Eines Tages ist es vielleicht so weit und du erhältst völlig überraschend und ohne nachvollziehbaren Grund die Kündigung von deinem Chef. Doch keine Angst unter bestimmten Voraussetzungen kannst du sogar gerichtlich gegen diese Kündigung vorgehen. Was du alles bei der Kündigungsschutzklage beachten, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie hoch deine Chancen auf Erfolg sind, erfährst du in folgendem Beitrag.

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Kündigungsschutzklage Definition

Zuerst solltest du dich jedoch mit der Begriffsdefinition einer Kündigungsschutzklage auseinandersetzen. Bei dieser handelt es sich um eine Feststellungsklage, welche dir als Arbeitnehmer dazu dient, vor dem Arbeitsgericht gegen deine Kündigung vorzugehen. Also ist diese Kündigungsschutzklage immer auf eine bestimmte von deinem Arbeitgeber ausgestellte Kündigung bezogen.

Dein Arbeitgeber kann dir natürlich in der Regel nicht einfach so ohne triftigen Grund kündigen. Befindest du dich nicht in einem befristeten Arbeitsverhältnis, muss eine Kündigung einen gerechtfertigten Grund haben. Hier werden die Meinung zwischen dir als Arbeitnehmer und deinem Vorgesetzten als Arbeitgeber natürlich stark abweichen. Dein Chef wird behaupten, die Kündigung ist gerechtfertigt, während du natürlich nicht der Meinung bist. Genau an dieser Stelle wird es Zeit für eine Kündigungsschutzklage, um die Wirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht beurteilen zu lassen.

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Gibt es Fristen?

Wie bei allen rechtlichen Verfahren gilt es auch bei der Kündigungsschutzklage wieder wichtige Fristen einzuhalten. Damit die Klage wirksam ist, musst du in einem Zeitraum von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Falls du diese Frist, welche wirklich sehr knapp bemessen ist, möglicherweise versäumt hast, gibt es noch die Möglichkeit, die Zulassung der Klage nachzuholen. Dies ist jedoch nur wirklich machbar, wenn du nachweisen kannst, dass du explizit daran gehindert wurdest, die Klage rechtzeitig innerhalb der Frist einzureichen.

Bei der nachträglichen Zulassung erhältst du abermals eine zweiwöchige Frist ab dem Zeitpunkt, an welchem du das Hindernis beseitigt hast. Du solltest allerdings wissen, dass die Anforderungen hier besonders hoch sind. Gründe, welche auf jeden Fall ein Hindernis darstellen, sind beispielsweise schwerwiegende Krankheiten. Wichtig ist, dass du diesen Grund glaubhaft belegen und darstellen kannst. Besser ist es jedoch, wenn du dich an die drei Wochen Frist bei der Kündigungsschutzklage hältst.

Kündigungsschutzklage Kosten

Wie bei allen gerichtlichen Verfahren stellst du dir sicherlich auch hier die Frage, wie hoch die Kosten ausfallen werden. Dazu ein kleines Beispiel, um die anfallenden Kosten kalkulieren zu können:

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  • Angenommen, dein monatlicher Verdienst beträgt 4000 Euro brutto.
  • Gerichtlicher Streitwert liegt immer bei drei Bruttomonatsgehältern. Im Beispiel also bei 12.000 Euro.
  • Kommt es zur Klage, liegen die Gerichtskosten nun bei 560 Euro.
  • Die Anwaltskosten schlagen bei erfolgreichem Urteil mit bis zu 1.737,50 Euro zu Buche.
  • Kommt es zum Vergleich zwischen dir und deinem Vorgesetzten, liegen die Anwaltskosten sogar bei 3.405,50 Euro.

Anhand dieses Beispiels kannst du dir also in etwa vorstellen, wie hoch die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage sind, welche auf dich zukommen. Doch es bleibt die Frage, wer zahlt diese Kosten? Für gewöhnlich zahlt jede Partei die Kosten für die jeweiligen Anwälte natürlich selbst. Die Gerichtskosten werden der Partei auferlegt, welche den Rechtsstreit verloren hat. Sollte es jedoch zum Vergleich kommen, so entfallen die Gerichtskosten für beide Seiten. Der Arbeitgeber muss hier jedoch möglicherweise eine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen.

