragen über dich gestellt werden, darfst du ihren Inhalt übrigens erfahren. Auf diese Weise ist es möglich, sich selbst zu schützen, denn nicht alle Fragen sind erlaubt. So dürfen künftige Arbeitgeber sich nicht darüber erkundigen, wie der Inhalt deiner früheren Arbeitsverträge aussah. Zudem dürfen sie auch keine Personalakten erhalten.

Gut zu wissen: Auch im Bewerbungsgespräch sind nicht alle Fragen erlaubt. Unzulässig sind Fragen zur Herkunft, Rasse, politischen Richtung, Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Gesundheit und Familienplanung. Falls du danach gefragt werden solltest, musst du nicht darauf eingehen – und du darfst sogar lügen. Die Wahrheit musst du allerdings sagen, wenn zulässige Fragen gestellt werden, etwa die Frage nach deiner beruflichen Qualifikation.

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Warum wollen sich neue Arbeitgeber bei deinem Ex-Arbeitgeber informieren?

Manchmal kommt ein Verdacht auf, der einen triftigen Grund liefert, skeptisch zu werden. Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Um sicherzugehen, dass Arbeitnehmer die Wahrheit sagen, möchten potenzielle Arbeitgeber sich deshalb lieber absichern.

Möglich ist auch, dass du bei einem Unternehmen tätig werden wirst, welches in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit einigen seiner Beschäftigten gemacht hat. Obwohl von einem Generalverdacht unbedingt abzusehen ist, entscheiden sich Betroffene für spezielle Sicherheitsmaßnahmen. So könnte eine Tätigkeit beim Juwelier ein Problem sein, wenn du im alten Unternehmen schon einmal einen Diebstahl begangen hast.

Übrigens: Wenn du dich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bei anderen Unternehmen bewirbst, untersteht dein derzeitiger Arbeitgeber einer Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass Informationen über dich nicht weitergegeben werden sollten, wenn dein Arbeitsvertrag derzeit noch gültig ist.

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Auch ohne Erlaubnis wird beim Ex-Arbeitgeber angerufen

Es ist in der Praxis keine Seltenheit, dass Chefs oder Personalmanager „eben mal kurz“ einen Anruf tätigen, um sich Informationen bestätigen zu lassen – auch wenn du deine Erlaubnis nie erteilt hast. Denn du bist dafür verantwortlich, Beweise zu liefern, falls es zum Streitfall kommen sollte.

Vor allem, wenn du die Branche nicht wechselst, sondern lediglich das Unternehmen, muss manchmal davon ausgegangen werden, dass Ex-Arbeitgeber und neuer Arbeitgeber sich kennen. Dies gilt vor allem für Führungskräfte, die unter Umständen miteinander bekannt sind. Bei beruflichen Veranstaltungen oder aber während eines Telefongesprächs kann der Wechsel eines Beschäftigten von der einen zur anderen Firma zum Thema werden.

Vor solchen Situationen können sich Beschäftigte, auch wenn sie den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte genießen, nicht immer vollständig schützen. Wenn es passiert, passiert es schnell – ohne dass jemand davon erfahren muss oder es nachweisen kann.

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Trotzdem: Grundsätzlich ist dein Ex-Arbeitgeber dazu verpflichtet, wohlwollend und auch wahrheitsgemäß zu antworten. Dies gilt zum Beispiel auch für dein Arbeitszeugnis.

Was sollten Bewerber grundsätzlich beachten?

Obwohl du nicht verhindern kannst, dass die eine oder andere Information über dich durchsickert, kannst du einige Vorkehrungen treffen, um dir die Zeit, in der sich beruflich einiges für dich verändert, entspannter durchzustehen. Falls du dich bei einem anderen Unternehmen bewirbst, gibt es zum Beispiel Folgendes, was du berücksichtigen kannst:

1. Um Diskretion bitten

Im Anschreiben oder aber in der E-Mail, der du deine Bewerbungsunterlagen anhängst, kannst du höflich um einen diskreten Umgang mit deiner Bewerbung bitten. Für Arbeitnehmer, die noch nicht gekündigt haben, ist das oft wichtig, da sie keine Gewissheit haben, ob es mit einem neuen Job klappt und zu wann sie kündigen können. Für den Fall, dass sie noch eine Weile beim derzeitigen Arbeitgeber verbleiben, wünschen sie sich deshalb oft Diskretion – und diese solltest du aktiv einfordern.

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2. Die Wahrheit sagen

Bleibe bei der Wahrheit, wenn du dich für einen neuen Job bewirbst – es sei denn, dir werden unzulässige Fragen gestellt, denn das ist die eine Sache. Die andere ist, dass du wesentlich entspannter sein wirst, wenn du weißt, dass du Fragen zu deiner beruflichen Qualifikation und zu deinen Erfahrungen wahrheitsgemäß beantwortet hast. Dann musst du dich vor einem Anruf beim alten Arbeitgeber auch nicht fürchten, weil dieser nichts Neues berichten und deine Angaben lediglich bestätigen kann.

3. Den alten Arbeitgeber nicht im Streit verlassen

Ob Mobbing, Konflikte oder unangenehme Situationen mit dem ehemaligen Chef: Wer ein Unternehmen verlässt, wird dies nicht immer im Guten tun. Ein Streit lässt sich manchmal kaum verhindern. Dennoch kann es sich lohnen, wenn du das Gespräch suchst und vielleicht den Versuch wagst, diesen aus der Welt zu schaffen und dich auszusprechen.

Das hat gleich mehrere Vorteile: Dein Chef oder Ex-Arbeitgeber wird dich wahrscheinlich eher in positiver Erinnerung behalten und auch Positives zu berichten haben, wenn nichts mehr zwischen euch steht. Zudem ist es möglich, dass du noch einmal auf deinen früheren Arbeitgeber zugehen wirst oder diesen im beruflichen Kontext erneut triffst und ein solcher Kontakt dann nützlich für dich sein kann. Hinzu kommt dein persönliches Gefühl: Wer im Guten geht, fühlt sich insgesamt oft ausgeglichener.

Fazit: Anrufe beim Ex-Arbeitgeber sind nicht immer vermeidbar

Es ist möglich, dass Arbeitgeber sich untereinander austauschen, wenn ein Arbeitnehmer von der einen zur anderen Firma wechselt. Denn im Arbeitsrecht wird nicht explizit vorgegeben, dass dieser Schritt untersagt ist. Im Grundgesetz werden jedoch die Persönlichkeitsrechte aller geschützt. Falls also Daten und Informationen weitergegeben werden sollen, tun sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Gefallen, wenn sie darüber sprechen und eine Zustimmung vorliegt.

In der Praxis läuft es aber nicht immer so ab: Vieles geschieht ohne Zustimmung – wenn auch nicht immer mit böser Absicht oder fragwürdigen Hintergedanken. Umso wichtiger ist es, dass Bewerber, die sich vor etwaigen Folgen schützen möchten, direkt um Diskretion bitten und selbst bei der Wahrheit bleiben.

Bild: Halfpoint Nova Bana, Slovakia/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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