Bei einem Jobwechsel einfach den angestaubten Lebenslauf von der Festplatte wieder nutzen? Keine gute Idee! Denn ein alter Lebenslauf ist wie ein altes Foto – er zeigt, wer du einmal warst, nicht wer du heute bist. Verzichte daher auf folgende 11 veraltete Angaben.

1. Persönliche Angaben sollten auch persönlich bleiben

War es früher noch üblich, Angaben zu den Deinen Eltern im Lebenslauf zu machen, ist das heute nicht mehr nötig. Den potenziellen Arbeitgeber interessiert es herzlich wenig, was Deine Eltern beruflich machen oder gemacht. Schließlich bewirbst Du Dich auf die Stelle, nicht Deine Mutter oder Dein Vater. Auch die Angaben zum Familienstand und zu den eigenen Kindern gehen Personaler nichts an. Dies hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgeschlossen. Schließlich soll kein Bewerber benachteiligt werden. 

Tipp: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Angabe zu den Kindern zu machen z. B. wenn Du Dich auf eine Stelle bewirbst, bei der die Erfahrung im Umgang mit Kindern wichtig ist.

2. Religion und Konfessionszugehörigkeit

Die Angabe zur Religionszugehörigkeit hat nichts in Deinem Lebenslauf verloren. Außerdem ist es rechtswidrig im Vorstellungsgespräch nach Deiner Religion zu fragen, dies regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Ausnahme stellen die kirchlichen Arbeitgeber dar. Diese dürfen sich nach Deiner Religionszugehörigkeit erkundigen.

3. Angaben zu Deiner schulischen Laufbahn

Wenn Du zu den Berufseinsteigern gehörst, kannst Du Deinen höchsten Schulabschluss erwähnen. Die Angabe der Grundschule hat jedoch im Lebenslauf nichts verloren. Schließlich gibst Du den Besuch vom Kindergarten auch nicht an. Bei mehrjähriger Berufserfahrung können die Angaben zur Schullaufbahn komplett weggelassen werden. Denn Deine berufliche Ausbildung, praktische Erfahrungen sowie die Leistungen der letzten Jahre stehen über der Schulbildung und sind für den Arbeitgeber von großer Bedeutung.

4. Deine Selbstfindungsphase am Rande der Welt

Selbstfindungsphase“ – ein Wort, das einige Personaler eher ungern hören. Als erwachsener Mensch solltest Du Dich schon längst gefunden haben. Bleib lieber ehrlich und gib zu, dass die lange Reise durch Neuseeland schon immer Dein Traum war. Eine Reise, die das eigene Horizont erweitert, zur Selbständigkeit beiträgt und sogar Sprachkenntnisse verbessert, kommt viel besser und authentischer an. Die Selbstfindungsphase sollte in der Pubertät bleiben.

Lese-Tipp: Rolle vs. Authentizität: Wie viel Ehrlichkeit verträgt der Job?

5. Nebenjobs und Praktika

Alle Nebenjobs und Praktika im Lebenslauf erwähnen? Lieber nicht! Denn ein zu langer Lebenslauf ist ein Killer und qualifiziert Dich nicht für die ausgeschriebene Stelle. Die Personalverantwortlichen interessieren sich nur für Kompetenzen und Qualifikationen, die für die offene Stelle relevant sind. Wer hat Lust auf 6 Seiten Lebenslauf – NIEMAND!

Beispiel: Wenn Du Dich als IT-Spezialist bewirbst, interessiert es keinen, dass Du in Deiner Studienzeit im Kino Popcorn verkauft hast. Es sei denn, du hast sehr effizient Popcorn verkauft und neue Umsatzrekorde aufgestellt.

Tipp: Pass Deinen Lebenslauf immer individuell an die potenzielle ausgeschriebene Stelle an. Wenn Du viele Stationen im Lebenslauf hast, erwähne nur die, die für die Position tatsächlich relevant sind und für den Arbeitgeber von Bedeutung sind. Dein Lebenslauf sollte maximal zwei Seiten erfassen und dem Personaler die Möglichkeit geben, auf einen Blick alle wichtigen Informationen über Deine Persönlichkeit zu erhalten.

6. Angaben zum Gehalt

Über das Geld spricht man nicht? Im Bewerbungsprozess schon. Jedoch sollte keine Gehaltsangabe im Lebenslauf stehen. Die finanziellen Aspekte und Verhandlungen sollten besser im persönlichen Gespräch geschehen.

