Was passiert, wenn du als Arbeitnehmer deine Arbeit plötzlich verweigerst? Wann hast du das Recht zu einer solchen Arbeitsverweigerung und wann droht die Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung?

Definition: Wann sprechen wir von einer „Arbeitsverweigerung“?

Gilt es schon als Arbeitsverweigerung, wenn du fünf Minuten Kaffeepause machst oder bei einem unwichtigen Meeting lieber den Praktikanten schickst als selbst zu erscheinen? Jein!

Wann von einer Arbeitsverweigerung gesprochen werden kann, hängt von den individuellen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag ab. Prinzipiell musst du alle darin vereinbarten Leistungen erbringen, inklusive der genannten Nebenpflichten. Gehört das dir unwichtig erscheinende Meeting also laut Arbeitsvertrag in den Bereich deiner Haupt- oder Nebenpflichten, könnte das Nichterscheinen bereits als Arbeitsverweigerung gewertet werden.

Laut Definition handelt es sich hierbei nämlich um das willentliche Nichterfüllen deiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Du musst dich also bewusst zur Verweigerung deiner Arbeit entscheiden. Eine Verhinderung aus anderen Gründen, zum Beispiel resultierend aus einer Erkrankung, ist keine Arbeitsverweigerung.

Wann darf der Arbeitgeber aufgrund von „Arbeitsverweigerung“ handeln?

Als Arbeitsverweigerung gilt es also, wenn du

  1. unentschuldigt bei der Arbeit fehlen,
  2. zwar anwesend sind, deine Pflichten aber mehrfach (!) nicht oder nicht vollständig erfüllen,
  3. keine Überstunden ableisten, obwohl du vertraglich dazu verpflichtet bist,
  4. eine Krankheit „androhen“, um den Arbeitgeber dadurch zu erpressen.

Zwar berechtigen die vier genannten Fälle den Arbeitgeber prinzipiell zur Handlung, doch bergen sie gleichzeitig viel Streitpotenzial. Der Interpretationsspielraum ist groß. Sieh selbst:

Herr Müller wird von Halsschmerzen geplagt, erscheint aber dennoch zur Arbeit, um das wichtige Projekt, für welches er zuständig ist, „just-in-time“ abschließen zu können. Nach acht Stunden möchte er nach Hause gehen, doch der Arbeitgeber verlangt Überstunden. Herr Müller fordert aber seinen Feierabend ein und kündigt an, dass er sonst am nächsten Morgen voraussichtlich zum Arzt gehen wird, wenn seine Grippe über Nacht nicht besser wird, was durch die Ableistung von weiteren Überstunden ja eher unwahrscheinlich sei. Am Folgetag flattert die Krankschreibung ins Haus. Was denkst du: Erpressung – ja oder nein? Arbeitsverweigerung – ja oder nein?

Dies ist nur eines von zahlreichen möglichen Beispielen, die dir die Komplexität des Themas „Arbeitsverweigerung“ verdeutlichen sollen. Betrachten wir hierfür doch noch einen realen Fall:

Der ehemalige Mitarbeiter eines Einzelhandelsunternehmens klagte bei dem Bundesarbeitsgericht gegen seine Kündigung. Als Aushilfe im Ladenbereich sollte fortan im Getränkebereich arbeiten. Hier allerdings musste er auch Spirituosen sowie weitere alkoholische Getränke ein-, ausräumen und verkaufen. Da sein Glaube dies nicht zuließe, verweigerte er sich der entsprechenden Tätigkeit. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin mit der Begründung der beharrlichen Arbeitsverweigerung. Das Bundesarbeitsgericht wiederum berechtigte den Arbeitgeber zur Handlung, da der Mitarbeiter durchaus damit rechnen müsse, mit Alkohol in Berührung zu kommen, wenn er sich für eine Tätigkeit im Einzelhandel entscheidet. Gleichzeitig hob es die Rechtmäßigkeit der Kündigung aber auf, da eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber notwendig gewesen wäre. Fristlose Kündigungen ohne vorherige Abmahnung seien nur in absoluten Ausnahmefällen vertretbar.

