Als Arbeitnehmer/in musst du deiner persönlichen Arbeitspflicht nachkommen, die gemäß § 613 BGB deine Hauptpflicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses darstellt. Du musst die Arbeit persönlich und so gut es dir möglich ist leisten. Im Falle einer Erkrankung kann sich jedoch eine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit ergeben, sodass du der Arbeitspflicht nicht nachkommen kannst. Im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber informiert werden, zudem muss gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

In Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die auch als Krankenschein oder AU-Bescheinigung bezeichnet wird, können sich einige Fragen und Unsicherheiten ergeben. Wer sich ein grundlegendes Verständnis auf diesem Gebiet aneignen möchte, erfährt im Folgenden viel Wissenswertes rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Definition: Darum handelt es sich bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt es sich um ein ärztliches Dokument, das dem betreffenden Arbeitnehmer bescheinigt, dass er aus Krankheitsgründen seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Die AU-Bescheinigung ist im deutschen Arbeitsrecht ein wichtiges Dokument, das somit als Nachweis des Krankheitsfalls gegenüber dem Arbeitgeber dient.

Deine Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Als Arbeitnehmer/in solltest du deine Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis kennen. Hier sind die §§ 611 ff. BGB die richtigen Quellen zur entsprechenden Rechtslage in Deutschland. Speziell für den Krankheitsfall ist außerdem auch das Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EFZG, relevant. Dieses regelt unter anderem die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und geht im Zuge dessen auch auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet, aber im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG. Diese ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft und zudem befristet, weshalb eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik anzuraten ist.

Krankmelden beim Arbeitgeber: Das sind die wichtigsten Fragen

In Zusammenhang mit der Krankmeldung beim Arbeitgeber besteht bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern große Verunsicherung. Häufige Fragen, die immer wieder aufkommen, werden im Folgenden beantwortet.

Wann muss die Krankmeldung erfolgen?

Im Gegensatz zur AU-Bescheinigung hat die Krankmeldung nicht ein paar Tage Zeit. Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren. Dies geht eindeutig aus § 5 Absatz 1 Satz 1 EFZG hervor.

Wie erfolgt die Krankmeldung beim Arbeitgeber?

Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber umgehend über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird. Hinsichtlich der Art und Weise der Krankmeldung gibt es keine einheitlichen Regelungen. Es stehen daher verschiedene Kommunikationswege zur Auswahl. Telefon, E-Mail, Whatsapp und SMS sind hier zu nennen. Du solltest auf die Gepflogenheiten im Betrieb Rücksicht nehmen. In der Regel ist es empfehlenswert, zum Telefonhörer zu greifen und kurz im Betrieb anzurufen, um sich krankzumelden.

Lese-Tipp: Krankmeldung: Ab Januar 2023 wird die AU elektronisch übermittelt

Wie melde ich mich richtig krank?

Wer sich krankmeldet, muss nicht nur den richtigen Weg zur Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit wählen, sondern auch die erforderlichen Informationen übermitteln. Die typischen W-Fragen dienen hier als wichtige Anhaltspunkte und helfen dir, nichts Wichtiges zu vergessen:

  • Warum rufst du an beziehungsweise schreibst du?
  • Wer bist du?
  • Wie lange wirst du voraussichtlich krank sein?

Zusätzlich kannst du auch noch darüber Auskunft geben, wann du dich wieder melden wirst. Außerdem sollte der Arbeitgeber wissen, wie er dich erreichen kann.

Muss die Krankmeldung begründet werden?

Die Krankmeldung beim Arbeitgeber muss umfassende Informationen beinhalten, auf die Gründe der Arbeitsunfähigkeit muss sie aber ebenso wenig wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingehen. Es ist ausreichend, dass du dich krankmeldest. Lediglich in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer Krankheit mit hohem Ansteckungspotenzial, musst du die Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber begründen.

Wann muss der Krankenschein eingereicht werden?

Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 EFZG muss der Krankenschein beziehungsweise die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer länger als drei Tage anhaltenden Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eingereicht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Betriebsvereinbarung, der Tarif- oder Arbeitsvertrag eine Verkürzung dieser Frist vorsieht. Dann muss die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit schneller vorgelegt werden.

Wie verhalte ich mich während der Krankschreibung richtig?

Wenn du krankgeschrieben bist, musst du nicht zwingend das Bett hüten oder Zuhause bleiben. Entscheidend ist, dass du nichts tust, dass deine Genesung verzögern oder verhindern könnte. Arbeitnehmer sollten sich somit so verhalten, wie es ihrem Gesundheitszustand angemessen ist.

