Einem Jobwechsel steht oft die Kündigungsfrist des aktuellen Arbeitgebers im Weg. Es gibt aber mehrere Wege, diese Frist im Arbeitsvertrag zu umgehen und schneller zu kündigen.

Anzeige

Neue Job, neues Glück – wäre da nicht die Kündigungsfrist beim Noch-Arbeitgeber. Wer sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus am Arbeitsmarkt umsieht, Bewerbungen verschickt und sogar eine Jobzusage erhält, steht vor einem Dilemma: Dein baldiger Arbeitgeber möchte, dass du so schnell wie möglich mit deinem neuen Job beginnst. Viele Unternehmen leiden unter der Personalnot, die bereits angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Mehrarbeit notgedrungen ausgleichen.

Während die gesetzliche Kündigungsfrist außerhalb der Probezeit insgesamt vier Wochen beträgt, kann die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sich, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, durchaus über mehrere Monate erstrecken.

Anzeige

Lese-Tipp: Kündigung in der Probezeit: Gründe, Fristen und Tipps

Unser Tipp: Informiere dich bereits zum Jobantritt über die jeweiligen Fristen. Es lohnt sich zudem, die Rechtmäßigkeit der Kündigungsfrist zu überprüfen – denn in einigen Fällen hat sich dort ein Fehler eingeschlichen, den du nutzen kannst, um schneller zu kündigen. Wie du grundsätzlich früher aus deinem Arbeitsvertrag kommst und die festgelegte Kündigungsfrist verkürzen kannst, verraten wir dir im Folgenden.

Möglichkeit #1: Der Aufhebungsvertrag

Ein simpler Weg, um einvernehmlich auf die Kündigungsfrist zu verzichten, ist ein Aufhebungsvertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Hast du als Arbeitnehmer bereits einen Anschlussarbeitsvertrag oder besteht auf beiden Seiten kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit, ist der Aufhebungsvertrag eine einfache Lösung zur Beendigung ohne die reguläre Kündigungsfrist.

Anzeige

Wie du vorgehst: Suche das direkte Gespräch mit deinem aktuellen Arbeitgeber und sprich den Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag offen an. Wichtig ist, dass du diesen gut begründest, damit es zu einer einvernehmlichen Einigung kommen kann. Zwar wird dein Chef dich nur ungern ziehen lassen, wenn du eine wichtige Arbeitskraft für die Firma bist – aber in der Praxis kommt es selten vor, dass Arbeitgeber ihre Angestellten zwingen, bis zum „bitteren Ende“ auszuharren, wenn du dich eigentlich schon für eine andere Firma entschieden hast.

Möglich ist, dass deine Kündigungsfrist, wenn diese beispielsweise ein halbes Jahr beträgt, auf zwei bis drei Monate verkürzt wird. So hat das Unternehmen immer noch Zeit, einen Nachfolger zu finden, während du laufende Projekte beendest.

Berücksichtige die gesetzlichen Vorschriften, damit der Vertrag gültig ist: § 623 BGB regelt, dass der Vertrag der Schriftform bedarf. Zudem müssen nach § 126 Abs. 2 BGB beide – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – diesen Vertrag unterzeichnen, damit er wirksam wird.

Anzeige

Übrigens: Bedenke auch, dass dein Arbeitgeber dir vertraglich verbieten kann, eine Konkurrenztätigkeit auszuführen, zumindest für eine gewisse „Sperrzeit“. Sollte dein jetziger Arbeitgeber tatsächlich beabsichtigen, dem Aufhebungsvertrag eine solche Regelung hinzuzufügen, kannst du eine angemessene Entschädigung dafür aushandeln. Wichtig: Innerhalb dieser vertraglich festgelegten Zeit könnte dir eine Strafe drohen, wenn du gegen die Abmachung verstößt.

Möglichkeit #2: Geeigneten Nachfolger vorschlagen

Gäbe es keine Kündigungsfrist, könnte dieser Umstand beiden Parteien – Arbeitnehmern und Arbeitgebern – schaden. Du stündest wegen einer Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Job auf der Straße. Und dein Arbeitgeber würde ohne Frist und Vorwarnung eine wichtige Arbeitskraft verlieren.

Für dich heißt das: Damit du die Kündigungsfrist verkürzen kannst, ist es wichtig, dich in deinen Arbeitgeber hineinzuversetzen. Diesem entstehen beispielsweise auch wirtschaftliche Verluste durch Fluktuation. Um Schäden zu vermeiden, kannst du eine direkte Nachfolgerin oder einen direkten Nachfolger vorschlagen, sofern du jemanden aus deinem Netzwerk kennst. Auf diese Weise könnte deine Stelle neu besetzt werden, während du das Unternehmen frühzeitig verlassen könntest.

