Achtung: Selbst kleinste Entwendungen können fatale Folgen nach sich ziehen, schlimmstenfalls sogar die fristlose Kündigung. Zudem verschwinden am Arbeitsplatz auch schnell einmal Wertgegenstände, der Geldbeutel oder das Smartphone.

Kurzfassung

  • Geringfügige Diebstähle (Büroklammer) können bereits zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen.
  • Der Arbeitgeber muss den Diebstahl für eine außerordentliche Kündigung nicht einmal beweisen können. Ausreichend ist ein dringender und begründeter Verdacht.
  • Für gestohlene Privatsachen musst du selbst aufkommen.
  • Der Arbeitgeber haftet nur für Sachen, die du regelmäßig für deine Arbeitsleistung benötigst.
  • Angestellte, die ein gutes Gehalt sowie ausreichend Anerkennung erhalten, stehlen deutlich seltener.

Jeder Vierte klaut – aber was eigentlich?

Eine bei Statista veröffentlichte Umfrage zeigt das viele Frauen und noch mehr Männer, hin und wieder einmal über die Stränge schlagen. Dinge aus dem Büro mitgehen zu lassen, liegt dabei sogar auf dem dritten Platz.

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Es handelt sich in den wenigsten Fällen um Geld, Smartphones oder sonstige Wertgegenstände. Es sind vielmehr Kugelschreiber (51 Prozent der Befragten), Papier (27 Prozent) oder Büroklammern (26 Prozent), die unbemerkt eingesteckt werden. Büromaterial im Wert weniger Cent, von ein oder zwei Euro vielleicht. Als ein Kavaliersdelikt betiteln die meisten Befragten dieses Vergehen deshalb. Das Problem an der Sache ist aber: Der Arbeitgeber sieht das vielleicht ganz anders und in zahlreichen Fällen führten solch geringfügige Diebstähle bereits zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung.

Wann gilt Klauen im Büro als Diebstahl?

Rechtlich gesehen ist Diebstahl gemäß §242 Strafgesetzbuch die Wegnahme einer frei beweglichen Sache, also eines körperlichen Gegenstandes, von einer anderen Person mit einer Zueignungsabsicht. Das bedeutet: Hast du nicht die Absicht, die Sache wieder zurückzugeben, sondern möchtest diese selbst behalten oder an einen Dritten weitergeben, so handelt es sich um Diebstahl im Sinne des Gesetzes. Einen Mindestwert gibt es dafür nicht. Klauen im Büro ist also immer Diebstahl, auch wenn es sich lediglich um einen Kugelschreiber oder eine Büroklammer handelt. Es können daraus also auch entsprechende Konsequenzen resultieren.

Dennoch drücken die Arbeitsgerichte natürlich bei kleinen Diebstählen eher ein Auge zu als bei Sachen von Wert. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zum Beispiel, dass das Naschen von 120 Gramm Trauben am Arbeitsplatz kein Grund für eine fristlose Kündigung sei. Mit eingeflossen ist in diese Entscheidung jedoch, dass die betroffene Frau seit vielen Jahren im Unternehmen war, es niemals Beanstandungen gab sowie ihre private Situation als Witwe mit zwei minderjährigen Kindern. Eine Einzelfallentscheidung, die geringfügigen Diebstahl am Arbeitsplatz aber dennoch nicht rechtfertigt. Sie riskieren also selbst beim Diebstahl einer Heftklammer stets eine ordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung oder ein langwieriges Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss den Diebstahl für eine außerordentliche Kündigung nicht einmal beweisen können. Ausreichend ist ein dringender und begründeter Verdacht.

Je teurer die Sache, desto seltener der Diebstahl

Auch wenn die Arbeitsgerichte bei dem Diebstahl geringwertiger Sachen vielleicht noch ein Auge zudrücken: Je wertvoller der Gegenstand, desto härter die Strafen. Dies könnte der Grund dafür sein, dass die Hemmschwelle zum Diebstahl für die befragten Personen höher liegt, je mehr die jeweilige Sache wert ist.

Nur sechs Prozent der Befragten nahmen schon einmal einen Aktenordner mit, ein Prozent ist es beim Druckertoner. Glücklicherweise scheinen viele deutsche Arbeitnehmer die Grenze auch nicht nur beim Preis zu ziehen, sondern beim Besitz ihrer Kollegen. Dennoch gibt es jährlich rund 150.000 Fälle von Diebstahl am Arbeitsplatz, welche durch Betriebsangehörige bei der Polizei angezeigt werden. Vor allem in Unternehmen mit vielen Mitarbeitern, regem Durchgangsverkehr oder in unpersönlichen Großraumbüros verschwinden da auch einmal der Geldbeutel oder das Smartphone vom Schreibtisch. Von einem Kavaliersdelikt kann spätestens jetzt nicht mehr die Rede sein.

Wie gehst du vor, wenn du bestohlen wurdest?

