Weil alles teurer wird, sollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro zahlen können. Alle Fakten und regelmäßige Updates findest du hier.

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Übersicht
1. Inflationsprämie: Was hat es damit auf sich?
2. Wem steht der Inflationsausgleich zu?
3. Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus?
4. Wann und wie soll die Inflationsprämie ausgezahlt werden?
5. Welche Unternehmen zahlen die Prämie aus?
6. Was ist problematisch an der Inflationsprämie?

Inflationsprämie: Was hat es damit auf sich?

Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie sieht vor, dass Unternehmen ihren Angestellten einen steuer- und abgabefreien Betrag von bis zu 3.000 Euro – zusätzlich zum Lohn – gewähren können. Das bedeutet: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen profitieren vom Gesamtbetrag als „Nettozahlung“, wenn Unternehmen die Prämie auszahlen. Die von der Regierung genehmigte Abgabe- und Steuerfreiheit dient als Motivation, um so viele Arbeitgeber wie möglich zur Auszahlung der Prämie zu bewegen. Üblicherweise werden Sonderboni, die von Arbeitgebern ausgezahlt werden, als Einkommen versteuert.

Wegen des allgemeinen Anstiegs des Preisniveaus geraten immer mehr deutsche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in finanzielle Engpässe: Die Inflation sorgt dafür, dass Dienstleistungen und Güter finanziell weniger tragbar werden. Deshalb soll die Inflationsprämie deutsche Haushalte entlasten. Sie ist Teil des 3. Entlastungspakets, auf welches die Ampel-Koalition sich geeinigt hat.

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Wem steht der Inflationsausgleich zu?

Generell kann jeder Beschäftigte die Sonderzahlung erhalten, etwa als Alternative zu einer Gehaltsanpassung. Die Entscheidung obliegt den Unternehmenschefs: Jeder Arbeitgeber entscheidet selbst, ob eine Auszahlung realistisch ist. Aufgrund der Inflation werden aber beispielsweise nicht alle mittelständischen Unternehmen in der Lage sein, die Zahlung – im Gegensatz zu größeren und/oder finanziell bessergestellten Unternehmen – leisten zu können.

Vor allem Geringverdiener können profitieren, sofern der Arbeitgeber sich zur Auszahlung bereiterklärt. Wer auf eine einkommensabhängige Sozialleistung angewiesen ist und seinen Lohn aufstockt, muss mit keinen Abstrichen rechnen. Die Prämienzahlung soll nicht angerechnet werden. Auch wenn Arbeitnehmer andere steuerfreie Leistungen vom Unternehmen erhalten, zu denen beispielsweise Sachzuwendungen gehören, erfolgt keine Verrechnung.

Wichtig: Arbeitnehmer haben nicht das Recht, die Sonderzahlung – etwa als eine Art Leistungsprämie – einzufordern. Denn das Konzept basiert auf Freiwilligkeit; Arbeitgeber werden nicht verpflichtet, dem Appell der Bundesregierung nachzukommen.

Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus?

Sollte eine Inflationsprämie ausgezahlt werden, sind Unternehmen nicht verpflichtet, den vollen Betrag in Höhe von 3.000 Euro zu gewähren. Das bedeutet, dass Arbeitgeber die tatsächliche Auszahlungshöhe ebenfalls selbstständig festlegen. Während einige zum Beispiel 500 Euro zahlen, werden andere bis zu 1.700 Euro oder den vollen abgabe- und steuerfreien Betrag überweisen.

Wann und wie soll die Inflationsprämie ausgezahlt werden?

Die Inflationsprämie kann bis Ende 2024 (31. Dezember 2024) von Arbeitgebern ausgezahlt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Zahlung abgabe- und steuerfrei, sodass Unternehmen noch etwas Zeit und Flexibilität bekommen, um die Bereitstellung des Geldes zu planen. Es sollte beachtet werden, dass die Sonderzahlung auf der Lohnabrechnung kenntlich gemacht werden muss, damit diese korrekt als steuerfreie Prämienzahlung eingeordnet wird.

Ob der Gesamtbetrag in Höhe von 3.000 Euro auf einen Schlag an Arbeitnehmer überwiesen wird oder ob die Summe in kleineren Teilbeträgen kommt, ist den Arbeitgebern selbst überlassen.

Wichtig: Die Prämie in Höhe von 3.000 Euro ist für jedes Arbeitsverhältnis gültig. Das heißt für Beschäftigte in mehreren Arbeitsverhältnissen, dass diese theoretisch von jedem Arbeitgeber eine Inflationsprämie erhalten können.

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Welche Unternehmen zahlen die Prämie aus?

Auch wenn die Inflationsprämie in Zeiten des Preisanstiegs Abhilfe schaffen soll, wird sie in der Praxis nicht auf jedem Arbeitnehmerkonto landen – so die Meinung einiger Experten, etwa Robert Feiger (Vorsitzender der IG-BAU). Dieser betont, dass die Prämie vor allem dort ausgezahlt wird, wo Tarifverträge existieren, um Mitarbeiter an den Arbeitgeber zu binden.

Die Vermutung wird von der Erfahrung mit der Corona-Prämie untermauert, die von Unternehmen genutzt worden wäre, um die Mitarbeiterbindung zu stärken, wie Ingrid Hartges (DEHOGA-Chefin) betont. Zahlen dazu kursieren bereits im Netz. Jedoch hat das Statistische Bundesamt (Destatis) noch keine Daten veröffentlicht, die zeigen, wie viele Beschäftigte die Corona-Prämie tatsächlich erhalten haben.

Einige größere Unternehmen, etwa Continental und Telekom, werden laut aktueller Berichterstattung keine Inflationsprämie, wie sie von der Bundesregierung im 3. Entlastungspaket beschlossen wurde, auszahlen. Laut Handelsblatt sollen aber mehrere der 40 Dax-Konzerne darüber nachdenken, die Inflationsausgleichsprämie an Beschäftigte zu zahlen. Einige Unternehmen wollen die Tarifverhandlungen Handelsblatt abwarten, bevor sie zu einer endgültigen Entscheidung kommen. Auch einige größere Familienunternehmen würden zur Entlastungszahlung tendieren.

Was ist problematisch?

Ökonomen und Vertreter von Gewerkschaften haben bereits im Sommer 2022 über die steuerfreie Sonderzahlung als Inflationsausgleich diskutiert – und viele von ihnen lehnten das Konzept ab. Problematisch ist demnach nicht nur, dass nicht alle Arbeitnehmer entlastet werden. Sondern zum Beispiel auch, dass durch die Abgabefreiheit ein Defizit bei den Krankenkassen entstehen könnte. Darauf weist Frank Werneke (Vorsitz ver.di) hin: Er bezeichnet die Steuerfreiheit zwar als „angemessen“. Das Defizit durch die Abgabefreiheit könne aber dazu führen, dass sich die Krankenkassenbeiträge erhöhen würden, welche ebenfalls ausgeglichen werden müssten.

Grundsätzlich wichtig: Weil vorauszusehen ist, dass nicht jeder Betrieb die Auszahlung tätigen wird, sollten Beschäftigte sich keine allzu großen Hoffnungen machen. Auch wenn die Kosten steigen – die positive Erwartung vieler, jetzt von einer Prämie profitieren zu können, wird sich nur bei einigen Beschäftigten erfüllen.

Bildnachweis: ajr_images/istockphoto.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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