Falls du also merkst, dass die Kosten für dich zu hoch sind, solltest du eventuell eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese kann je nach Höhe der Selbstbeteiligung eine deutliche Entlastung in einem solchen Verfahren darstellen.

Kündigungsschutzklage Ablauf – wie läuft das Verfahren ab?

Nachdem du die Klage fristgerecht eingereicht hast und diese deinem Arbeitgeber durch das Gericht zugestellt worden ist, folgt im nächsten Schritt eine Güteverhandlung. Bei diesem Termin wird die Angelegenheit zunächst nur von den Kammervorsitzenden besprochen, ohne dass Richter anwesend sind. Nicht selten kommt es vor, dass sich die beiden Parteien bereits während des Gütetermins einig werden. Oftmals wird hier ein Vergleich ausgehandelt. Die Kündigung wird also trotzdem durchgezogen, der Arbeitnehmer erhält jedoch in der Regel eine Abfindung als Entschädigung. Es ist also durchaus nicht unrealistisch, dass der Fall zwei Wochen nach Erhebung der Klage bereits vom Tisch ist.

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Sollten sich beide Parteien während des Gütetermins nicht einigen können, muss ein weiterer Termin gefunden werden. Der Folgetermin findet diesmal vor der gesamten Kammer des Arbeitsgerichts statt und wird dementsprechend auch als Kammertermin bezeichnet. Bei diesem Termin sind nun auch die Richter anwesend. Der Arbeitgeber hat bis zu diesem Termin Zeit, die Klage schriftlich zu erwidern. Dazu bedarf es einer schriftlichen Stellungnahme seinerseits. Da es sich hier um ein relativ komplexes Verfahren handelt, kann es durchaus vorkommen, dass zwischen dem Güte- und dem Kammertermin bis zu fünf Monate liegen. Das hängt davon ab, wie beschäftigt das Gericht in diesem Zeitraum ist. Denn wie heißt es so schön, die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Hier macht auch das Arbeitsgericht keine Ausnahmen.

Sollte jetzt ein Urteil gesprochen werden und die Gegenpartei keine Berufung einlegen, ist der Fall offiziell beendet. Dazu sei gesagt, dass vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich beide jeweils selbst verteidigen. Davon wird aber dringend abgeraten. Das Kündigungsschutzrecht ist ein sehr komplexes und schwieriges Rechtsgebiet und im Normalfall geht es bei einer Kündigungsschutzklage um sehr viel Geld. Auch wenn du der Meinung bist, du kannst dir die Kosten für einen Anwalt sparen, deine Erfolgsaussichten ohne Rechtsbeistand sind hier nicht sehr hoch. Wenn du nicht gerade selbst praktizierender Anwalt bist und ein Jurastudium hinter dir hast, solltest du dich also von entsprechendem Fachpersonal eingehend beraten lassen, um das Beste aus diesem Verfahren für dich herauszuholen.

Ab wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist es also, zu überprüfen, ob die ausgestellte Kündigung rechtens ist. Denn wie du bereits erfahren hast, kann dein Arbeitgeber nicht einfach so seine Mitarbeiter kündigen beziehungsweise muss dieser bei der Kündigung auf viele Punkte achten. Da wir alle nur Menschen sind und jeder mal Fehler macht, kann es also durchaus sein, dass auch dein Chef nicht an alles nötige bei der Kündigung gedacht hat.

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Da du nun weißt, dass eine Kündigungsschutzklage mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist, kann es nicht schaden, sich vorab etwas zu informieren. Bevor du also in den Rechtsstreit mit deinem Arbeitgeber ziehst, verschaffe dir zunächst selbst einen Überblick. Eventuell kannst du so feststellen, dass die Kündigung rechtens ist und du sparst dir somit eine Menge Geld und viel Zeit.

