Der Jobverlust ist für viele Menschen ein absolutes Horrorszenario. Ist der erste Schock überwunden, stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob ihnen nach der Kündigung eine Abfindung zusteht. Und wenn ja, in welcher Höhe, was bleibt nach Steuern am Ende überhaupt übrig und wie wird sie berechnet?

Inhalt
1. Was ist eine Abfindung?
2. Wer bekommt eine Abfindung?
3. Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
4. Abfindung einfordern
5. Höhe der Abfindung berechnen
6. Abfindung versteuern
7. Fünftelregelung milder Steuerlast

Was ist eine Abfindung?

Bei der Abfindung handelt es sich um eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den gekündigten Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Ob dem Arbeitnehmer allerdings eine solche Abfindung zusteht und in welcher Höhe, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Sie ist in Deutschland gesetzlich verankert. Solltest du vermuten, dass du bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung Anspruch auf eine Abfindung haben könntest, oder du möchtest dich über die dir zustehende Höhe informieren, suche am besten einen auf das Arbeits- und Kündigungsschutzrecht spezialisierten Anwalt.

Wer bekommt eine Abfindung?

Nicht immer erhältst du bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung automatisch eine angemessene oder überhaupt eine Abfindung. Im Gegenteil: Es handelt sich dabei sogar um einen absoluten Ausnahmefall.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Abfindung ausschließlich in folgenden fünf Fällen:

  1. In Ausnahmefällen hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag Regelungen zu einer eventuellen Abfindungszahlung festgehalten, im Sinne von: Wenn du aus diesem oder jenem Grund gekündigt werden solltest, erhältst du eine Abfindung in folgender Höhe…
  2. Häufiger ist allerdings der Fall eines Aufhebungsvertrages: Da der Arbeitgeber dich nicht einfach grundlos kündigen kann, offeriert er dir eventuell die freiwillige Auflösung deines Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer entsprechenden Abfindung. (Achtung: Dies kann die Sperrung des Arbeitslosengeldes zur Folge haben)
  3. Wirst du aufgrund eines Sozialplans oder einer Betriebsänderung entlassen, steht dir eine Abfindung als Ausgleich der dir dadurch entstandenen Nachteile zu. Du kannst dennoch Kündigungsschutzklage einreichen und so entweder die Wiedereinstellung erwirken oder sogar die Zahlung einer weiteren, noch höheren Abfindung.
  4. Eine Kündigungsschutzklage kannst du auch bei jeder anderen Art der Kündigung einreichen. Ziel ist prinzipiell die Wiedereinstellung. Ist diese jedoch für dich als Arbeitnehmer unzumutbar, wird eventuell die Zahlung einer Abfindung im Urteil festgelegt.
  5. Manchmal weist der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung aus betriebsbedingten Gründen darauf hin, dass du im Falle des Unterlassens einer solchen Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhältst. Die Zahlung findet dann in der Regel nach drei Wochen statt, nachdem also deine Frist zur Klageeinreichung abgelaufen ist. Lese das Kündigungsschreiben daher genau und lasse dir Passagen, die dir unverständlich erscheinen, von einem Anwalt erläutern.

Anrechnung auf das Arbeitslosengeld

Eine Abfindung verkürzt deinen ALGI-Anspruch nicht und auch angerechnet wird sie nicht prinzipiell. Ausnahme: Solltest du durch einen Aufhebungsvertrag oder Tarifvertrag die Kündigungsfrist verkürzen und dadurch die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist nicht einhalten, erhältst du das Arbeitslosengeld erst ab dem Zeitpunkt, an welchem die ordentliche Kündigung wirksam gewesen wäre. Du musst die Abfindung dann zur Überbrückung dieses Zeitraums nutzen. Zu diesem Zweck wird sie anteilig mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.

Abhängig von den Jahren Ihrer Unternehmenszugehörigkeit und deinem Alter werden dabei 25 bis 60 Prozent deiner Abfindung berücksichtigt. Andersherum bedeutet das: Solange du die ordentliche Kündigungsfrist einhältst, wird die Abfindung in der Regel nicht mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Du solltest deinen Abfindungsanspruch daher unbedingt einfordern.

Abfindung einfordern

Der einzige Weg, eine Abfindung einzufordern, wenn sich diese nicht bereits aus Regelungen im Arbeits-, Aufhebungsvertrag oder der Kündigungserklärung ableitet, ist die sogenannte Kündigungsschutzklage.

