556 Euro im Monat – das klingt erst einmal nach einer attraktiven Möglichkeit, das Haushaltsbudget aufzubessern. Für Studierende kann ein Minijob die Miete sichern, für Berufsrückkehrer den Wiedereinstieg erleichtern und für viele Arbeitnehmer eine zusätzliche Einnahmequelle sein. Doch ein Minijob ist mehr als nur ein Nebenverdienst. Er unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die sich auf Steuern, Sozialversicherungen und Zusatzverdienste auswirken können.

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Was bedeutet es also konkret, in einem Minijob zu arbeiten? Welche Rechte und Pflichten gibt es? Und lohnt sich diese Beschäftigungsform angesichts steigender Lebenshaltungskosten überhaupt noch?

Inhalt:
1. Was ist ein Minijob?
2. Vor- und Nachteile eines Minijobs
3. Rechte und Pflichten für Minijobber?
4. Verdienstgrenze überschritten – was tun?
5. Sozialleistungen & Minijob: Was geht, was nicht?
6. Teilzeitjob und Minijob: Wie die Steuer funktioniert
7. Minijob oder Midijob? Was lohnt sich mehr?
8. FAQ: Die häufigsten Fragen zum Minijob
9. Lohnt sich ein Minijob 2025 noch?

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die entweder durch eine Verdienstgrenze oder durch eine zeitliche Begrenzung definiert wird. Ab dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 Euro pro Stunde. Damit dürfen Minijobber maximal 556 Euro pro Monat verdienen, was rund 43 Arbeitsstunden pro Monat oder etwa zehn Stunden pro Woche entspricht.

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Wer gelegentlich mehr verdient, muss nicht direkt Konsequenzen fürchten. Ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist bis zu zweimal im Jahr erlaubt – allerdings nur, wenn der Monatsverdienst nicht über 1.112 Euro steigt.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Minijobs:

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Hier darf das Einkommen die 556-Euro-Grenze nicht überschreiten.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Diese darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr dauern – unabhängig vom Verdienst.

Die Anpassung der Verdienstgrenze an die 10-Stunden-Woche auf Mindestlohnbasis sorgt für eine gewisse Planbarkeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich darauf verlassen, dass die Regelung automatisch mit zukünftigen Mindestlohnerhöhungen steigt.

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Vor- und Nachteile eines Minijobs

Vorteile:

Ein Minijob kann eine sinnvolle Lösung sein, um flexibel Geld zu verdienen – sei es als Ergänzung zum Studium, als Nebenverdienst oder als Wiedereinstieg ins Berufsleben.

  • Flexible Arbeitszeiten: Viele Minijobs lassen sich individuell mit anderen Verpflichtungen kombinieren.
  • Steuerliche Vorteile: In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer, sodass das Einkommen für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt.
  • Geringer bürokratischer Aufwand: Keine Steuererklärung notwendig, unkomplizierte Abwicklung.
  • Möglichkeit zum Wiedereinstieg: Gerade für Berufsrückkehrer oder Rentner bietet ein Minijob die Chance, schrittweise wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.

Nachteile:

So vorteilhaft ein Minijob auf den ersten Blick scheint, er bringt auch einige Herausforderungen mit sich – vor allem in Bezug auf soziale Absicherung und Verdienstmöglichkeiten.

  • Begrenztes Einkommen: Die 556-Euro-Grenze kann ein finanzielles Limit darstellen, das kaum an steigende Lebenshaltungskosten angepasst werden kann.
  • Keine Absicherung durch Arbeitslosen- und Krankenversicherung: Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert und haben auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Geringe Rentenansprüche: Da nur minimale Beiträge in die Rentenkasse fließen (sofern nicht befreit), bleibt die Absicherung im Alter gering.
  • Wenige Karriereperspektiven: Ein Minijob ist meist nicht mit Aufstiegsmöglichkeiten verbunden. Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, sollte eine sozialversicherungspflichtige Anstellung in Betracht ziehen.

Welche Rechte und Pflichten gelten für Minijobber?

1. Arbeitsvertrag

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Ohne vertragliche Grundlage können Unklarheiten über Arbeitszeiten, Vergütung oder Kündigungsfristen entstehen. Ein Vertrag schützt beide Seiten und sorgt für Transparenz.

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2. Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen

Minijobber haben – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Aktuell liegt dieser bei 12,82 Euro pro Stunde. Das bedeutet, dass Arbeitgeber keine geringere Bezahlung anbieten dürfen, selbst wenn es sich um einfache Tätigkeiten handelt.

3. Sozialversicherung und Steuern

Minijobs sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich beitragsfrei. Eine Ausnahme bildet die Rentenversicherung: Hier besteht eine Beitragspflicht, von der sich Minijobber jedoch befreien lassen können.

Steuerlich gelten für Minijobs besondere Regelungen. In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von zwei Prozent. Dadurch bleibt der Job für den Arbeitnehmer steuerfrei – eine Steuererklärung ist nicht erforderlich.

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4. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage. Wer beispielsweise zweimal pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens vier Urlaubstage pro Jahr.

