Laut einer im Jahr 2019 beschlossenen EU-Richtlinie werden Arbeitsverträge zum Vorteil von Beschäftigten angepasst. Was die Verträge beinhalten müssen und was sich ändert.

Transparenz, Klarheit und mehr Sicherheit: Ab dem 1. August 2022 werden Arbeitsverträge in Deutschland neue Informationen enthalten. Davon profitieren in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Hintergrund: Am 23. Juni 2022 hat der deutsche Gesetzgeber beschlossen, die im Sommer 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie für die Bundesrepublik umzusetzen. Demnach sollen alle Arbeitsverträge transparenter werden. Zu den Neuerungen zählt beispielsweise eine Auskunft darüber, wie und in welcher Höhe sich das Arbeitsentgelt genau zusammensetzt. Beschäftigte haben so die Möglichkeit, mehr Details über ihre Arbeitskonditionen zu erfahren.

Diese 9 Punkte sind bei Arbeitsverträgen neu

Arbeitgeber werden dazu verpflichtet, folgende Angaben in den Verträgen ihrer Beschäftigten zu ergänzen:

  1. Bei befristeten Verträgen: Datum, zu wann der Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsverhältnis enden wird
  2. Probezeit: Dauer der Probezeit, falls Beschäftigte eine durchlaufen müssen
  3. Entgeltzahlungen: Informationen über Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes (inkl. der Vergütung von Prämien, Zulagen, Überstunden und Sonderzahlungen und zu wann und wie sie ausgezahlt werden)
  4. Pausen und Schichtarbeit: Angabe zu vereinbarten Arbeits- und Ruhezeiten sowie Ruhepausen; Angabe des Schichtsystems und Schichtrhythmen (inkl. Voraussetzungen für die Änderung der Schichten), sofern Schichtarbeit vereinbart
  5. Fortbildungsanspruch: Vorhandene Ansprüche auf Fortbildungen, sofern der Arbeitgeber diese anbietet
  6. Arbeitsort: Schriftliche Information über die freie Ortswahl für Arbeitnehmer, falls diese vereinbart wird
  7. Betriebliche Altersvorsorge: Falls Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge zusagt, die Adressdaten des Versorgungsträgers
  8. Kündigungsverfahren: Alle Informationen bzgl. der einzuhaltenden Kündigungsfristen und Verfahren bei einer Kündigung durch Arbeitgeber Wichtig: Auch die Frist für eine Kündigungsschutzklage muss benannt werden.
  9. Arbeit auf Abruf: Die Vereinbarung zur Arbeit auf Abruf, Anzahl der zu vergütenden Stunden, die Mitteilungsfrist und der Zeitrahmen

Für wen gilt die Regelung?

Änderungen gelten nicht nur für Neueinstellungen. Auch wer bereits einen Arbeitsvertrag besitzt bzw. bereits vor dem 1. August 2022 tätig war, hat das Recht auf eine Anpassung. Arbeitgeber sind jedoch „nur“ verpflichtet, diese in Schriftform über die Änderungen – etwa in Form eines Informationsblattes – zu unterrichten.

Wichtig: An die Schriftform müssen Arbeitgeber sich halten; eine E-Mail genügt zum Beispiel nicht.

Was passiert bei Nichteinhalten des Nachweisgesetzes (NachwG)?

Die Pflicht zur Anpassung der Verträge wird im sogenannten Nachweisgesetz festgehalten. Beachte dabei: Wer gegen die Pflicht verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Zum ersten Mal wird der Verstoß gegen das Nachweisgesetz als eine Ordnungswidrigkeit angesehen.

Das bedeutet auch: Falls Unternehmen lediglich eine elektronische Signatur nutzen, um die neuen Informationen an ihre Mitarbeiter zu übermitteln, kann dies geahndet werden. Entscheidend ist vor allem die Schriftform.

Hinweis für Arbeitgeber: Wer neue Beschäftigte einstellt, muss dem neuen Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag inklusive aller verpflichtende Informationen, die ab 1. August 2022 hinzukommen sind , zum Arbeitsantritt vorlegen. Spätestens müssen jedoch alle Informationen spätestens innerhalb von einer Woche nachgereicht werden.

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Bildnachweis: skynesher/istockphoto.com

Dieser Artikel erschien bereits im August 2022 und wurde jetzt aktualisiert.