Wer freiwillig Überstunden machen kann, weil er gerade etwas mehr Geld benötigt oder diese durch einen freien Tag ausgleichen möchte, sieht sie häufig als Segen an. Doch wenn der Chef die Überstunden einfordert, wendet sich für viele das Blatt. 

Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

Umgangssprachlich werden die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit in der Regel als Synonyme verwendet. Juristisch gesehen gibt es zwischen diesen beiden aber tatsächlich einen Unterschied:

Gemäß Definition ist von Überstunden dann die Rede, wenn deine Tätigkeit die Arbeitszeit überschreitet, welche du deinem Arbeitgeber vertraglich schuldest. Werfe dafür einmal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag. Dort ist die wöchentlich oder monatlich geschuldete Arbeitszeit aufgeführt. Weitere Regelungen finden sich unter Umständen in dem für dich gültigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Die Mehrarbeit hingegen, meint nicht die Überziehung der individuellen Arbeitszeit, sondern die Überschreitung der festgelegten Grenzen in Tarifverträgen oder dem Arbeitszeitgesetz. Eine solche Mehrarbeit muss deshalb in der Regel speziell vergütet werden, sprich mit einem entsprechenden Zuschlag.

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Überstunden dürfen nicht einfach verlangt werden

Die brennende Frage lautet: Darf der Vorgesetzte einfach Überstunden von seinen Angestellten verlangen? Bist du als Arbeitnehmer also dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, auch wenn du das nicht möchtest? Die Antwort lautet: Nein! Du hast schließlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, worin deine zu erbringenden Leistungen strikt geregelt sind. Allerdings gibt es, wie von jeder Regel, auch hier Ausnahmen:

  • Ausnahme 1: In Notsituationen dürfen Überstunden eingefordert werden. Unter einem solchen Notfall sind für das Unternehmen existenzbedrohende Situationen zu verstehen, die für dieses nicht vorhersehbar waren. Dies könnte zum Beispiel eine Naturkatastrophe sein und eine daraus folgende Überschwemmung. Ein kurzfristiger Großauftrag hingegen, oder ähnliche betriebswirtschaftliche Notsituationen, rechtfertigen keine Überstunden. Diese sind schließlich weder unvorhersehbar noch unabwendbar.
  • Ausnahme 2: Werfe noch einmal einen genauen Blick in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag und die für dich gültigen Betriebsvereinbarungen. Hier können nämlich spezielle Vertragsklauseln enthalten sein, welche deinem Arbeitgeber das Recht auf die Anordnung von Überstunden einräumen.
  • Ausnahme 3: Leitende Angestellte müssen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes Überstunden leisten, wenn diese von ihrem Arbeitgeber eingefordert werden. Als leitender Angestellter giltst du dann, wenn du eine unternehmerische Funktion innehast, eine Handlungsvollmacht besitzt oder das Recht, Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen.
  • Ausnahme 4: Du kannst zudem mit deinem Arbeitgeber eine sogenannte Einzelvereinbarung treffen. Das bedeutet, dass du dich in jedem eintretenden Fall neu mit dem Arbeitgeber darauf einigst, ob und in welchem Umfang du Überstunden leistest. Es handelt sich dann also nicht um eine Anordnung, sondern um eine einvernehmliche Übereinkunft.

Achtung: Eine Einzelvereinbarung muss nicht schriftlich festgehalten werden. Es reicht hierfür aus, dass du eine mündliche Absprache triffst oder eine sogenannte „stillschweigende Übereinkunft“.