Zunächst solltest du also prüfen, ob die Kündigung einen triftigen Grund hat. Triftige Gründe sind folgende:

  • Sehr häufige und lange Ausfälle aufgrund von Krankheit.
  • Keine Arbeitserlaubnis.
  • Arbeitsverweigerung.
  • Häufige Unpünktlichkeit.
  • Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.
  • Ausübung einer Nebentätigkeit, ohne vorher mit dem Vorgesetzten zu sprechen.
  • Alkohol oder Drogenkonsum während der Arbeitszeit.
  • Strafbares Verhalten am Arbeitsplatz wie Diebstahl, Beleidigung oder Körperverletzung (hier kann sogar eine fristlose Kündigung erfolgen).
  • Drohende Insolvenz des Unternehmens.
  • Starker Umsatzrückgang und dadurch bedingter zwingend notwendiger Personalabbau
  • Schließung des Unternehmens oder der Zweigstelle.

Es gibt jedoch auch Personengruppen, welche einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Diesen Personen kann nur in absoluten Ausnahmen gekündigt werden. Wenn du also zu einer dieser Personengruppen gehörst, solltest du eine Kündigungsschutzklage auf jeden Fall in Erwägung ziehen:

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  • Auszubildende nach Ende der Probezeit.
  • Menschen mit Behinderungen.
  • Schwangere.
  • Frauen, die vor unter vier Monaten entbunden haben.
  • Personen in Elternzeit.
  • Mitglieder des Betriebsrates.

Kündigungsschutzklage Erfolg – wie hoch sind die Chancen?

Ob du jedoch mit deiner Kündigungsschutzklage erfolgreich sein wirst, wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Grundlegend lässt sich sagen, zählst du zu den oben genannten Gruppen und hast deinem Vorgesetzten keinen triftigen Grund für eine Kündigung geliefert, dann sind die Aussichten ziemlich gut. Pauschal lässt sich diese Tatsache aber nur selten auf den Individualfall anwenden. Denn hier gibt es eklatante Unterschiede, welche von Fall zu Fall abweichen. Von einer Klage solltest du absehen, wenn du ausreichend Selbsteinschätzung besitzt und ganz klar der Meinung bist, dass deine Kündigung einen triftigen Grund hat und sonst nicht vom Kündigungsschutz gedeckt wird.

Im Zweifel kann es hierbei nicht schaden, sich die objektive Meinung einer dritten Person einzuholen. Dies muss nicht unbedingt eine professionelle Fachkraft sein, doch oftmals ist ein Blick von einem neutralen Standpunkt aus nicht verkehrt, um gewisse Faktoren zu berücksichtigen.

Kündigungsschutzklage – diese Punkte solltest du dringend beachten!

Ein häufiger Irrglaube von vielen Arbeitnehmern ist, dass diese denken, dass sie im Falle einer Kündigung automatisch ein Anrecht auf eine Abfindung hätten. Dieser Gedanke ist leider völlig falsch. Selbst wenn die Kündigungsschutzklage zu deinen Gunsten ausfällt, heißt das nicht, dass du mit einer Abfindung rechnen kannst. Hier entscheidet zunächst das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung. Der Richter darf jedoch deinen Vorgesetzten nicht zur Zahlung einer Abfindung verurteilen. Diese Abfindung wird nur im Falle eines möglichen Vergleichs zwischen beiden Parteien während des Gütetermins festgelegt. Vorausgesetzt, dein Vorgesetzter stimmt dem Vergleich zu. Es handelt sich also um eine völlig freie Entscheidung ohne jegliche rechtliche Verpflichtung.

