Eine reguläre Altersrente fällt für Menschen in Deutschland, die nie gearbeitet haben, flach. Geld gibt es für Rentner, die Anspruch auf Grundsicherung haben, dennoch. Wir erklären, welche Kriterien dafür gelten.

Anzeige

Auf einen Blick:

  • Menschen, die nie gearbeitet haben oder keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben, können in Deutschland Grundsicherung im Alter beantragen. Diese Sozialleistung sichert den Lebensunterhalt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht.
  • Die Grundsicherung für Alleinstehende beträgt monatlich 502 Euro, während Paare jeweils 451 Euro erhalten, zusammen also 902 Euro. Die Leistung umfasst neben dem Regelbedarf auch Miet- und Heizkosten, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge sowie Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen.
  • Antragsteller müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zudem bedürftig sein. Vermögen bis zu einem Freibetrag von 10.000 Euro je Person wird nicht angerechnet; dazu zählen unter bestimmten Umständen auch selbst genutzte Immobilien. 

Menschen im erwerbsfähigen Alter, die eine Arbeit haben, zahlen als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer in die Rentenkasse ein und sorgen so für ihren wohlverdienten Lebensabend finanziell vor. Für normale Arbeitnehmer ist das Prozedere recht eindeutig: Um in den Genuss der regulären Altersrente zu kommen, sind in der Regel mindestens 35 Versicherungsjahre sowie das Erreichen des Mindestrentenalter erforderlich.

Für den Fall einer schweren Krankheit oder Behinderung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. 

Anzeige

Arbeitslose und Selbständige in Deutschland unterstehen nicht der Pflicht, Beiträge an die Rentenkasse zu zahlen. Lediglich Arbeitnehmer, die automatisch pflichtversichert sind, geben einen Teil ihres Bruttolohns ab und erwerben damit einen Anspruch auf eine reguläre Altersrente, wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und damit die Wartezeit laut Rentenversicherung erfüllen. Dauerhaft Arbeitslose werden trotzdem nicht mit leeren Taschen dastehen. Sie können im Alter Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen.

Berechnung der Grundsicherung: Wie viel Geld steht mir zu?

Reicht das Geld zum Leben nicht aus und wurde die Regelaltersgrenze überschritten, erhalten bedürftige Menschen als Single 502 Euro Grundsicherung im Alter. Es handelt sich nicht um eine Rente im eigentlichen Sinne, sondern um eine aus Steuermitteln finanzierte und bedarfsorientierte Leistung. Leben Ehepartner oder Lebenspartner gemeinsam in einer Wohnung, beträgt der Regelsatz 451 Euro, was insgesamt 902 Euro ergibt.

Schon gewusst: Laut Statistischem Bundesamt haben im vergangenen Jahr über 1,2 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Das sind ganze 6 % mehr als im Vorjahr. Die Tendenz ist also steigend und bedauerlich zugleich.

Anzeige

Grundsicherung für Rentner: Wie hoch ist der Anspruch?

Ohne ausreichend Vermögen und Rücklagen kann der Lebensunterhalt mit 502 Euro monatlich natürlich nicht bestritten werden. Deshalb deckt die Grundsicherung neben dem Regelbedarf noch weitere anfallende Kosten ab. Hierzu gehören:

  • Miet- und Heizkosten (Kosten für die aktuelle Unterkunft)
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Pflegeversicherungsbeiträge
  • Mehrbedarf, etwa für Menschen mit Behinderung
  • Kosten in Härte- und Sonderfällen

Beantragung der Grundsicherung: Voraussetzungen und Verfahren

Um Grundsicherung zu erhalten, wenn es keine Rente gibt, müssen Antragsteller einige Kriterien erfüllen. Folgende Punkte müssen unbedingt nachgewiesen werden:

  • Wohnhaft in Deutschland: Wer Grundsicherung im Alter beantragen will, muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wird die Leistung trotz Wohnsitz im Ausland beantragt, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden, sofern keine Notlage nachgewiesen werden kann.
  • Bedürftigkeit: Auch ohne jemals gearbeitet zu haben, kann – etwa durch die Zuwendung von Dritten – der Lebensunterhalt in seltenen Fällen gut bestritten werden. Soll Grundsicherung genehmigt werden, ist der Nachweis der Bedürftigkeit zwingend Voraussetzung.