Urteil vom 24.2.2011, 2 AZR 636/09

Was bedeutet der Zusatz „beharrlich“?

Du siehst: Ob überhaupt eine Arbeitsverweigerung vorliegt, wann der Arbeitgeber daraufhin handeln darf und wie – all das ist stets eine Einzelfallentscheidung. Im aufgeführten Fall vor dem Bundesarbeitsgericht berief sich das Unternehmen auf eine „beharrliche Arbeitsverweigerung“ als Kündigungsgrund. Beharrlich bedeutet demnach, dass der Mitarbeiter nicht nur aufgrund der Missachtung einer Weisung oder bei einmaligem Fehlverhalten gekündigt werden darf. Er muss sich mehrfach derselben Weisung widersetzen, bevor der Arbeitgeber handeln kann.

In einem anderen Fall entschied das LAG Köln: Der Mitarbeiter eines Kieswerks wurde krankheitsbedingt gekündigt. Während der Kündigungsschutzklage musste er aber durch den Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden, welcher ihn kurzerhand in ein Werk in Belgien versetzte, welches für den Arbeitnehmer nur durch Mehraufwand und -kosten zu erreichen gewesen wäre. Diese jedoch wollte das Kieswerk nicht erstatten. Daraufhin verweigerte der Betroffene die Arbeit und wurde erneut fristlos gekündigt – ohne vorherige Abmahnung. Das Gericht wertete die Versetzung als unrechtmäßige Schikane. Eine solche nicht zulässige Weisung müsse der Angestellte nicht ausführen, weshalb seine Arbeitsverweigerung nicht als Kündigungsgrund anerkannt wurde.

Urteil vom 28.08.2014 – 6 Sa 423/14

Erst, wenn der Mitarbeiter also eine rechtlich zulässige Weisung ignoriert und selbst nach Ermahnung oder sogar Abmahnung noch die Arbeit verweigert, gilt die Arbeitsverweigerung als „beharrlich“ und damit als legitimer Kündigungsgrund.

Klingt kompliziert? Dann schnalle dich gut an, denn wie bei jeder Regel gibt es natürlich auch hier noch weitere Ausnahmen und diese machen den Sachverhalt noch komplexer:

Ein Arbeitnehmer darf die Arbeit verweigern, wenn

  • …die Weisung eine illegale, gesundheitsgefährdende oder sogar lebensbedrohliche Tätigkeit beinhaltet.
  • …der Arbeitgeber selbst den Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommt, sprich seinen Lohnzahlungen oder auch der Sicherstellung ausreichender Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden.
  • …die zu erfüllende Pflicht im Konflikt mit den moralischen oder religiösen Grundsätzen des Arbeitnehmers steht und er diesen glaubhaft beweisen (!) kann.
  • …die Erfüllung der Pflichten für den Arbeitnehmer unzumutbar wäre. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und sind stets im Einzelfall zu prüfen. Denkbar sind Todesfälle in der Familie, die plötzliche Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen oder auch die unzureichend sichergestellte Betreuung der eigenen Kinder.
  • …die Arbeitsverweigerung im Rahmen eines zulässigen „Arbeitskampfes“ stattfindet, zum Beispiel einem Streik.
  • …sich die Weisung nicht im Bereich der im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten bewegt. In diesem Fall ist aber besondere Vorsicht geboten. Die Arbeitsverweigerung kann dann nämlich besonders riskant sein, wie in folgendem Video kurz erläutert wird:

Welche Konsequenzen kann die Arbeitsverweigerung haben?

