Die Arbeitskraft ist das Wertvollste, was der Mensch besitzt. Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann dazu führen, dass wir vor dem beruflichen Aus stehen, was dann parallel gravierende finanzielle Auswirkungen auf den Lebensstandard des Einzelnen nach sich zieht. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch von den Experten einhellig als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt gesehen wird, können die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit abgesichert werden.
Besonders wichtig ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind. Sie erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält nur die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Bei voller Erwerbsminderung liegt dieser Betrag im Schnitt zwischen 500 und 1.000 Euro. Etwas besser gestellt sind die vor 1961 Geborenen, also alle Menschen die heute mindestens fast 50 Jahre sind. Wer gesetzlich versichert ist, bekommt im Fall der Berufsunfähigkeit, als Folge von Krankheit oder Unfall eine Erwerbsminderungsrente, wenn er in seinem erlernten Beruf oder mit einer anderen zumutbaren Tätigkeit nur noch die Hälfte von dem verdienen kann, was einem gesunden Arbeitnehmer möglich ist.
Diese Rente aus der gesetzlichen Versicherung setzt voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor dem Beginn der Berufsunfähigkeit drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden und die eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Auf die Wartezeit angerechnet werden Kindererziehungszeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich, Pflicht- und freiwillige Beitragszeiten und Ersatzzeiten. Ist die Berufsunfähigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls oder eines Schadens während der Ausübung des Wehrdienstes/Zivildienstes gilt die Wartezeit als erfüllt, wenn ein Pflichtbeitrag entrichtet wurde.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind für alle nach 1961 Geborenen mitnichten ausreichend, um als Äquivalent zum Einkommen aus der Berufstätigkeit betrachtet zu werden. Tritt der Fall ein und es besteht keine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird man schnell zum Sozialfall.
Wann greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Im Allgemeinen kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann zum Tragen, wenn die versicherte Person den Beruf mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. In diesen Fällen bekommt der Versicherte die mit dem Versicherer individuell vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen werden mit sogenannten Staffelregelungen vereinbart. Dann bekommt der Versicherte die Leistungen schon bei einer Invalidität von nur 25 Prozent. Die gesamte Rente setzt dann allerdings eine Invalidität von mindestens 75 Prozent voraus. Diese Staffelung kann günstig sein, wenn die Berufsunfähigkeit als Folge einer Erkrankung eintritt, die sich schleichend verschlimmert und unweigerlich zur vollen Berufsunfähigkeit führt. Der Versicherte muss dann gegenüber der Versicherung allerdings immer wieder nachweisen, dass eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes eingetreten ist.
Welche Leistungen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Höhe der Rente bei Berufsunfähigkeit legt der Versicherte individuell fest. Als Faustregel gilt, dass die Rente so ausgelegt sein sollte, dass das Nettoeinkommen zu mindestens 75 Prozent abgedeckt wird. Dabei sollte der Versicherungsvertrag so abgeschlossen werden, dass die Leistungen sich bei dauerhafter Zahlung dynamisch entwickeln (Nachversicherungsgarantie), um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Ob die Berufsunfähigkeitsrente dann als monatlicher Pauschalbeitrag oder nach der Staffelregelung gezahlt wird, kann der Versicherte individuell vereinbaren.
Die Angebote sind bei den Versicherungsunternehmen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten verschieden. Die Monatsprämien unterscheiden sich zum Teil deutlich und auch die Vertragsbedingungen sind unterschiedlich. Eine preiswerte Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann im Fall der Berufsunfähigkeit nicht zahlt, weil der Vertrag die abstrakte Verweisung oder andere Vertragsklauseln enthält, die den Versicherer von der Leistungspflicht befreien, kann zum Verhängnis werden. Deshalb sollten die Vertragsklauseln genau geprüft und gegebenenfalls hinterfragt werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt auch die teilweise Berufsunfähigkeit ab. Sie zahlt auch Einmalleistungen. Dazu gehört zum Beispiel der behindertengerechte Umbau, der für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess notwendig ist sowie die Planung von Maßnahmen zur Rehabilitation.
Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Arbeitnehmer sinnvoll. Der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist insbesondere für alle nach 1961 Geborenen mehr als unzureichend.