Beachte: Für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage hast du ab Erhalt der Kündigung lediglich drei Wochen Zeit.

Wird die Kündigungsschutzklage also innerhalb dieser dreiwöchigen Frist eingereicht, befindest du dich entweder wieder mit dem Arbeitgeber in Verhandlung oder der Fall geht vor Gericht. Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist aber in erster Linie nicht die Abfindung, sondern stets die Wiedereinstellung. Hast du also „gewonnen“, kannst du prinzipiell an deine alte Arbeitsstelle zurückkehren. Dass dies für viele Arbeitnehmer allerdings nicht zumutbar ist, da sie offensichtlich unerwünscht sind oder sogar gemobbt wurden, ist auch dem Gericht klar. Kannst du diese Unzumutbarkeit also glaubhaft darlegen, wird im Urteil anstelle der Wiedereinstellung eventuell eine Abfindung bestimmt. Ansonsten wäre nach der Wiedereinstellung auch ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung zwischen dir und dem Arbeitgeber denkbar.

Höhe der Abfindung berechnen

Bei der Festlegung der Abfindungshöhe orientiert sich das Gericht in der Regel an folgenden Werten: Pro Beschäftigungsjahr bei dem Unternehmen erhältst du ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt. Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür allerdings nicht. Die Abfindung ist daher stets Verhandlungssache.

Da das Gericht natürlich verhindern möchte, dass Unternehmen willkürlich Kündigungen aussprechen, wenn der Arbeitnehmer ohnehin noch nicht so lange beschäftigt war und die Abfindung dadurch „günstig“ wäre, sind Abfindungen bei kürzeren Beschäftigungsdauern im Vergleich höher als bei längerer Betriebszugehörigkeit.

Eine noch höhere Abfindung ist möglich, wenn du aufgrund einer Kündigung nach Sozialplan bereits eine Zahlung erhalten hast, aber dennoch gegen die Entlassung den Klageweg beschreitest. Es gilt also: Spiele deine Verhandlungsposition so gut wie möglich aus, hebe die dir aus der Kündigung entstandenen Nachteile hervor und teste dein Verhandlungsgeschick. Ein erfahrener Anwalt an deiner Seite ist bei der Kündigungsschutzklage Gold wert. Wie unterschiedlich die Abfindungshöhe sein kann, zeigt folgende auf Statista veröffentlichte Grafik:
Statistik: Wie hoch war die Abfindung, die Sie nach dem Ausscheiden aus Ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten haben? | Statista
Mehr Statistiken findest du bei Statista

Abfindung versteuern

Leider bleibt dir von deiner Abfindung nicht der gesamte Betrag erhalten. Sie wird vom Fiskus nämlich seit dem Jahr 2006 als übliche Lohnzahlung behandelt und entsprechend versteuert. Allerdings fällt sie unter die sogenannten außerordentlichen Einkünfte. Das bedeutet, dass du die Vorteile der sogenannten Fünftelregelung nutzen kannst.

Die Fünftelregelung milder Steuerlast

Bei der Fünftelregelung wird – wie der Name bereits vermuten lässt – die Abfindung durch Fünf geteilt. Das Fünftel wird anschließend auf das Jahresbruttogehalt angerechnet und daraus errechnet der Steuerbeamte den Steuersatz sowie den auf die Abfindung zu zahlenden Steuerbetrag. Dieser wird wieder mit Fünf multipliziert und schon ergibt sich die endgültige auf die gesamte Abfindung zu zahlende Steuer. Du hältst den Steuersatz dadurch also „künstlich“ niedriger als bei der Anrechnung der gesamten Abfindung auf ein Steuerjahr. Gerade bei hohen Abfindungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich sparst du dir hierdurch mehrere hundert bis tausend Euro.

Fazit

Die Abfindung ist ein solch komplexes Thema, dass du am besten direkt nach Erhalt der Kündigung die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt suchst. Selbst, wenn du bereits eine Abfindung erhalten hast, kann nämlich der Klageweg im Sinne einer Kündigungsschutzklage lohnenswert sein. Und solltest du schlussendlich doch keine Abfindung erhalten, so kannst du die kritische Zeit ja zumindest mit dem ALGI überbrücken.

Bildnachweis: Andrey_Popov/Shutterstock.com