Wichtig: Um Grundsicherung zu beantragen, sollten bedürftige Menschen sich rechtzeitig darum kümmern. Grundsätzlich wird die Hilfe ab dem Antragsmonat ausgezahlt und nicht für zurückliegende Monate, in denen möglicherweise auch eine Bedürftigkeit bestand.

Anzeige

Berechnung der Grundsicherung im Alter: Wie viel steht mir zu, wenn ich nie gearbeitet habe?

Die Höhe der Grundsicherung wird individuell ermittelt, auch wenn es festgelegte Regelbeträge gibt. So ist es möglich, dass die tatsächliche Höhe der Leistung von Bundesland zu Bundesland anders ausfallen kann, wobei Differenzen oft minimal sind. In Ballungsgebieten, wie z. B. Berlin, Frankfurt und München, ist beispielsweise mit höheren Mietkosten zu rechnen, während die Lebenshaltungskosten in weniger populären Gebieten insgesamt niedriger sind. Vermögen, wie Sparguthaben und Wertpapiere, sowie regelmäßige Zahlungen werden natürlich angerechnet.

Vermögensanrechnung bei Grundsicherung: Was zählt zum Einkommen und was nicht?

Folgendes zählt zum Vermögen bei der Ermittlung des Bedarfs:

  • Erwerbseinkommen
  • Erwerbseinkommen, Renten/Pensionen aus dem In- und Ausland, inkl. Riesterrente (100 Euro der Riesterrente frei, darüber hinaus 30% bis zu einem Maximalbetrag)
  • Unterhaltszahlungen, Elterngeld über 300 Euro
  • Miet-/Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld, Zinsen

Folgendes zählt nicht zum Vermögen bei der Ermittlung des Bedarfs:

Anzeige
  • Vorsorgevermögen, welches einer Riesterrente entspringt
  • Freibeträge in Höhe von 10.000 Euro (je Antragsteller und Partner)
  • eine eigens bewohnte und angemessene Immobilie
  • Pflegegeld wird nicht angerechnet

Hinweis: Unter Umständen müssen Bedürftige ihre liebgewonnene Immobilie verkaufen und den Erlös aufbrauchen, bevor sie Grundsicherung vom Staat bekommen. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Haus oder Wohnung als angemessen eingestuft und auch selbst bewohnt werden. Nicht angemessen bedeutet zum Beispiel, dass das Eigentum im Verhältnis zur Bewohnerzahl deutlich zu groß ist. Dies könnte für viele Rentner, deren Kinder schon längst ausgezogen sind, zum Problem werden, finanziell und auch emotional. 

Kann die Grundsicherung im Alter abgelehnt werden?

Wer noch nie wirklich gearbeitet hat, Vermögen besitzt und Grundsicherung beantragt, in den letzten zehn Jahren vor dem Sozialhilfeantrag sein Vermögen aber anderweitig fahrlässig verloren, verschenkt oder verjubelt hat, muss mit einer Ablehnung zumindest rechnen. Denn jegliche Anstrengungen zur Vorsorge, um für das Alter finanziell abzusichern, zählen.

Tipp: Fragen zur Grundsicherung beantwortet auch die Deutsche Rentenversicherung, obwohl diese nicht für die Kosten der Sozialhilfe aufkommt. Bei Unsicherheiten ist eine Beratung und Einschätzung der Bedürftigkeit durch die Rentenversicherung dringend angeraten und empfehlenswert. Wichtig ist, sich frühzeitig über die finanzielle Absicherung im Alter Gedanken zu machen.

Anzeige

Bild: Juanmonino/istockphoto.com
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

Mach mit und diskutiere mit uns in unserer Skool Community!

Egal, ob du Fragen hast, Antworten suchst oder einfach nur deine Erfahrungen zu diesem oder anderen Themen teilen möchtest, du bist herzlich willkommen. Diskutiere mit, erweitere dein Wissen und werde Teil einer inspirierenden Gemeinschaft. Zur Arbeits-ABC Community