Die folgende Situation dürfte vielen Arbeitnehmern bekannt vorkommen: Man ist krank und und plötzlich klingelt das Telefon. Der Arbeitgeber ruft an. Doch darf der Chef überhaupt kranke Mitarbeiter zu Hause anrufen oder besuchen? Musst du rangehen? Diese Frage sorgt nicht nur bei Arbeitnehmern, sondern auch bei Arbeitgebern häufig für Unsicherheit und Missverständnisse.

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Krankmeldung: Was du deinem Chef sagen musst und was nicht

Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du deinen Chef oder die zuständigen Kollegen so schnell wie möglich darüber informieren. Du musst aber nicht angeben, welche Krankheit du im Einzelnen hast. Der Arbeitgeber hat lediglich das Recht, von dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. 

Für die Übermittlung deiner Krankmeldung gibt es keine speziellen Formalien. Du kannst dich telefonisch bei deinem Arbeitgeber melden oder alternativ eine E-Mail versenden. Ebenso kannst du eine Vertrauensperson damit beauftragen, deine Krankmeldung zu übergeben. Sollte es dein Gesundheitszustand erlauben, kannst du auch persönlich bei deinem Arbeitgeber erscheinen, um dich krank zu melden.

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Welche Rechte hat der Arbeitgeber?

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht verboten, sich während einer Krankheit telefonisch oder auf andere Weise mit dem Arbeitnehmer in Verbindung zu setzen. Es gibt jedoch bestimmte Grenzen, die der Arbeitgeber einhalten muss. Dabei kommt es vor allem auf den Anlass und die Häufigkeit der Anrufe an. Kurze Anrufe, um z. B. eine dringende Frage zu klären oder gute Besserung zu wünschen, sind in der Regel akzeptabel. Wiederholte Anrufe, um dienstliche Angelegenheiten zu besprechen oder den Arbeitnehmer unter Druck zu setzen, sind jedoch unzulässig.

Die Entscheidung liegt beim Arbeitnehmer

Letztendlich liegt die Entscheidung jedoch bei jedem selbst, ob er Anrufe von seinem Chef während seiner Krankheit annimmt oder nicht. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, während seiner Krankheit Anrufe oder Mails entgegenzunehmen geschweige denn von zu Hause aus weiterzuarbeiten, obwohl ein ärztliches Attest vorliegt. Der Arbeitnehmer soll während seiner Genesungszeit ausreichend Ruhe bekommen, um sich zu erholen. Wer krank ist, ist krank!

Wer dazu in der Lage ist, kann natürlich trotz seiner Krankheit einen Anruf entgegennehmen. Man reißt sich schließlich kein Bein aus, wenn man dem Arbeitgeber entgegenkommt, um eine kurze Frage zu klären. Allerdings sollte Beschäftigte darauf achten, dass dies nicht zur Regel wird und die Ruhe- und Genesungszeit nicht beeinträchtigt wird.

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Hausbesuch des Chefs: Was ist erlaubt?

In bestimmten Fällen, z. B. wenn der Chef den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer nicht wirklich krank ist, kann er einen Hausbesuch abstatten. Aber auch in diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, den Chef in seine Wohnung zu lassen.

Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag?

Im Arbeitsvertrag können jedoch bestimmte Regelungen festgehalten sein, die dich als Arbeitnehmer dazu verpflichten, auch während einer Krankheitsphase in dringenden Situationen kontaktierbar zu bleiben oder bestimmte Auskünfte zu erteilen. Sollten solche Klauseln Teil deines Vertrages sein, musst du dich an diese halten und dementsprechend agieren. Prüfe deinen Arbeitsvertrag sorgfältig und hole dir bei Bedarf rechtlichen Rat ein, um deine eigenen Rechte aber auch Pflichten zu verstehen und um Missverständnisse zu vermeiden.

Was tun, wenn der Chef die Grenzen überschreitet

Wenn du das Gefühl hast, dass dein Chef die Grenzen überschreitet, solltest du das Gespräch mit ihm suchen und deine Bedenken diesbezüglich klar äußern. Falls das nicht hilft, wende dich an deinen Betriebsrat oder einen Anwalt.

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Bild: filadendron/istockphoto.com

 
Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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