Dass sich Fortbildung positiv auf die Karriere und das Einkommen auswirkt, ist bekannt. Trotzdem scheut mancher Arbeitnehmer die Investition.

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Einen Spanischkursus, EDV-Lehrgang oder andere Schulungen neben dem Job zu belegen, kostet Zeit, aber auch Geld. Tausend Euro und mehr schlagen schnell zu Buche und sind nicht für jeden ein Pappenstiel. Deshalb ist es ratsam, sich über die staatlichen Förderprogramme zu informieren – falls du nicht deinen Boss fragen willst oder aber dieser nicht für die Kosten deiner Weiterbildung aufkommen will.

Doch aus eigener Tasche musst du diesen wertvollen Beitrag zu deinem beruflichen Weiterkommen nicht unbedingt bezahlen. Nicht alle Chefs schlagen die Bitte um Unterstützung aus, manche sind zumindest bereit, einen Zuschuss zu leisten, damit sich der Mitarbeiter fortbildet. Allerdings wollen die meisten Unternehmen natürlich wissen, was sie selbst davon haben. Dass ein bestimmter Kurs auch ein zusätzlicher Motivationsschub für den derzeitigen Job sein könnte, reicht nicht immer als Argument aus. Aber probieren kannst du es natürlich.

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Falls du jedoch bereits im Hinterkopf hast, deinen Arbeitsplatz wechseln zu wollen, empfiehlt es sich nicht, den derzeitigen Chef um Geld für deine Weiterbildung zu bitten. Denn du musst damit rechnen, dass er nur dazu bereit sein wird, wenn du eine sogenannte Bindungsklausel unterschreibst – sich also verpflichten, für eine bestimmte Zeit in der Firma zu bleiben.

Staatliche Fördertöpfe entdecken und nutzen

Es ist nicht immer leicht, die geeigneten Hilfsprogramme zu finden, denn allein der Bund ist Herr über verschiedene Fördertöpfe, und ca. die Hälfte der Bundesländer hat zusätzlich weitere Varianten zu bieten. Bundesweit stehen dir ggf. folgende Förderprogramme zur Verfügung – falls du nicht zu alt bist oder zu viel verdienst:

Die Bildungsprämie

können alle Angestellten und Selbstständigen beantragen, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Dann zahlt der Staat einen Zuschuss von 50 Prozent zu allen Weiterbildungen, maximal allerdings nur 500 Euro. Voraussetzung: Der Antragsteller darf nicht mehr als 20.000 Euro versteuerbares Einkommen haben, ist er verheiratet, sind es 40.000 Euro.
Info: Extra-Seite des Bundesbildungsministeriums

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Der Bildungsgutschein

wird kostenmäßig hundertprozentig vom Staat getragen. Je nach Bedarf kannst du sogar auf Staatskosten reisen und übernachten. Anspruch darauf haben allerdings ausschließlich Arbeitssuchende oder die davon bedroht sind. Auch wird nicht jede Fortbildung mithilfe des Bildungsgutscheins gefördert. Diese muss als Chance anerkannt werden, sich wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können.

WeGebAU

Die WeGebAU ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist eine Weiterbildung für Geringqualifizierte und beschäftigte ältere Arbeitnehmer in Unternehmen. Die Initiative soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Arbeitnehmer bekommen die Möglichkeit ihren Berufsabschluss nachzuholen oder zusätzliche Qualifikationen zu erlernen.

Geeignet für:

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  • Arbeitnehmer unter 45 Jahren: Unternehmen unter 250 Angestellten, bei Übernahme von mind. 50% der Kosten des Arbeitgebers
  • Geringqualifizierter Arbeitnehmer: ohne abgeschlossenes Studium oder anerkannten Berufsabschluss, mit Berufsabschluss aber mind. 4 Jahre ungelernte Tätigkeit ausgeübt
  • Ältere Arbeitnehmer: 45 Jahre alt,  Unternehmen unter 250 Angestellten

Kosten werden je nach Förderungstyp von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, gegeben falls auch die Lohnkosten für den Arbeitnehmer.

Info: die Arbeitsagentur am Wohnort

Aufstiegs-BAföG/ Meister-Bafög

Ist eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es ist alter unabhängig mit dem Ziel zu einer Weiterqualifizierung zur Fachkraft/ Führungskraft oder zum selbständigem Unternehmer. Es ist ein staatliches Darlehen, welches zum Teil zurückgezahlt werden muss.
Info: zuständiges Förderungsamt deines Bundeslandes

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Das Aufstiegsstipendium

kann für dich infrage kommen, wenn du deine Ausbildung sehr gut abgeschlossen hast und gern an einer Hochschule studieren möchtest. Der Vorteil des Aufstiegsstipendiums besteht darin, dass du es als Berufstätiger nicht zurückzahlen musst. Es ist möglich, dass du 735 Euro pro Monat plus 80 Euro Büchergeld erhältst, wenn du ein Vollzeitstudium absolvierst. Entscheidest du dich hingegen für ein berufsbegleitendes Studium, ist nur eine einmalige Zahlung von 2.400 Euro jährlich drin. Du darfst das Aufstiegsstipendium nur dann beantragen, wenn du mit mindestens der Note 1,9 abgeschlossen hast und zwei Jahre Berufserfahrung belegen kannst.
Info: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium

fördert dich nicht nur, wenn du an einer Hochschule studieren willst, sondern auch bei anderen Maßnahmen – sei es, dass du deinen Handwerksmeister machen oder aber einen Intensiv-Sprachkurs belegen willst. Ebenso wie beim Aufstiegsstipendium muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Als Stipendiat erhältst du maximal 7200 Euro, musst dich aber an deiner Weiterbildung mit einem Eigenanteil von 10 Prozent beteiligen. Du darfst nicht älter als 25 Jahre sein und solltest besondere Leistungen in Beruf oder Ausbildung vorweisen können:
Info: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Wer die genannten Kriterien nicht erfüllt, sollte sich schlau machen über die Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern. Für gewöhnlich werden die Möglichkeiten für staatliche Zuschüsse nicht an die große Glocke gehängt – ein wenig Recherche ist daher vonnöten.

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Tipp: Übrigens kannst du die Kosten für eine Weiterbildung von der Steuer absetzen. Die Finanzämter erkennen einen Betrag von bis zu 1.000 Euro pauschal als Werbungskosten an.

Bildnachweis: Foto von Joshua Mcknight von Pexels

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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