Was viele Verbraucher nicht wussten: Die Erhöhung der Kontogebühren ist in vielen Fällen nicht zulässig. So holst du dir dein Geld zurück.

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Bundesgerichtshof-Urteil: Banken dürfen Gebühren nicht ohne Zustimmung erhöhen

Stimmen Verbraucher einer Erhöhung ihrer Bankgebühren nicht ausdrücklich zu, ist die Erhöhung nicht rechtens. Zu diesem BGH-Urteil zugunsten von Bank- und Sparkassenkunden kam es im April 2021. Über viele Jahre hinweg haben Geldhäuser sich die fehlende Zustimmung – oder besser gesagt: das Kundenschweigen – zunutze gemacht und es als Zusage gewertet, wenn eine Reaktion seitens der Verbraucher ausblieb.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte im beschriebenen Fall die Postbank verklagt. Der Vorwurf: Über Vertragsänderungen seitens der Postbank wurden Kunden zwar informiert, aber es sei nicht ausreichend, das Informieren auch als eine explizite Zustimmung zu werten. So sei die Postbank jedoch vorgegangen – zum Nachteil der Verbraucher.

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Welche Rechte habe ich als Verbraucher?

Heute reicht es nicht mehr aus, die Banken-AGBs zu verändern. Denn auf diese Weise konnten die Kontogebühren immer wieder erhöht werden, sodass Kunden mit überraschenden Abzügen zu rechnen hatten. Wie das Vergleichsportal Verivox berichtet, haben sich die Kontogebühren im letzten Jahr bei jedem dritten Bankkonto erhöht. Grundsätzlich sollten sich die jährlichen Gebühren nicht über 100 Euro bewegen; einige Kunden zahlen um die 50 Euro. Sofern die Grenze überschritten wird, so das Portal, sollten Verbraucher über einen Banken- und Kontenwechsel nachdenken.

Klar ist: Die Kundenzustimmung ist für Geldhäuser Pflicht. Andernfalls steht diesen eine Rückerstattung zu, wenn die Gebühren erhöht werden und keine explizite Zustimmung vorliegt.

Wie reagieren Banken auf Rückerstattungsanträge?

Obwohl das BGH-Urteil transparent ist, wehren sich einige Banken gegen die Rückerstattung des Geldes. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet von vier typischen Reaktionen der Geldhäuser:

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1. Der Anspruch sei verjährt

Einige Banken, die ihren Kunden unzulässige Gebühren erstatten sollen, lehnen schlichtweg ab und begründen das Nicht-Erstatten mit einer angeblichen Verjährung der Ansprüche. Nach § 195 BGB beläuft sich die Verjährungsfrist grundsätzlich auf drei Jahre. In einigen Fällen, wenn diese vor allem vor dem BGH landen, soll auch eine Frist von zehn Jahren möglich sein. Ganz sicher können sich Verbraucher deshalb zumindest an die Drei-Jahres-Frist halten.

2. Banken greifen zu einer Kündigungsdrohung

Du willst die Gebühren zurückholen, aber deine Bank droht mit der Kündigung deines Vertrages? Auch das hat die Verbraucherzentrale beobachtet.

3. Ablehnung mit fragwürdigen Begründungen

Verklausulierte, intransparente Begründungen verunsichern Bankkunden regelmäßig. So auch, wenn sie Rückerstattungsansprüche durchsetzen möchten: Es kommt vor, dass Banken den Antrag ablehnen, indem sie zu fragwürdigen Formulierungen und nicht nachvollziehbaren Begründen greifen.

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4. Gar keine Reaktion

Um Kunden kein Geld erstatten zu müssen, kann die Reaktion einer Bank oder Sparkasse auch einfach ausbleiben. Sie reagieren nicht, sodass einige Verbraucher sich nicht weiter bemühen und selbst die Hoffnung aufgeben, ihr Geld irgendwann wiederzusehen.

Welche Kontogebühren kann ich zurückfordern?

Die Rückerstattung folgender Gebühren ist unter anderem möglich:

  • Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für Freistellungsaufträge
  • Kosten für SMS-Tan
  • Gebühren für eine Kartensperrung bei Diebstahl, Missbrauch und Verlust
  • Kosten für das Zusenden von Kontoauszügen, die du nicht angefordert hast
  • Gebühren für Nachforschungsaufträge, die auf Fehler der Bank zurückzuführen sind

Tipp: Laut §10 Zahlungskontengesetz steht dir jedes Jahr eine sogenannte Entgeltaufstellung zu, die dir die Bank auf Antrag zuschickt und aus der ersichtlich wirst, was du zahlst. Wenn die Bank sich weigert, hast du die Möglichkeit, dies der Finanzaufsicht mitzuteilen.

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Gebühren unzulässig: Wie kann ich mein Geld zurückfordern?

