Frauen sind kurz vor und nach der Entbindung besonders schutzbedürftig. An Arbeit ist während dieses Zeitraums kaum zu denken, weswegen der Gesetzgeber den sogenannten Mutterschutz eingeführt hat. Was der Mutterschutz bedeutet, worauf du als werdende Mutter achten musst und was sonst noch wichtig ist, erfährst du in folgendem Beitrag.

Anzeige

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Mutterschutz dient dazu, Frauen vor und nach der Geburt zu entlasten und zu schützen.
  • Mutterschutz ist für alle Erwerbstätigen möglich, egal ob geringfügige Beschäftigung oder befristetes Arbeitsverhältnis.
  • Die Mutterschutzfrist gilt ab sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.
  • Mütter, welche eine Früh- oder Mehrlingsgeburt oder ein Kind mit Behinderung auf die Welt bringen, haben ein Anrecht auf Fristverlängerung bis zu 12 Wochen nach der Geburt.
  • Der Verdienstausfall wird von der gesetzlichen Krankenkasse teilweise übernommen. Die Differenz ist vom Arbeitgeber zu bezahlen.
  • Der Mutterschutz bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt nur, solange das Arbeitsverhältnis gültig ist.
  • Auch Studentinnen, Schülerinnen und Azubis haben ein Anrecht auf Mutterschutz.
  • Der Mutterschutz hat keine (negativen) Auswirkungen auf die spätere Rentenleistung

Lese-Tipp: Beschäftigungsverbot: Das solltest du wissen

Was ist Mutterschutz eigentlich?

Beim sogenannten Mutterschutz handelt es sich um eine der wichtigsten Gesetzgebungen, welche dafür sorgen soll, dass Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft sowie nach der Entbindung vollständig geschützt werden. Das Gesetz wurde 2018 gründlich modernisiert, weswegen Akkord-, Fließband- oder Schichtarbeiten für Schwangere streng untersagt sind.

Anzeige

Folgende Punkte werden durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:

  • Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz.
  • Entsprechende Fristen zum Schutz der Mutter vor und nach der Geburt.
  • Beschäftigungsverbote auf betrieblicher sowie ärztlicher Grundlage.
  • Besonderer Kündigungsschutz sowie die finanziellen Leistungen innerhalb der Schutzfristen.

Es spielt dabei keine Rolle, ob du geringfügig beschäftigt, in Voll- oder Teilzeit sowie in Heimarbeit tätig bist. Der Mutterschutz greift hier für alle erwerbstätigen Personen. Selbstverständlich auch während einer betrieblichen Berufsausbildung. Lediglich bei befristeten Arbeitsverträgen solltest du beachten, dass der Mutterschutz hier natürlich nur für die Dauer des Vertrages zählt. Unter gewissen Umständen gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen oder Studentinnen, dazu jedoch später mehr.

Personengruppen, die nicht vom Mutterschutz erfasst werden, sind folgende:

Anzeige
  • Hausfrauen.
  • Selbstständige.
  • Adoptiv- und Pflegemütter.

Mutterschutz Deutschland – wichtige Informationen

Wie bei allen Gesetzgebungen in Deutschland gibt es auch für den Mutterschutz einige Fristen und Besonderheiten, welche es einzuhalten gilt.

Lese-Tipp: Kinder – Das Aus für die Karriere?

Die Mutterschutzfrist

Damit der Mutterschutz auch wirksam ist, gibt es die Mutterschutzfrist. Diese beschreibt den Zeitraum vor und nach der Geburt, in denen es den Frauen untersagt ist zu arbeiten. Diese Frist beträgt sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist jedoch verlängert werden. Beispielsweise bei Frühgeburten, Zwillingen und Kindern mit Behinderungen. In diesem Fall wird die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen erhöht.

Anzeige

Lese-Tipp: Arbeiten mit Kind – Wenn die Kleinen mit ins Büro kommen

Mutterschutz Geld – wer bezahlt dir dein Gehalt?

Der nächste wichtige Punkt neben den entsprechenden Fristen ist das Thema Geld. Da du innerhalb der Mutterschutzfrist nicht erwerbstätig sein kannst, brauchst du trotz etwas Geld zum Leben. Hier gibt es das sogenannte Mutterschaftsgeld. Dieses musst du jedoch zunächst beantragen und es steht dir natürlich nur zu, wenn du berufstätig und gesetzlich krankenversichert bist. Für den Antrag musst du bei deiner Krankenkasse lediglich eine Bescheinigung deines Arztes mit dem voraussichtlichen Geburtstermin einreichen. Nach der Geburt reichst du dann die offizielle Geburtsurkunde nach. Die Krankenkasse zahlt dir nun eine Art Ersatzgehalt, vergleichbar mit dem Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt so lange für dich, wie deine Mutterschutzfrist geht, also mindestens 14 Wochen. Wenn du jedoch eine Früh- oder Mehrlingsgeburt hast oder ein Kind mit Behinderung auf die Welt bringst, zahlt die Krankenkasse dann entsprechend 18 Wochen lang.

Mutterschutz Geld – so viel bekommst du

Dir als werdende Mutter darf während der Mutterschutzfrist natürlich kein erheblicher finanzieller Nachteil entstehen. Deshalb gibt es, wie bereits erwähnt, auch das Mutterschaftsgeld, welches von der Krankenkasse ausbezahlt wird. Die Höhe dieses Mutterschaftsgeld richtet sich jedoch nach deinem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, bevor der Mutterschutz begonnen hat. Zu beachten ist jedoch, dass die gesetzliche Krankenkasse lediglich maximal 13 Euro pro Kalendertag zahlt. Da dies in den seltensten Fällen ausreichend ist, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, während des Mutterschutzes die Differenz zu bezahlen.