Ausnahme: Wird in der Stellenanzeige explizit um die Mitteilung der Gehaltsvorstellung gebeten, solltest Du dies auch tun. In diesem Fall ist es jedoch empfehlenswert seine Gehaltsvorstellung im Schlusssatz des Bewerbungsschreibens anzugeben und nicht im Lebenslauf.

Lese-Tipp: Gehaltswunsch in der Bewerbung: Warum Arbeitgeber danach fragen

7. Social Media Profile

Die Angabe der Social Media Profile ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Wenn Du Social Media beruflich nutzt ( z. B. Xing und LinkedIn) und Deine Profile qualitativ hochwertige Inhalte aufweisen, kannst Du sie im Lebenslauf erwähnen. Mit schrägen Partybilder und -videos auf Instagram und Facebook verspielst Du Dir womöglich alle Jobchancen. Achja TikTok gibt es ja auch. Warum nicht mal mit einem kreativen Bewerbungs-Video Personaler überzeugen. Lass Dir etwas einfallen, was zur ausgeschriebenen Stelle und zur Tätigkeit passen könnte.

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8. Gründe für Deinen Jobwechsel

Die Aufgabe des Lebenslaufes ist es dem potentiellen Arbeitgeber Deine Berufserfahrung und Qualifikationen auf einen Blick zu zeigen. Ja, auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist das wichtig. Warum Du Dich bei dem Unternehmen bewirbst und welche Gründe Dich zum Jobwechsel motivieren, haben nichts Im Lebenslauf zu suchen. Dies ist ein klarer Fall für das Anschreiben oder ein Motivationsschreiben.

9. Hobbys und Freizeitaktivitäten – Basteln, Angeln, Zocken

Die Hobbys Basteln und Lesen gehören ganz klar in die Freizeit und haben mit dem Berufsalltag nichts zu tun. Sicherlich werden die Personalverantwortlichen nicht zu Dir nach Hause kommen und prüfen wie toll Du basteln kannst oder wie viele Bücher Du im Bücherschrank stehen hast. Im Allgemeinen kann man sagen, dass alle Angaben im Lebenslauf nachweisbar sein müssen.

Tipp: Wenn Du in Deiner Freizeit als Trainer engagiert bist, im Fußballverein spielst oder außergewöhnliche Leistungen im Sport oder Kunst erzielt hast, können diese im Lebenslauf erwähnt und ggf. nachgewiesen werden. Denn sie heben, auch für den Job, wichtige Eigenschaften wie Teamgeist und Ausdauer hervor.

10. Politische Richtung und Parteizugehörigkeit

Auch politisches Engagement hat nichts im Lebenslauf zu suchen. Denn politische Richtung kann Vieles über eine Person aussagen und im schlimmsten Fall zur Diskriminierung führen. Erwähne dies nur dann, wenn Deine Parteizugehörigkeit von Vorteil sein könnte, sonst schadest Du Dir womöglich selbst.

Es lohnt sich immer wieder seinem Lebenslauf eine Schönheits-OP zu unterziehen. Informiere Dich regelmäßig über die Trends sowie Änderungen in Hinsicht auf die Bewerbungsunterlagen.

11. Angaben zu Gesundheitszustand oder Behinderungen

Ähnlich wie bei persönlichen Angaben und Familienstand, sollten Informationen zu deinem Gesundheitszustand oder eventuellen Behinderungen nicht unbedingt in deinem Lebenslauf auftauchen. Das AGG zielt darauf ab, Diskriminierung aufgrund von Gesundheitszustand zu vermeiden.

Dennoch kann ein Offenlegung strategisch sinnvoll sein, wenn spezielle Anpassungen am Arbeitsplatz benötigt werden oder die Behinderung die Arbeit auf eine Weise beeinflusst, die für den Arbeitgeber relevant sein könnte. In solchen Fällen ist es ratsam, die Offenlegung sorgfältig zu erwägen und sich auf die Fähigkeiten und Qualifikationen zu konzentrieren, die du trotz deiner Herausforderungen mitbringst.

Vergiss nicht: Erfahrene Personaler beurteilen oft innerhalb weniger Sekunden und Minuten die Eignung des Kandidaten. Damit der erste Eindruck, nicht der letzte wird, sollte Dein Lebenslauf aktuell und professionell sein.

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