Ein Tarifvertrag wird zwischen der Gewerkschaft und dem jeweiligen Arbeitgeberverband geschlossen. Sie gelten jeweils für die Mitglieder beider Parteien der Tarifverträge.

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Der Tarifvertrag legt die Minimalstandards für die Einkommens- und Arbeitsbedingungen fest. Dazu gehören solche Punkte wie die Höhe der Löhne und Gehälter, die Höhe der Vergütung für Auszubildenden, die wöchentliche Arbeitszeit, die Höhe von Weihnachts- und Urlaubsgeld, die Zahl der Urlaubstage und die Kündigungsfristen. Werden Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen, bezeichnet man diese als Firmentarif- oder Hausverträge.

In Deutschland sind Tarifverträge für ganze Branchen bzw. Wirtschaftszweige üblich. Sie werden auch als Flächentarifvertrag bezeichnet. In Deutschland existieren aktuell für über 250 Wirtschaftszweige solche Vertragsabkommen. Spezielle Firmentarifverträge gelten in solchen Unternehmen wie bei Volkswagen oder der Lufthansa, um zwei Beispiele zu nennen.

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Deutschlandweit gibt es mehr als 50.000 Tarifverträge. In jedem Jahr werden bis zu 7.000 Tarifverträge aktualisiert. Die Tarifverträge für Lohn und Gehalt gelten im Allgemeinen längstens zwei Jahre. Die Manteltarifverträge, in denen die Arbeitsbedingungen allgemein geregelt sind, werden in deutlich größeren Abständen überarbeitet und neu verhandelt.

Wozu braucht man Tarifverträge?

Mit den Tarifverträgen wird der Arbeitsmarkt geregelt, weil sie als sogenannte Kollektivverträge Vorgaben machen, die für die abzuschließenden Arbeitsverträge in den Unternehmen verbindlich sind. Sie regeln die Beziehungen zwischen den Arbeitgebern auf der einen Seite und den Arbeitnehmern auf der anderen Seite. Für die Arbeitnehmer haben sie damit eine Schutzfunktion. Sie garantieren ihm, dass er für seine Leistungen ein angemessenes Gehalt bekommt und er von den wirtschaftlichen Entwicklungen in der Branche partizipieren kann. Somit sind Tarifverträge für die Beschäftigten von existenzieller Bedeutung. Sie garantieren gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Mitspracherecht und regeln die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, wie beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit. Ein herausragendes Beispiel ist die Einführung der 35-Stunden-Woche für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie im Jahr 1995.

Aber auch für die Arbeitgeber sind Tarifverträge wichtig. Sie schaffen einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb Bezug nehmend auf die Kosten der Arbeit. Außerdem haben sie eine Friedensfunktion. Das heißt, während ein verbindlicher Tarifvertrag läuft, dürfen die Arbeitnehmer nicht streiken. Ein wichtiger Aspekt, der den Arbeitgebern entsprechende Planungen möglich macht.

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Konflikte um die Höhe der Löhne und die geltenden Arbeitszeiten werden bei Flächentarifverträgen nicht direkt in den Unternehmen ausgetragen, sondern in den jeweiligen Verbänden geklärt. Bei schweren Tarifkonflikten, die sich meist nach Ende der Friedenspflicht in massiven Streiks der Beschäftigten äußern, greift häufig auch der Staat als Schlichter ein.

Die Inhalte des Tarifvertrages

Tarifverträge werden in den normativen und den obligatorischen Teil untergliedert. Der normative Teil regelt die Rechtsverhältnisse für die Arbeitnehmer, auf die der Tarifvertrag angewendet wird. Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsverhältnis als solches mit allen Facetten der Gestaltung. Dazu gehört die Arbeitszeit, der Lohn oder das Gehalt, der Urlaub, Sozialleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Fragen zu Kündigungsfristen und Entlassungen. Der sogenannte Entgelttarifvertrag beschreibt die Entgeltgruppen, damit verbundene Leistungszulagen und Ähnliches. Der Manteltarifvertrag beinhaltet Regelungen zur Arbeitszeit, zum Arbeitsschutz, zur Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit, zum Urlaub, zu Kündigungsfristen für die Arbeitnehmer und zum Kündigungsschutz. Selbst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates kann im Manteltarifvertrag geregelt sein.

Dem normativen Teil des Tarifvertrages schließt sich dann ein obligatorischer Teil an. Der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Einzelnen regelt. Dazu gehören die Laufzeit des Tarifvertrages, die Friedenspflicht und die Kündigungsfrist für den Tarifvertrag. Dieser Teil des Tarifvertrages beinhaltet keine konkreten Rechte für die Mitglieder. Sie berechtigen oder verpflichten die Tarifpartner. Bei einem Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder bei einer Kündigung enden diese Pflichten folgenlos.

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Die Arten von Tarifverträgen

Manteltarifvertrag/Rahmentarifvertrag

In diesem Vertrag werden alle grundsätzlichen Fragen zur Arbeitszeit, zu besonderen Kündigungsfristen oder zur Höhe des Urlaubs geregelt. Im Manteltarifvertrag sind die Lohn- und Gehaltsgruppen aufgeführt, nach denen die Arbeitnehmer vergütet werden. Hier können auch solche Verpflichtungen geregelt sein, die beispielsweise die Übernahme der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung regeln.

Flächen- oder Verbandstarifvertrag

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Das ist die typische Form des Tarifvertrages in Deutschland. Er kann wahlweise für ganz Deutschland, für ausgewählte Bundesländer oder nur für ein Bundesland Gültigkeit haben. Er ist regional begrenzt.

Firmen- oder Haustarifvertrag

Sie gelten nur für das jeweilige Unternehmen. In der Automobilindustrie bei VW oder BMW werden immer Firmentarifverträge ausgehandelt.

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Branchentarifvertrag

Solche Tarifverträge werden zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband des betreffenden Wirtschaftszweiges abgeschlossen, wie beispielsweise aus der Chemieindustrie bekannt.

Vergütungstarifvertrag

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Dieser Tarifvertrag wird auch als Entgelttarifvertrag bezeichnet und regelt die Höhe der Vergütung, die der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung erhält. Vielen Arbeitnehmern ist dieser Tarifvertrag auch als Lohntarifvertrag bekannt. Ein Tarifvertrag für die Löhne verhindert, dass Arbeitnehmer unter Tarif bezahlt werden. Sonderbestandteile des Lohnes wie die Weihnachtsgratifikation sind nicht immer im Entgelttarifvertrag geregelt. Hier werden häufig Sondertarifverträge abgeschlossen.

Theoretisch haben nur Gewerkschaftsmitglieder Anspruch auf die tariflichen Leistungen aus dem Tarifvertrag. Allerdings erhalten auch Nichtgewerkschafter die gleichen Leistungen, weil Arbeitgeber vermeiden möchten, dass sie durch einen Beitritt die Gewerkschaften stärken. Ein Rechtsanspruch besteht aber nur dann, wenn im Arbeitsvertrag auf die Regelungen des Tarifvertrages Bezug genommen wird.

Bildnachweis: Foto von Cytonn Photography auf Unsplash

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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