Beim Begriff Zwischenzeugnis denkst du wahrscheinlich zuerst an deine Schulzeit zurück. Doch auch im Arbeitsleben gibt es neben dem Arbeitszeugnis auch ein Zwischenzeugnis. Was alles in dieses Dokument reingehört, worauf du achten solltest und welche Geheimcodes Arbeitgeber benutzen, erfährst du in folgendem Beitrag.

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Zwischenzeugnis im Job – Was ist das eigentlich?

Was ein Arbeitszeugnis ist, dürften die meisten Arbeitnehmer höchstwahrscheinlich wissen. Kurz zusammengefasst erhältst du als Arbeitnehmer, falls du deine Stelle gekündigt hast oder dir gekündigt wurde, eine schriftliche Bewertung deiner Arbeitsleistung. Diese kannst du beispielsweise bei weiteren Bewerbungen benutzen, um deine zukünftigen Arbeitgeber von deinen Qualitäten zu überzeugen. Denn das Schöne an einem Arbeitszeugnis ist, dass dieses immer wohlwollend geschrieben sein muss. Das heißt, es finden sich keine negativen Bewertungen in diesem Schriftstück.

Doch was ist, wenn der Arbeitgeber negative Erfahrungen mit seinem ehemaligen Arbeitnehmer hatte? In diesem Fall haben sich gewisse „Geheimcodes“ unter den Arbeitgebern etabliert. Doch dazu später mehr.

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Ein Zwischenzeugnis im arbeitsrechtlichen Kontext unterscheidet sich inhaltlich nicht vom klassischen Arbeitszeugnis. Der einzige Unterschied liegt lediglich darin, dass das Zwischenzeugnis angefordert werden kann, während du noch in deinem Beruf tätig bist, während das Arbeitszeugnis erst ausgestellt wird, wenn du das Beschäftigungsverhältnis zu deinem Arbeitgeber beendet hast.

Dementsprechend wird im Zwischenzeugnis am Ende auch auf Sätze wie: „Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre berufliche Zukunft“ oder Vergleichbares verzichtet. Auch der Inhalt wird selbstverständlich nicht in der Vergangenheitsform, sondern im Präsens verfasst.

Zwischenzeugnis Inhalt – worauf du achten solltest

Wie bereits erwähnt, deckt sich der Inhalt eines Arbeitszeugnisses mit dem eines Zwischenzeugnisses. Auch hier gibt es einige inhaltliche Aspekte und Formulierungen, die nicht fehlen dürfen und auf der anderen Seite auch gewisse Punkte, die nicht in einem Zwischenzeugnis stehen dürfen.

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Das gehört ins Zwischenzeugnis

Folgende Inhalte gehören also auf jeden Fall in ein Zwischenzeugnis hinein:

  • Briefkopf des Unternehmens.
  • Beschreibende Überschrift.
  • Kontaktdaten sowie persönliche Daten des Arbeitnehmers. Dazu zählen Adresse, Alter und das Geburtsdatum.
  • Das Datum, ab wann das Beschäftigungsverhältnis begonnen hat, sowie die Bezeichnung der Tätigkeit des Arbeitnehmers.
  • Eine kurze Beschreibung des Unternehmens.
  • Die Beschreibung der Tätigkeit, welche der Arbeitnehmer ausgeführt hat sowie eine entsprechend detaillierte schriftliche Bewertung dieser Tätigkeit.
  • Schriftliche Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kunden und anderen Mitarbeitern.
  • Gründe für das Zwischenzeugnis.
  • Eventuell Schlussformel.
  • Ort, Datum und Unterschrift.

Das gehört nicht in ein Zwischenzeugnis

Folgende Formulierungen dürfen auf keinem Fall in einem Zwischenzeugnis enthalten sein:

  • Private Verhaltensweisen, alles, was sich außerhalb der Arbeitszeit abgespielt hat.
  • Tätigkeiten im Ehrenamt.
  • Aktivitäten im Betriebsrat.
  • Mitgliedschaft in einer Partei.
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft.
  • Teilnahme an Streiks.
  • Berufliche Nebentätigkeiten neben dem Hauptberuf.
  • Abmahnungen.
  • Gesundheitszustand (solange keine Außenstehenden dadurch gefährdet werden).
  • Krankentage (vorausgesetzt, die Fehlquote ist nicht außergewöhnlich hoch).
  • Angaben zum Gehalt.
  • Verlust der Fahrerlaubnis.