Anzeige

Tipp: Frage aktiv in deinem Netzwerk und direkten Umfeld nach, ob jemand möglicherweise jemanden kennt, der Interesse an deinem jetzigen Job hätte. Damit dein Arbeitgeber sich tatsächlich darauf einlässt, solltest du die Eignung und Kriterien für die Stelle unbedingt berücksichtigen. Schließlich geht es darum, dich zu ersetzen – und nicht darum, jemanden komplett neu und ohne Vorerfahrung einarbeiten zu müssen.

Möglichkeit #3: Außerordentliche Kündigung

Manchmal besteht die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag außerordentlich zu kündigen. Das ist aber nicht ganz so einfach. Voraussetzung sind schwerwiegende Gründe, die es dir zum Beispiel unmöglich machen, weiterhin für deinen jetzigen Arbeitgeber tätig zu sein. Beispiele:

  • Dein Arbeitgeber verletzt Vorschriften, die im Arbeitsschutzgesetz geregelt sind.
  • Du wirst an deinem Arbeitsplatz sexuell belästigt.
  • Du empfindest den psychischen Druck (zum Beispiel wegen Mobbing) als unzumutbar.
  • Dein Arbeitgeber zahlt dir deinen Lohn nicht oder verweigert dir (wiederholt) deinen Erholungsurlaub.

Wichtig: Damit du eine außerordentliche Kündigung einreichen kannst, solltest du deinen Arbeitgeber zuvor abgemahnt und auf die vorherrschenden Missstände aufmerksam gemacht haben. Setze eine klare Frist, innerhalb derer er die Situation bereinigen kann. Zudem solltest du selbst die zweiwöchige Frist beachten, die du hast, wenn du außerordentlich kündigen möchtest: Sobald du von dem Grund erfährst, der dich zu dieser Art von Kündigung berechtigt, hast du zwei Wochen Zeit, um deine Kündigung einzureichen.

Anzeige

Kündigungsfrist zu verkürzen durch Krankschreibung

Wenn du beabsichtigst, während einer Krankschreibung beim neuen Arbeitgeber anzutreten, raten wir dringend davon ab: Du riskierst eine Vertragsstrafe wegen Arbeitszeitbetrug, weil du eigentlich noch beim alten Arbeitgeber angestellt (und wahrscheinlich auch nicht krank) bist. Wenn es sich um eine unerlaubte Nebentätigkeit handelt, wirst du mit Konsequenzen rechnen müssen. Stelle also sicher, dass du nur eine Krankschreibung einreichst, wenn du krank bist und tatsächlich nicht arbeitest.

Tipp: Suche das Gespräch mit deinem derzeitigen Arbeitgeber, bevor du dich für nicht ganz „legale“ Wege entscheidest, um schneller aus der Firma austreten zu können. Ein offenes, ehrliches Gespräch über deine derzeitigen Bedürfnisse und Pläne kostet dich nichts, wenn du ohnehin kündigen wirst. Zudem kannst du so ruhigen Gewissens und ohne schlaflose Nächte den einen oder anderen Weg gehen, wenn es nicht funktioniert oder wenn es, wenn du Glück hast, doch klappt mit deiner Bitte.

Sonderfall Resturlaub: Das solltest du unbedingt beachten

Wenn du nicht direkt für ein neues Unternehmen tätig wirst, sondern lediglich früher mit deinem jetzigen Job aufhören möchtest, solltest du deine verbleibenden Urlaubstage nutzen. Möglich ist, dass du deinen Resturlaub so nimmst, dass der letzte Urlaubstag auf den Tag fällt, an dem dein Arbeitsvertrag nach einer Kündigung ausläuft. Das bedeutet zwar, dass du noch beim alten Arbeitgeber angestellt bleibst und auch die Kündigungsfrist sich nicht verkürzt.

Anzeige

Dennoch kannst du Urlaubstage nutzen, um dich zu erholen, dich auf den neuen Job vorzubereiten oder Ideen für dein neues Business zu sammeln. Da es sich um reguläre Urlaubstage handelt, bleibst du über diesen Zeitraum bei deinem Arbeitgeber versichert und bekommst die freien Tage natürlich auch bezahlt.

Beachte: Dein Arbeitgeber kann dir deinen restlichen Erholungsurlaub unter Umständen verweigern, sofern dieser betriebsbedingt zwingend darauf angewiesen ist. Dann kommt § 7 Abs. 4 BurlG zum Einsatz: Der Arbeitgeber muss dir jetzt einen finanziellen Ausgleich gewähren. Was er allerdings nicht machen kann, ist, dir den Urlaub gänzlich zu verwehren, nur weil du deine Kündigung eingereicht hast. Das wäre gesetzwidrig, wenn du noch einen Anspruch auf Urlaubstage hast.

Bild: RealPeopleGroup/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

Mach mit und diskutiere mit uns in unserer Skool Community!

Egal, ob du Fragen hast, Antworten suchst oder einfach nur deine Erfahrungen zu diesem oder anderen Themen teilen möchtest, du bist herzlich willkommen. Diskutiere mit, erweitere dein Wissen und werde Teil einer inspirierenden Gemeinschaft. Zur Arbeits-ABC Community