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Gesetz dem Fall, du kannst mit einer Abfindung rechnen, stellt sich die Frage, wie hoch diese ausfällt. Grundlegend wird hier oftmals eine Formel zur Berechnung herangezogen. Diese lautet wie folgt:

Bruttomonatsgehalt*0,5*Anzahl der Beschäftigungsjahre

Neben der Abfindung stellen sich viele Arbeitnehmer auch die Frage, wie es nach einer Kündigungsschutzklage mit dem Beziehen von ALG 1 verhält. Hier ist die gute Nachricht, dass Arbeitnehmer, welche der Kündigung seitens des Arbeitgebers widersprochen haben, immer noch Anrecht auf Arbeitslosengeld 1 haben. Denn dieses darf nur verweigert werden, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung selbst verursacht hat. Beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Unterschrift bei Auflösungsvertrag.
  • Fristlose Kündigung durch Eigenverschuldung.
  • Selbst ausgestellte ordentliche Kündigung.

Nur in diesen Fällen riskieren Arbeitnehmer eine Sperre für den Bezug von ALG 1.

Kündigungsschutzklage Muster

Abschließend findest du noch ein Musterbeispiel für eine klassische Kündigungsschutzklage, damit du dir ein ungefähres Bild vom Ablauf machen kannst. So in etwa könnte eine Kündigungsschutzklage also aussehen:

Arbeitsgericht MusterdorfMusterstraße 1
12345 Musterstadt

Kündigungsschutzklage

von ______, Adresse ____ .
– Kläger –

gegen

das Unternehmen _______(Name und Anschrift).

– Beklagte –

wegen einer Kündigung ohne triftigen Grund

bitte ich um Festlegung eines Gütetermins und möchte somit beantragen:

1. dass das derzeit bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom _____ (Eingangsdatum der Kündigung)nicht aufgelöst werden kann.

2. dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis ebenfalls nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern auf unbestimmte Zeit hinaus fortbesteht.

3. dass im Falle des Obsiegens mit dem Antrag zu 1: die beklagte Partei zu verurteilen und die klagende Partei zu den vorherigen Bedingungen über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus weiter zu beschäftigen ist.

Begründung dafür:

Die Klagepartei, welche am _____ (Geburtsdatum) geboren wurde und derzeit als ____ (Familienstand) gilt, ist derzeit für __ (Anzahl Kinder/Unterhaltspflichtige Personen) zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Die Klagepartei ist derzeit bei _____( Name des Unternehmens) als ______(Tätigkeitsbeschreibung) beschäftigt und erhielt ein Bruttomonatsgehalt von ______EUR bei einer Wochenarbeitszeit von __ Stunden.

Die beklagte Partei hat mit dem Schreiben vom ____ (Datum, welches auf dem Kündigungsschreiben vermerkt ist) welches dem Kläger am ____(Datum des Erhalts) zugestellt wurde, das Arbeitsverhältnis zum ____(Ende des Arbeitsverhältnisses laut Kündigung) beendet. Das Kündigungsschreiben liegt in Kopie bei.

Da die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist und es keine triftigen persönlichen sowie betrieblichen Gründe für eine Kündigung gibt, ist diese somit unwirksam. Zudem wird bestritten, dass der Betriebsrat ordnungsgemäß bei der Kündigung involviert war. Auch diese Tatsache lässt die Kündigung unwirksam werden.

Der Klageantrag zum 2. Punkt ist nach geltender Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig, auch für den Fall, dass derzeit noch kein Feststellungsinteresse besteht.

Die Klagepartei hat im Falle des Obsiegens ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist im Unternehmen der beklagten Partei (BAG GS 27.2.1985 – GS 1/84, NZA 1985, 702).

Alle eventuellen Ansprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt werden mit dieser Klage geltend gemacht.

(Ort, Datum)

– handschriftliche Unterschrift –

Dieses Muster ist jedoch nur eine von vielen Varianten. Es kommt im Detail darauf an, welche Gründe für die Kündigung vorliegen oder welche persönlichen Hintergründe der Arbeitnehmer hat. Das Muster ist also keine allgemeingültige und rechtlich abgesicherte Vorlage, sondern dient lediglich zur groben Veranschaulichung, wie eine solche Kündigungsschutzklage aussehen könnte.

Bildnachweis: RealPeopleGroup/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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