Einfaches und qualifiziertes Zwischenzeugnis

Auch bei einem Zwischenzeugnis kannst du, wie auch bei einem Arbeitszeugnis zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Ausgabe unterscheiden. Dabei liegt der Unterschied darin, dass in einem einfachen Zwischenzeugnis lediglich die nötigsten Eckdaten aufgelistet sind, wie beispielsweise die Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit. Eine detaillierte schriftliche Bewertung ist hier hingegen nicht vorhanden. Ein solches Zwischenzeugnis wird lediglich dann ausgestellt, wenn eine ordentliche Beurteilung bis dato noch nicht möglich war. Bei Arbeitszeugnissen ist dies oft der Fall, wenn der Arbeitnehmer nur eine kurze Zeit im Unternehmen tätig war.

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Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis hingegen beinhaltet die besagte schriftliche Beurteilung der Arbeitsleistung. Hier wird konkret auf die bisherige Leistung sowie das Sozialverhalten des Arbeitnehmers eingegangen. Das Sozialverhalten bezieht sich dabei explizit auf den Umgang mit den Vorgesetzten und den Kollegen, aber auch, falls dies der Fall ist, auf das Verhalten gegenüber Kunden. Hier wird explizit beschrieben, ob der Arbeitnehmer Regeln und Arbeitsanweisungen befolgt, sich kollegial verhält und teamfähig ist und ein professionelles Auftreten gegenüber Kunden besitzt.

Mit einem qualifizierten Zwischenzeugnis erhältst du ein aussagekräftiges und wichtiges Dokument, welches deinen zukünftigen Arbeitgebern viele wichtige Informationen über deine bisherige Arbeitsleistung liefert. Aus diesem Grund solltest du als Arbeitnehmer immer um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bitten.

Zwischenzeugnis beantragen – wer hat das Recht dazu?

Auf die Frage, ob ein Arbeitgeber zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses gesetzlich verpflichtet ist, lautet die Antwort ganz klar: Nein.

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Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis, welches nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, ist die Ausgabe eines Zwischenzeugnisses nicht gesetzlich geregelt und liegt ganz im Ermessen des Arbeitgebers. Daher bedarf es einer guten Verhandlungsgrundlage, wenn du ein Zwischenzeugnis erhalten möchtest, denn dieses kann dir dein Arbeitgeber auch verweigern. Kannst du jedoch ein berechtigtes Interesse vorweisen, kannst du unter Umständen jedoch Ansprüche auf ein Zwischenzeugnis geltend machen.

In diesem Fall liegt es an dir, deinem Arbeitgeber anhand von einem berechtigten Interesse zu vermitteln, dass du ein solches Zwischenzeugnis benötigst. Dazu zählt beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer bereits mehrere Jahre Teil des Unternehmens ist und in dieser Zeit noch keine schriftliche Bewertung seiner geleisteten Arbeit erhalten hat. Weitere Gründe für ein berechtigtes Interesse sind folgende:

  • Es gibt Änderungen beim Arbeitsverhältnis.
  • Wechsel des Vorgesetzten steht an.
  • Drohende Insolvenz des Betriebes.
  • Versetzung in andere Abteilung.
  • Personalabbaupläne des Unternehmens und baldige Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Längerfristige Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise Elternzeit, Fortbildungsmaßnahmen und Ähnliches.
  • Als Vorlage bei einer Bank oder einem sonstigen Kreditinstitut.

Die passende Verhandlungsgrundlage – wie du am besten nach einem Zwischenzeugnis fragst

Wenn du also unbedingt ein Zwischenzeugnis erhalten möchtest, gibt es einiges zu beachten. Wie bereits erwähnt, ist dein Vorgesetzter nicht zur Ausstellung dieses Dokuments verpflichtet, es sei denn, du kannst ein berechtigtes Interesse vorweisen. Ein weiterer Punkt ist, dass die Frage nach einem Zwischenzeugnis den Verdacht aufkommen lassen könnte, dass du in Erwägung ziehst, den Betrieb zu verlassen.