Welche Regelungen gibt es zur Krankmeldung während des Urlaubs?

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer/innen im Urlaub erkranken und die wertvollen Urlaubstage daher zur Genesung verwenden müssen. Der ersehnte Erholungseffekt bleibt folglich aus. Falls es dir einmal so ergehen sollte, musst du wissen, dass sich der Urlaub und eine Arbeitsunfähigkeit arbeitsrechtlich gegenseitig ausschließen. Dafür sorgt vor allem § 9 Bundesurlaubsgesetz, denn demnach werden Krankheitstage nicht als Urlaubstage gewertet. Du benötigst jedoch eine AU-Bescheinigung über die betreffenden Tage, damit diese nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.

Kann ich mich krankschreiben lassen, wenn mein Kind krank ist?

Eltern, deren Kind erkrankt, können mitunter nicht zur Arbeit erscheinen, weil es keine Betreuung für den Nachwuchs gibt und sie sich um ihr krankes Kind kümmern müssen. Arbeitnehmer/innen können dann sogenannte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Dazu müssen sie sich einerseits unverzüglich beim Arbeitgeber melden und andererseits ein Attest über die Erkrankung des Kindes vorlegen.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen haben Arbeitnehmer/innen pro Kind 30 Kinderkrankentage zur Verfügung, wobei maximal 65 Tage jährlich gewährt werden. Bei Alleinerziehenden erhöhen sich diese auf 60 Tage beziehungsweise 130 Tage bei mehreren Kindern.

Kann ich aufgrund einer Erkrankung gekündigt werden?

Arbeitnehmer/innen genießen zwar einen Kündigungsschutz im deutschen Arbeitsrecht, können infolge einer Erkrankung aber dennoch unter bestimmten Umständen gekündigt werden. Eine krankheitsbedingte Kündigung erfordert eine negative Prognose, eine Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen und eine sorgfältige Interessenabwägung.

Wer sich wegen einer Erkältung oder anderen kurzzeitigen Erkrankung krankmeldet, muss die Kündigung somit nicht befürchten. Falls aber abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im geforderten Maße erbringen kann, steht eine krankheitsbedingte Kündigung im Raum.

Was ändert sich in Sachen Krankmeldung 2022?

Im Jahr 2022 ergeben sich einige Änderungen für Arbeitnehmer/innen. Unter anderem betreffen diese auch die Krankmeldung. Die betreffende Änderung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft und sieht vor, dass Arbeitnehmer/innen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst dem Arbeitgeber vorlegen müssen. Stattdessen übermittelt die Krankenkasse eine elektronische Krankmeldung an den Arbeitgeber. Die AU-Bescheinigung vom Arzt erhalten Patienten daher nur noch für die eigenen Unterlagen.

Das hat es mit der elektronischen Krankmeldung auf sich

Die elektronische Krankmeldung wird nicht erst zum 1. Juli 2022 eingeführt, denn 2019 wurde bereits das Terminservice- und Versorgungsgesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem auch ein einheitliches elektronisches Verfahren zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Zunächst trat dann zum 1. Oktober 2021 das erste Element der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Kraft.

Seitdem übermitteln Arztpraxen Arbeitsunfähigkeitsdaten direkt an die Krankenkassen. Arbeitnehmer/innen müssen daher nicht mehr die Krankmeldung bei der Krankenkasse einreichen. Ab dem 1 Juli 2022 erweitert sich der Umfang der eAU, da ab dann die Krankenkassen diese in digitaler Form den Arbeitgebern zur Verfügung stellen.

Fazit

Als Arbeitnehmer/in solltest du wissen, was im Krankheitsfall zu tun ist. Abgesehen von der Kenntnis der Rechtslage kommt es insbesondere auf eine Unterscheidung von Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an. Letztere ist das ärztliche Zeugnis über die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 musst du dir keine Gedanken mehr um die Einreichung der AU beim Arbeitgeber machen, schließlich wird diese ab dann von der Krankenkasse übermittelt.

Die Krankmeldung hat mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nichts zu tun und fällt auch durch die eAU nicht weg. Arbeitnehmer/innen müssen im Krankheitsfall umgehend den Arbeitgeber informieren. Es ist daher wichtig, dass du weißt, wie diese zu erfolgen hat. Der vorliegende Text liefert viel Wissenswertes, im Zweifelsfall ist ein Termin in einer Kanzlei für Arbeitsrecht jedoch empfehlenswert und ermöglicht eine individuelle Rechtsberatung.

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