Ein solcher Bürodiebstahl ist eine echte Herausforderung für das Betriebsklima, vor allem dann, wenn voreilige Schlüsse gezogen und willkürliche Personen beschuldigt werden. Wenn du am Arbeitsplatz bestohlen wurdest, solltest du deshalb stattdessen wie folgt vorgehen:

  1. Stelle erst einmal sicher, dass dein Handy, der Geldbeutel oder sonstige Wertgegenstand wirklich gestohlen wurde und du diesen nicht einfach nur verlegt hast.
  2. Frage deine Kollegen – ohne jemanden zu beschuldigen! – ob sie die gestohlene Sache vielleicht irgendwo gesehen haben.
  3. Informiere deine Vorgesetzten.
  4. Rufe die Polizei.
  5. Melde den Schaden deiner Hausratversicherung, falls vorhanden.
  6. Sichere dich zukünftig besser gegen Bürodiebstahl ab.

Ob es nun einer der Kollegen war, ein Kunde, ein Lieferant oder einfach ein Fremder: Die Chancen, dass du den Täter findest und deine gestohlenen Wertsachen zurückerhältst, stehen sehr schlecht. Nur die wenigsten Diebstähle werden aufgeklärt und selbst wenn, sind die gestohlenen Gegenstände häufig bereits an Dritte veräußert. Es gibt nun also vor allem zwei wichtige Fragen, die du dir stellen solltest:

Frage 1: Wer haftet für den Bürodiebstahl?

Der Diebstahl hat bei der Arbeit stattgefunden, also haftet der Arbeitgeber? Leider müssen wir dich an dieser Stelle enttäuschen: Für gestohlene Privatsachen musst du selbst aufkommen. Zumindest dann, wenn du diese offen liegen gelassen hast.

Sollten das Smartphone, Tablet, der Geldbeutel oder weitere Wertsachen jedoch aus einem abgeschlossenen Schrank, einem abschließbaren Rollcontainer o.ä. entwendet worden sein, kannst du den Schaden eventuell deiner Hausratversicherung melden. Dies hängt von deinen individuellen Vertragsbedingungen und der jeweiligen Situation ab. Häufig benötigst du hierfür den Anzeigenbericht der Polizei.

Der Arbeitgeber hingegen haftet nur für jene Sachen, die du regelmäßig für deine Arbeitsleistung benötigst, das Geschäftshandy zum Beispiel. Dieses musst du aber normalerweise ohnehin nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Lasse deine privaten Wertsachen deshalb am besten Zuhause oder beachte folgende Grundregeln, um dich fortan besser vor Diebstahl am Arbeitsplatz schützen zu können:

Frage 2: Wie kannst du dich zukünftig vor Diebstahl am Arbeitsplatz schützen?

Lassen deine Wertsachen niemals offen herumliegen.

  • Trage diese entweder bei dir oder schließe diese ein, zum Beispiel in einer Schublade, einem Schrank oder einem Rollcontainer.
  • Achte bewusst auf Besucher oder Fremde, spreche diese gegebenenfalls an, frage sie nach ihrem Anliegen und biete freundlich und zuvorkommend deine Hilfe an. Potenzielle Diebe werden dadurch verunsichert. Kann dir jemand den Grund für den Besuch nicht nennen, hat keinen Termin beziehungsweise Ansprechpartner oder irrt ziellos umher, geleite ihn höflich zum Eingang oder zum Empfang.
  • Solltest du ein Einzelbüro haben, schließe dieses beim Verlassen stets ab, selbst wenn du dir nur kurz einen Kaffee holst.
  • Trage die Schlüssel stets bei dir..

Immer mehr Arbeitgeber schützen sich selbst und ihre Mitarbeiter mittlerweile durch Zutrittskontrollen, Videoaufnahmen oder weitere Überwachungsmaßnahmen vor Diebstahl. Das bedeutet andererseits aber auch, dass du als Arbeitnehmer unter Beobachtung stehst. Wir möchten dir daher noch einmal ermahnen, niemals am Arbeitsplatz zu klauen. Nicht einmal den Kugelschreiber! Viele Arbeitgeber überschreiten dabei aber leider die Grenzen des Erlaubten. Ob und in welcher Form die Mitarbeiterüberwachung zulässig ist, erfährst du in unserem Artikel „Detektive, Kameras & Co: Ist die Mitarbeiterüberwachung erlaubt?“.

Daher an dieser Stelle ein kurzer Appell an alle Arbeitgeber: Angestellte, die ein gutes Gehalt sowie ausreichend Anerkennung erhalten, stehlen deutlich seltener. Mitarbeiter, die sich wenig wertgeschätzt oder unterbezahlt fühlen, haben nämlich häufig eine niedrigere Hemmschwelle, sich auf die Kosten des Arbeitgebers zu bereichern. Sie haben das Gefühl, das Unternehmen würde ihnen etwas für ihre harte Arbeit schulden. Ein gutes Betriebsklima ist daher als Diebstahlprävention effektiver als jede Überwachungsmethode.

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