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Wenn du also deinen Chef aufsuchst und nach einem Zwischenzeugnis fragst, wirst du höchstwahrscheinlich mit der Frage konfrontiert, wozu du dieses benötigst. Natürlich dient ein Zwischenzeugnis in den meisten Fällen dazu, sich bei einem anderen Unternehmen zu bewerben. Das muss jedoch nicht immer der Grund für eine schriftliche Bewertung deiner beruflichen Tätigkeit sein.

Um deinen Vorgesetzten also nach diesem Dokument zu fragen, solltest du am besten ein persönliches Mitarbeitergespräch unter vier Augen ausmachen. Hier kannst du deinen Standpunkt offen und ehrlich kommunizieren und gegebenenfalls deine berechtigten Interessen darlegen. Sollte der Grund für das Zwischenzeugnis keine baldige Kündigung sein, kannst du hier auch noch mal ausdrücklich vermitteln, dass dein Vorgesetzter sich diesbezüglich keine Sorgen machen braucht.

Falls kein berechtigtes Interesse vorliegt und du aus anderweitigen Gründen ein Zwischenzeugnis benötigst, ist es wichtig, dass du deinen Standpunkt entsprechend gut vertrittst. Überlege dir dazu am besten im Vorfeld die passende Argumentationsstruktur und versuche zu analysieren, wie dein Chef darauf reagiert und du wiederum darauf reagieren kannst. Die entsprechende Vorbereitung ist hier das A und O.

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Welche „Geheimcodes“ gibt es im Zwischenzeugnis?

Abschließend, solltest du dich noch über die bereits erwähnten „Geheimcodes“ in deinem Zwischenzeugnis informieren. Denn wie du bereits erfahren hast, muss das Zwischen- sowie das Arbeitszeugnis immer wohlwollend verfasst sein und darf keine negativen Formulierungen enthalten. Verschiedene Arbeitgeber haben deshalb gewisse Formulierungen eingeführt, um Kritikpunkte ohne rechtliche Konsequenzen ganz klar zu kommunizieren.

Auch Punkte, welche so nicht in deinem Zwischenzeugnis stehen dürften, wie beispielsweise die Teilnahme an Streiks, können mit geschickten Formulierungen im Zwischenzeugnis versteckt werden. Im Folgenden erfährst du einige Beispiele für negative Formulierungen mit der entsprechenden wahren Bedeutung:

„Herr Mustermann ist als sehr umgänglicher Kollege bekannt.“ (Im Klartext: Der Mitarbeiter beschwert sich oft und gilt als schwieriger Arbeitskollege.)

„Herr Mustermann zeigte Verständnis für seine Arbeit.“ (Im Klartext: Der Mitarbeiter erbringt wenig bis gar keine Leistung und kommt seinen Pflichten nicht nach.)

„Herr Mustermann ist stets bemüht.“ (Im Klartext: Die Leistung des Mitarbeiters ist meistens nicht zufriedenstellend.)

„Herr Mustermann zeigt, dass er über großes Fachwissen sowie ein gesundes Selbstvertrauen verfügt.“ (Im Klartext: Der Mitarbeiter hat eine große Klappe und gilt als Besserwisser.)

Dies sind jedoch nur einige Negativbeispiele. Es gibt natürlich auch Formulierungen für eine sehr gute Arbeitsleistung. Folgende Formulierungen sind vergleichbar mit der Zeugnisnote „sehr gut“, wenn sie im Zwischenzeugnis auftauchen:

  • „Herr Mustermann erledigt alle Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
  • „Wir sind mit den Leistungen von Herrn Mustermann außerordentlich zufrieden.“
  • „Herr Mustermann wird von seinen Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Kunden als fleißiger und höflicher Mitarbeiter unseres Unternehmens geschätzt.“

Oftmals kommt es bereits auf einzelne Worte an und wie diese geschrieben wurden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du dir als Arbeitnehmer dein Zwischenzeugnis sehr genau anschaust, damit du im Nachhinein keine bösen Überraschungen erlebst. Es gibt natürlich noch viele weitere Formulierungen, doch die hier genannten sind die derzeit Gängigsten bei Zwischen- und Arbeitszeugnissen.

Bildnachweis: BartekSzewczyk/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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