Da sich die Verjährungsfrist auf insgesamt drei Jahre beläuft, ist es möglich, dass du zu viel gezahlte Kontogebühren aus dem Jahr 2020 unter Umständen erstattet bekommst. Das ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Gehe hierfür folgendermaßen vor:

Schritt 1:

Überprüfe Änderungen der Kontogebühren seit Beginn deines Rahmenvertrages, um unzulässig erhöhte Gebühren aufzuspüren, wenn deine Bank dir in den letzten Monaten oder Jahren eine AGB-Änderung zugeschickt hat. Falls die Gebühren tatsächlich ohne deine Zustimmung erhöht worden sind, solltest du die dir zustehende Summe ausrechnen.

Schritt 2:

Für die Rückerstattung benötigst du einen schriftlichen Antrag. Verbraucherzentralen und auch weitere Online-Portale bieten hierfür einige Musterschreiben an, die du als Vorlage nutzen kannst. Stelle sicher, dass deine Post ankommt und du einen Nachweis der Einlieferung hast. Hierfür empfehlen wir ein Einschreiben.

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Schritt 3:

Es kommt häufig vor, dass Banken und Sparkassen den Antrag ablehnen oder nicht auf ihn eingehen. In solchen Fällen raten wir dazu, dass du dich an eine Schlichtungsstelle wendest, um das weitere Vorgehen zu klären, damit zwischen dir und der Bank vermittelt werden kann.

Tipp: Auch wenn es dich Geld kostet, kann sich im Zweifelsfall das Einschalten eines Anwalts lohnen, um dein Recht durchzusetzen.

Vorsicht: Den AGB keinesfalls im Nachgang zustimmen

Um keine Rückerstattungen auszahlen zu müssen, greifen einige Banken in die Trickkiste: Sie versuchen es mit einer nachträglichen Zustimmung der neuen Geschäftsbedingungen, denen Kunden zuvor nicht explizit zugestimmt hatten.

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Du solltest nichts unterschreiben, was dir verdächtig vorkommt: Sobald du nachträglich zustimmst, werden deine Erstattungsansprüche automatisch für ungültig erklärt. Nachdem du einen neuen Vertrag unterschrieben hast, hast du also wenig bis gar keine Chancen, deine Rechte durchzusetzen. Auch in solchen Fällen empfehlen wir, dich im Zweifel zuvor rechtlich beraten zu lassen.

Bank droht mit Kündigung: Was kann ich jetzt tun?

Obwohl du lediglich dein Recht als Verbraucher einfordern möchtest, musst du damit rechnen, dass deine Bank euren Vertrag beenden möchte. Dazu sind Geldhäuser auch grundsätzlich berechtigt. In den meisten Fällen wird ein solcher Schritt das Vertrauen und die Beziehung zwischen Bank und Kunde schädigen, weshalb es nicht immer sinnvoll ist, rechtliche Schritte gegen die Kündigung einzuleiten, um doch noch Kunde bleiben zu können. Verbraucherzentralen informieren darüber, dass auch gerichtliche Urteile nicht vorauszusehen sind.

Was du tun kannst, ist, dir rechtzeitig einen alternativen Vertrag bei einem anderen Geldhaus zu suchen. Ein Vergleich lohnt sich: Schaue dir die Vertragsbedingungen und Konditionen genau an, bevor du unterschreibst.

Musterfeststellungsklage: Schließe dich an

Sowohl gegen die Sparkasse Köln/Bonn als auch gegen die Sparkasse Berlin laufen sogenannte Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Kunden der Banken können kostenlos an der Sammelklage teilnehmen und so hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Es ist möglich, dass du einen Klage-Check durchführst, um herauszufinden, ob du die Kriterien erfüllst.

Unser Zusatztipp

Falls du feststellst, dass deine Bank die Gebühren ohne deine Zustimmung erhöht hat, ist es wichtig, Gespräche zwischen dir und deinem Anbieter stets zu dokumentieren. Was in Telefongesprächen oder persönlich besprochen worden ist, ist nicht immer nachweisbar, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Stelle deshalb im Idealfall eine schriftliche Kommunikation sicher, die du als Nachweis parat hast.

Fazit: Fordere dein Recht ein – und hole dir im Zweifelsfall Unterstützung

Verbraucherzentralen warnen seit vielen Jahren vor unzulässigen Klauseln und Verträgen, die Banken für sich beanspruchen, um mehr Geld einzunehmen. Auch die Arbeit von Sparkassen und Banken gehört bezahlt, nicht aber die Intransparenz und auch nicht auf Kosten von Verbrauchern. Wichtig ist deshalb, seine Rechte als Bankkunde einzufordern, bevor die Ansprüche verjähren.

Beachte, dass wir lediglich informieren, aber keine Rechtsberatung ersetzen. Wende dich bei Fragen und für rechtliche Auskünfte und Beratung an einen Fachanwalt.

Bild: IMAGO / Future Image

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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