Bei Krankheit greift ebenfalls ein Schutzmechanismus. Hat das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden, erhalten Minijobber bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Dies gilt jedoch nur, wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

5. Krankenversicherung im Minijob

Als Minijobber bist du nicht automatisch über deinen Arbeitgeber krankenversichert. Das bedeutet, du musst anderweitig abgesichert sein. Wenn du beispielsweise familienversichert bist oder Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld beziehst, bleibt dieser Schutz bestehen. Solltest du keine anderweitige Absicherung haben, ist eine freiwillige Krankenversicherung erforderlich.

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Was passiert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird?

Ein gelegentliches Überschreiten der 556-Euro-Grenze ist erlaubt – aber nur bis zu zweimal im Jahr. In diesen Monaten darf der Verdienst maximal 1.112 Euro betragen. Wer jedoch regelmäßig über der Grenze liegt, wird automatisch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet, dass Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob er die Grenze überschreitet, sollte sich frühzeitig mit seinem Arbeitgeber abstimmen. Insbesondere bei schwankenden Arbeitszeiten oder saisonalen Schwankungen kann es schnell passieren, dass die Grenze versehentlich überschritten wird.

Sozialleistungen & Minijob: Was geht, was nicht?

Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, darf einen Minijob ausüben – allerdings gelten klare Hinzuverdienstgrenzen.

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  • Arbeitslosengeld I: Ein Freibetrag von 165 Euro pro Monat bleibt anrechnungsfrei. Einkommen darüber hinaus wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Bürgergeld: Hier liegt der Grundfreibetrag bei 100 Euro pro Monat. Von zusätzlichem Einkommen bleiben zwischen 20 und 30 Prozent anrechnungsfrei – abhängig von der Höhe des Verdienstes.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wer 450 Euro im Minijob verdient, darf zunächst 100 Euro behalten. Von den verbleibenden 350 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet – das sind 70 Euro. Somit bleiben insgesamt 170 Euro anrechnungsfrei, während 280 Euro vom Bürgergeld abgezogen werden.

Teilzeitjob und Minijob: Wie die Steuer funktioniert

Ein Minijob neben einem Teilzeitjob kann eine gute Möglichkeit sein, das Einkommen zu steigern – steuerlich gibt es jedoch einiges zu beachten. Während der Teilzeitjob nach der persönlichen Steuerklasse versteuert wird, bleibt der Minijob meist steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von zwei Prozent übernimmt.

Ein Beispiel: Wer in Steuerklasse I arbeitet und 1.500 Euro brutto verdient, hat nach Steuern und Sozialabgaben etwa 1.100 Euro netto. Kommt ein Minijob mit 450 Euro dazu, bleibt dieses Einkommen steuerfrei – vorausgesetzt, der Arbeitgeber führt die Pauschalsteuer ab. Falls nicht, wird der Minijob als Zweitjob in Steuerklasse VI besteuert, wodurch hohe Abzüge entstehen können.

Auch die Arbeitszeit muss im Blick behalten werden. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden, und einige Arbeitgeber verlangen eine Genehmigung für Nebentätigkeiten. Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, muss den Minijob sofort beim Jobcenter melden – sonst drohen Kürzungen oder Rückforderungen.

Eine Alternative ist der Midijob, der bei einem Einkommen zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro liegt. Hier fallen zwar reduzierte Sozialabgaben an, aber Arbeitnehmer sind voll kranken-, pflege- und rentenversichert. Langfristig kann das finanziell vorteilhafter sein als ein Minijob. Da sich Gesetze regelmäßig ändern, sollte man sich immer über die aktuellen Regelungen informieren.

Minijob oder Midijob? Was lohnt sich mehr?

Während ein Minijob auf 556 Euro monatlich begrenzt ist, beginnt der sogenannte Midijob ab 556,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich. Midijobber profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen und sind gleichzeitig voll versichert.

Für diejenigen, die längerfristig planen und sich eine soziale Absicherung wünschen, kann ein Midijob attraktiver sein. Gerade mit Blick auf Rentenansprüche und die Absicherung im Krankheitsfall lohnt sich ein genauer Vergleich.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Minijob

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Ja, aber die Gesamtverdienstgrenze von 556 Euro pro Monat darf nicht überschritten werden. Wird sie überschritten, wird automatisch Sozialversicherungspflicht fällig.

Was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze überschreite?
Ein zweimaliges, unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, solange der Verdienst nicht über 1.112 Euro im Monat steigt. Bei regelmäßiger Überschreitung wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Ja, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat, besteht Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt, ist der Minijob steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Kann ich als Rentner einen Minijob ausüben?
Ja, Rentner können einen Minijob annehmen, ohne dass dies ihre Rente beeinflusst. Nur bei vorgezogenen Altersrenten gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, die beachtet werden muss. (Deutsche Rentenversicherung)

Lohnt sich ein Minijob 2025 noch?

Minijobs bleiben eine attraktive Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Sie bieten flexible Arbeitszeiten und steuerliche Vorteile. Doch wer langfristige Sicherheit und Karriereperspektiven sucht, sollte Alternativen prüfen. Ein Midijob oder eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle kann finanziell und sozialrechtlich oft die bessere Wahl sein.

Letztlich hängt die Entscheidung von den individuellen Lebensumständen ab. Wer sich für einen Minijob entscheidet, sollte sich jedoch über seine Rechte und Pflichten im Klaren sein, um keine unerwarteten finanziellen Nachteile zu erleiden.

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