Auch Ausnahmefälle haben strikte Grenzen

Doch auch wenn einer oder mehrere dieser Ausnahmefälle auf dich zutreffen, darf dein Arbeitgeber nicht unbegrenzt Überstunden einfordern. Hierfür gibt es strenge gesetzliche Regelungen im Arbeitszeitgesetz, welche die Arbeitnehmer vor einer Überlastung schützen sollen. Demnach darf die tägliche Arbeitszeit maximal zehn Stunden betragen. Zudem darfst du rechtlich gesehen nicht an Sonn- und Feiertagen als Arbeitskraft geordert werden. Auf den Arbeitstag muss stets eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden folgen. Allerdings gelten auch bei diesen rechtlichen Regelungen branchenspezifische Ausnahmen durch die jeweiligen Tarifverträge. So muss natürlich in Krankenhäusern oder bei Notdiensten auch die Feiertagsarbeit erlaubt sein. Einen Sonderfall stellt weiterhin die Rufbereitschaft dar.

Allerdings sind Überstundenanordnungen grundsätzlich verboten, wenn…

  • Du in einer Teilzeitstelle beschäftigt bist und keine abweichenden Vereinbarungen im Tarifvertrag getroffen wurden.
  • Du werdende oder stillende Mutter bist.
  • Du noch nicht volljährig bist. Eventuelle freiwillig geleistete Überstunden müssen dann innerhalb von drei Wochen ausgeglichen werden.
  • Du als schwerbehinderter Angestellter eine Freistellung von Überstunden gemäß SGB IX verlangt hast.

Wann und wie werden Überstunden ausgeglichen?

Gesetzlich festgeschrieben ist, dass die tägliche Arbeitszeit von acht auf zehn Stunden ausgedehnt werden darf, für bis zu sechs Werktage die Woche. Diese Überstunden müssen dann allerdings innerhalb eines halben Jahres auf durchschnittliche acht Stunden pro Werktag ausgeglichen werden. Prinzipiell beträgt die Frist für einen Überstundenausgleich also ein halbes Jahr. Ob dir Überstunden finanziell oder durch Freizeit abgegolten werden oder ob du frei wählen kannst, hängt von den jeweiligen Betriebsvereinbarungen, Arbeits-, Tarifverträgen oder Einzelvereinbarungen ab. Allerdings ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Überstunden auszubezahlen, wenn dies nicht wirksam und explizit ausgeschlossen wurde.

Überstundenausgleich durch Freizeit

Im ersten Fall kannst du die mehr gearbeitete Zeit später als Freizeit wieder ausgleichen. Du erhältst im Tausch gegen deine Arbeitszeit also sozusagen zusätzliche Urlaubszeit. Viele große Unternehmen, vor allem jene mit einem digitalen Zeiterfassungssystem, bevorzugen diese Art des Überstundenausgleichs durch sogenannte Gleitzeitkonten. Die Mitarbeiter können dann frei entscheiden, ob, wann und wie viele Überstunden sie leisten möchten und wann sie dafür dann einmal einen halben, ganzen oder vielleicht sogar mehrere Tage bis Wochen am Stück Urlaub nehmen. Das will natürlich unbedingt im Voraus mit dem Vorgesetzten abgesprochen sein. Zudem ist dann häufig strikt geregelt, wie viele Überstunden ein Angestellter höchstens aufbauen darf und bis wann der diese ausgleichen muss. Auch Minusstunden sind bei manchen Unternehmen möglich. Allerdings natürlich ebenfalls nur im vorgegebenen Rahmen. Scheidet ein Mitarbeiter mit Minusstunden aus dem Unternehmen aus, muss er diese in der Regel finanziell ausgleichen.

Ausbezahlung von Überstunden

Andersherum können aber auch deine Überstunden finanziell abgegolten werden. Der Mitarbeiter erhält dann als Gegenleistung für seine zusätzliche Arbeit also keine Freizeit, sondern einen finanziellen Ausgleich zusätzlich zum üblichen Lohn oder Gehalt. Allerdings hast du auch hierauf keinen grundlegenden rechtlichen Anspruch.

Wie wird die Ausbezahlung von Überstunden berechnet?

Prinzipiell werden die Überstunden gemäß des üblichen Stundenlohns vergütet. Das bedeutet, dass du für jede Überstunde ebenso viel Lohn oder Gehalt zu erwarten hast wie für deine regulären Arbeitsstunden.