Wer seine Arbeitsverweigerung allerdings mit keiner der genannten Ausnahmefälle rechtfertigen kann, muss mit dementsprechenden Konsequenzen rechnen. Diese finden in der Regel in folgender Reihenfolge statt:

  1. Zu Beginn weist dein Arbeitgeber dich eventuell mündlich oder schriftlich auf dein Fehlverhalten hin. Diese Ermahnung ist also ein erster Ausdruck des Missfallens, der dir deutlich macht, dass deine Arbeitsverweigerung dem Arbeitgeber bereits aufgefallen ist und weitere Konsequenzen in Kürze folgen können.
  2. Während die Ermahnung nicht obligatorisch ist, ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in absoluten Einzelfällen rechtlich wirksam. Die Abmahnung hält dein Fehlverhalten zu späteren Beweiszwecken in der Regel schriftlich fest und du wirst unmissverständlich zur Unterlassung der Arbeitsverweigerung aufgefordert. Häufig findest du zudem den Vermerk, dass ansonsten weitere Schritte folgen, sprich die arbeitgeberseitige Kündigung.
  3. Wer also auch nach einer Abmahnung noch beharrlich die Arbeit verweigert und keinen rechtlich legitimen Grund hierfür aufweisen kann, darf vom Arbeitgeber gekündigt werden. Dieser muss nicht einmal die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Wieso auch, wenn du deine Arbeit ja ohnehin nicht verrichtest?! Die letzte Konsequenz deiner Arbeitsverweigerung lautet deshalb: fristlose Kündigung.

Tipps für Arbeitgeber: So gehst du bei Arbeitsverweigerung vor

Auch als Arbeitgeber ist das Thema Arbeitsverweigerung natürlich sehr interessant. Wann darf dein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern und wann nicht? Wie gehst du vor, wenn ein Mitarbeiter beginnt, deine Weisungen zu ignorieren? Wir haben das Wichtigste für dich in einer kurzen Schritt-für-Schritt-Anleitung festgehalten:

Schritt 1: Ist die Arbeitsverweigerung legitim oder nicht?

Zu allererst gilt es natürlich herauszufinden, ob du dich im Recht oder Unrecht befindest. Prüfe daher erst einmal, welche Pflichten im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Müsste demnach der Arbeitnehmer tatsächlich die geforderte Leistung erbringen, gilt es die Ausnahmefälle zu prüfen, welche eine Arbeitsverweigerung durch den Angestellten rechtfertigen könnten. Steht die Arbeit vielleicht in Konflikt mit dem Glauben oder der Moral des Arbeitnehmers? Handelt es sich um eine illegale Tätigkeit? Oder herrscht Gefahr für die Gesundheit des Betroffenen?

Schritt 2: Den Arbeitnehmer bei Arbeitsverweigerung ermahnen

Wenn du zu dem Schluss kommst, dass der Arbeitnehmer unrechtmäßig seine Arbeit verweigert, kannst du diesen erst einmal mündlich oder schriftlich ermahnen. Es könnte ja durchaus sein, dass dem Mitarbeiter sein Fehlverhalten überhaupt nicht bewusst ist und manch einmal führt ein Gespräch auf Augenhöhe ja bereits zur Lösung des Konfliktes.

Schritt 3: Die schriftliche Abmahnung bei Arbeitsverweigerung

Solltest du dich gegen die Ermahnung entschieden haben oder die Situation bleibt dennoch unverändert, setze unbedingt eine schriftliche Abmahnung auf. Eine Kündigung des Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung lässt sich im Streitfall vor Gericht nur sehr schwer durchsetzen.

Schritt 4: Ordentliche oder fristlose Kündigung?

Verweigert der Arbeitnehmer anschließend immer noch die Arbeit, kannst du zur Kündigung greifen. Ob du eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aussprichst, bleibt dabei dir überlassen und ist je nach Einzelfall zu entscheiden. Je größer der (finanzielle) Schaden, der deinem Unternehmen durch die Arbeitsverweigerung entsteht, umso kurzfristiger sollte natürlich auch die Kündigung in Kraft treten.

Schritt 5: Schadensersatz einfordern

Eben diesen Schaden muss dir der Arbeitnehmer rückwirkend eventuell sogar erstatten. Ob und in welcher Höhe du Anspruch auf Schadensersatz hast, ist ebenfalls eine gerichtliche Einzelfallentscheidung. Lasse dich hierzu von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten.

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