Anzeige

Wichtige Sonderfälle beim Mutterschutz

Wie bereits zu Beginn erwähnt, gibt es beim Mutterschutz noch einige Sonderfälle. Diese sind:

  • Schülerinnen
  • Studentinnen.
  • Frauen mit befristetem Arbeitsvertrag.
  • Frauen in der Probezeit
  • Frauen in der Ausbildung

Mutterschutz Schule

Tatsächlich gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen. Mutterschaftsgeld gibt es hier natürlich nicht, da Schülerinnen meistens noch minderjährig und nicht erwerbstätig und höchstwahrscheinlich noch bei ihren Eltern oder einem anderen gesetzlichen Vormund wohnen. Dafür können Schülerinnen während des Mutterschutzes problemlos von Pflichtveranstaltungen fernbleiben und sind nicht zur Teilnahme an Prüfungen und Praktika gezwungen. Auch für Schülerinnen gelten die allgemeingültigen Mutterschutzfristen.

Mutterschutz Studium

Der Mutterschutz für Studentinnen sieht prinzipiell genau so aus wie für Schülerinnen. Da Studentinnen oftmals einen Nebenjob haben, zählen auch hier alle weiteren Regelungen des Mutterschutzes. Du hast natürlich auch die Möglichkeit, dich während deines Studiums bei deiner Hochschule für Urlaubssemester anzumelden. Diese werden dir zwar nicht angerechnet, allerdings verlängert sich dadurch deine Regelstudienzeit, was insbesondere beim Bezug von Sozialleistungen wie BAföG äußerst wichtig sein kann.

Anzeige

Mutterschutz befristeter Arbeitsvertrag

Für einen befristeten Arbeitsvertrag gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Arbeitsverträge ebenfalls. Dein Arbeitgeber kann dir auch nicht einfach so kündigen, sondern ist ebenfalls dazu verpflichtet, dir die Differenz zu deinem Gehalt und den Beiträgen der Krankenkasse zu zahlen. Allerdings ist dein Arbeitgeber von dieser Pflicht befreit, sobald der befristete Arbeitsvertrag endet. Ab diesem Zeitpunkt endet natürlich auch dein Mutterschutz, da du nicht mehr erwerbstätig bist, wenn du keine andere Arbeitsstelle gefunden hast.

Mutterschutz Probezeit

Wenn du jetzt Angst hast, dass du einfach so gekündigt werden kannst, wenn du während der Probezeit schwanger geworden bist, keine Sorge. Auch während der Probezeit gilt das Mutterschutzgesetz, und zwar völlig uneingeschränkt und ohne Ausnahmen. Vor einer Verlängerung der Probezeit musst du ebenfalls keine Angst haben, auch das ist nicht möglich beziehungsweise gesetzlich nicht erlaubt.

Mutterschutz Ausbildung

Auch, wenn du gerade in einer Berufsausbildung steckst, hast du selbstverständlich Mutterschutz, wenn du schwanger wirst. Eine Berufsausbildung ist rechtlich gesehen ein befristeter Arbeitsvertrag, weswegen alle nötigen Anforderung für den Mutterschutz erfüllt sind. Du kannst hier auch einen Antrag auf Ausbildungsverlängerung stellen, falls du während der Ausbildung bedingt durch die Schwangerschaft, sehr viele Fehltage angesammelt hast. Eine solche Verlängerung kannst du übrigens auch dann beantragen, wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, in diesem Fall jedoch nur für maximal ein Jahr.

Anzeige

Mutterschutz – gibt es Auswirkungen auf die Rente?

Abschließend gibt es noch einen wichtigen Punkt bezüglich des Mutterschutzes. Gibt es Auswirkungen auf deine zukünftige Rentenleistung? Darauf gibt es eine einfache Antwort. Wenn du vor deinem Mutterschutz sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, bist du dies natürlich auch während des Mutterschutzes.

Für die Rentenversicherung ergibt sich für den Zeitraum, in welchem du aufgrund des Mutterschutzes deine berufliche Tätigkeit nicht ausüben konntest, deshalb Folgendes. Hier gibt es die Möglichkeit für sogenannte beitragsfreie Anrechnungszeiten. Das bedeutet, dass weder du noch dein Arbeitgeber in dieser Zeit Beiträge zahlen müssen.

Die gute Nachricht ist, die Anrechnungszeiten wirken sich für dich rentensteigernd aus und werden nicht auf die Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Wenn nun der Monat der Geburt abgelaufen ist, können dir 36 Monate Kindererziehungszeiten für deine spätere Rente angerechnet werden. Du wirst also quasi behandelt, als wenn du Beiträge gezahlt hast, obwohl du dies gar nicht getan hast.

Der Mutterschutz hat also keine Auswirkungen auf deine Rente, zumindest keine negativen.

Lese-Tipp: Rente: Alle Tipps und Infos zur Altersvorsorge

Bildnachweis: monkeybusinessimages/iStock.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

Mach mit und diskutiere mit uns in unserer Skool Community!

Egal, ob du Fragen hast, Antworten suchst oder einfach nur deine Erfahrungen zu diesem oder anderen Themen teilen möchtest, du bist herzlich willkommen. Diskutiere mit, erweitere dein Wissen und werde Teil einer inspirierenden Gemeinschaft. Zur Arbeits-ABC Community