Wann werden für Überstunden Zuschläge bezahlt?

Für Überstunden gelten nicht grundsätzlich Zuschläge, wie zum Beispiel in der Nacht- oder Sonntagsarbeit. Sollte dir für deine Überstunden Zuschläge zustehen, so ist dies im Arbeits-, Tarifvertrag oder in der Betriebs- beziehungsweise Einzelvereinbarung festgehalten. Besonders häufig sind Zuschlagsvereinbarungen in Tarifverträgen zu finden. Zuschläge für Überstunden sind zudem – nicht wie bei Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschlägen – nicht steuer- und sozialversicherungsbefreit. Die Zuschläge werden also als reguläres Gehalt beziehungsweise als regulärer Lohn behandelt. Stehen dir Zuschläge für Überstunden zu, so werden diese in der Regel prozentual berechnet. Du erhältst also zum Beispiel für jede Überstunde 25 Prozent mehr Geld als bei deiner normalen Stundenvergütung.

Gibt es auch unbezahlte Überstunden?

Ja, tatsächlich kann dein Arbeitgeber Überstunden auch pauschal durch dein Monatsgehalt oder deinen monatlichen Lohn abgelten. Allerdings gelten hierfür strenge Richtlinien. Befindet sich in deinem Vertrag eine solche Klausel, solltest du diese unbedingt auf ihre Gültigkeit überprüfen lassen. Prinzipiell sind diese nämlich nur zulässig, wenn die Anzahl der pauschal abgegoltenen Überstunden genau definiert ist. Per Arbeitsvertrag darf also zum Beispiel geregelt sein, dass bis zu zwei Überstunden pro Woche in deinem Gehalt oder Lohn enthalten und damit pauschal abgegolten sind. Nicht aber, dass Überstunden prinzipiell nicht ausgeglichen werden, weder finanziell noch zeitlich.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Überstunden?

Eigentlich klingt das ja praktisch: Als Arbeitnehmer kannst du durch den finanziellen Ausgleich deiner Überstunden ganz nach Belieben deine monatliche Vergütung aufbessern. Die Frage ist also: Hast du ein Recht auf Überstunden oder darf der Arbeitgeber diese auch verbieten? Tatsächlich kann dein Arbeitgeber die Überstunden regulieren. Das bedeutet, dass du als Arbeitnehmer nicht unendlich Überstunden machen kannst – selbst wenn dies im rechtlichen Rahmen wäre. Genehmigt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, so hast du hinterher auch keinen Anspruch auf deren Auszahlung. Die Vergütung von geleisteten Überstunden kann ein Arbeitnehmer nämlich nur dann verlangen, wenn der Vorgesetzte von den Überstunden wusste, diese genehmigt, geduldet oder angeordnet hat oder aber diese betrieblich dringend erforderlich waren.

Auszahlungsansprüche unbedingt innerhalb von drei Jahren geltend machen

Solltest du als Arbeitnehmer noch berechtigte Ansprüche auf die Auszahlung von Überstunden haben, so musst du diese unbedingt innerhalb der Frist von drei Jahren geltend machen. Ansonsten gelten die Überstunden als verjährt und damit auch dein Anspruch auf deren Ausgleich.

Achtung: Beachte unbedingt die Regelungen zur Auszahlung von Überstunden und deren Fristen in deinem Arbeits- und Tarifvertrag. Hier kann die Dreijahresfrist nämlich auf bis zu drei Monate verkürzt werden.

Dem Arbeitnehmer obliegt die Beweislast

Kommt es zum Streitfall, so hast du als Arbeitnehmer die Pflicht, deine Überstunden zu beweisen. Nur dann kannst du diese auch gerichtlich geltend machen. Als Beweis für Überstunden gelten natürlich Zeiterfassungssysteme oder Stechuhren, aber auch eine vom Vorgesetzten unterzeichnete Dokumentation von Überstunden. Nur so kannst du hinterher belegen, dass dein Arbeitgeber von den Überstunden wusste und diese geduldet hat.

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