Berufseinsteiger sind gesetzlich in der Regel gar nicht abgesichert, weil sie erst Wartezeiten erfüllen müssen, sodass die private Berufsunfähigkeit zwingend notwendig wird.
Auch Freiberufler und Selbstständige sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Zwar haben Freiberufler häufig eine spezielle Absicherung aus einem Versorgungswerk ihres Berufsstandes, allerdings haben diese Personengruppen aufgrund ihres höheren Einkommens in der Regel auch einen höheren Lebensstandard, der mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden kann. Hier ist es sinnvoll die Differenz zwischen der Leistung des Versorgungswerkes und dem tatsächlichen Einkommen abzusichern. Selbstständige sind oft nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und sollten ihr Einkommen grundsätzlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Auch Beamte, Hausfrauen, Schüler und Studenten sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.
Die Arbeit einer Hausfrau wird zwar nicht entlohnt, sie wird aber teuer für den Fall, dass die Hausfrau die Arbeit nicht mehr ausführen kann und eine Haushaltshilfe beschäftigt werden muss.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung und welche Faktoren bestimmen die Versicherungsprämie?
Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung sind von mehreren Faktoren abhängig. Dabei kommt es auf das Alter und das Geschlecht des zu Versichernden an, auf die Versicherungsgesellschaft an sich und auf die vereinbarten Leistungen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits greift, wenn der Versicherte noch arbeiten könnte, aber nicht mehr in seinem Beruf ist teurer. Des Weiteren spielt das Berufsrisiko eine Rolle für die Kosten. Es ist wahrscheinlicher, dass ein Bauarbeiter berufsunfähig wird, als ein Bankmitarbeiter. Die Beitragshöhe richtet sich letztlich auch nach der vereinbarten Rentenhöhe. Muss eine bereits bestehende Erkrankung mitversichert werden, ist die Police auch noch einmal entsprechend teurer.
Welche Versicherungsbedingungen gibt es?
Es gibt die Standardbedingungen, die jedem Versicherungsvertrag zugrunde liegen und besondere Bedingungen, die sich nach der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif richten können.
Zum Standard gehören der Beginn des Vertrages sowie das Ende, die Police als solche, die Pflicht zur Zahlung der Beiträge, die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und der Eintritt des Versicherungsfalls. Die Versicherungspolice ist de facto die Versicherungsurkunde und beinhaltet das Leistungsversprechen der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherte ist verpflichtet die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig zu zahlen, andernfalls ist die Versicherung berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Zu den Obliegenheiten des Versicherten gehört, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten und den Versicherer im Fall des Eintritts des Versicherungsfalls umgehend zu informieren.
Was hat es mit der abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf sich?
Bei der abstrakten Verweisung hat das Versicherungsunternehmen das Recht, im Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit, die Zahlung der Rente zu verweigern. Der Versicherer kann den Betroffenen verweisen, eine andere Tätigkeit auszuüben. Als Beispiel kann die Versicherung den Automechaniker, der bei einem Unfall einen Arm verloren hat, darauf verweisen, dass er möglicherweise noch als Pförtner arbeiten könnte. Dabei ist für den Versicherer nicht relevant, ob der Versicherte tatsächlich eine andere Anstellung findet.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nur bei einem Versicherer abgeschlossen werden, der auf das Recht der abstrakten Verweisung grundsätzlich verzichtet.
Was sollte vor der Unterzeichnung von Versicherungsverträgen beachtet werden?
Neben dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollten die Vertragsbedingungen versichertenfreundlich sein. Dazu gehören solche Punkte, dass die Versicherung die Prognose eines Arztes anerkennt, wenn dieser die Berufsunfähigkeit für sechs Monate feststellt.
Weiterhin sollte die Berufsunfähigkeit ab dem ersten Tag anerkannt werden. In vielen Fällen lässt sich bei einer Krankheit nicht von Beginn an die Erwerbsunfähigkeit feststellen.
Für den Versicherten ist auch wichtig, dass die Versicherung die Rente auch rückwirkend zahlt, wenn der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit mit Verspätung anzeigt. Des Weiteren sollte die Versicherungsgesellschaft auf das Recht verzichten, die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherte seine Pflicht, gesundheitliche Probleme anzugeben nicht schuldhaft verletzt hat.
