Du beziehst Bürgergeld und fragst dich, unter welchen Umständen eine Pflicht zur Rückzahlung besteht? Hier erfährst du, was du über Rückforderungen wissen musst und wie du sie vermeidest.

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Die Angst vor Rückforderungen – berechtigt oder nicht?

Wenn du Angst hast, dass das Jobcenter eines Tages auf dich zukommt und die ausgezahlten Leistungen ganz oder teilweise zurückfordert, bist du mit diesem Gefühl nicht allein. Wer vom Bürgergeld lebt, ist ohnehin knapp bei Kasse. Wenn du einen Teil des Regelsatzes für Rückzahlungen aufwenden müsstest, wäre dies existenzbedrohend.
Deshalb das Wichtigste zu Beginn:

Rückforderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Das Jobcenter kann dich zu Rückzahlungen verpflichten, wenn

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  • du zu viel Geld erhalten hast oder
  • du persönliches Fehlverhalten gezeigt hast, das eine Leistungskürzung rechtfertigt.

Wie viel Bürgergeld ist zu viel?

Wenn du Bürgergeld beantragst, berechnet das Jobcenter deinen finanziellen Bedarf. Steht dir während des Bewilligungszeitraums mehr Geld zur Verfügung, als dein Sachbearbeiter angenommen hat, liegt eine sogenannte Überzahlung vor.
Die folgenden Gründe können dazu führen, dass du zu viel Bürgergeld erhalten hast:

  • Du hast neben dem Bürgergeld ein schwankendes Einkommen, das vom Jobcenter auf deinen Bedarf angerechnet wurde, jedoch im Bewilligungszeitraum ungewöhnlich hoch ausfällt.
  • Es kommt häufig vor, dass du Doppelleistungen erhältst, wenn du gleichzeitig verschiedene Sozialleistungen beziehst oder wenn eine andere Behörde während des Bezugs von Bürgergeld eine Leistung genehmigt und rückwirkend gewährt. Dies kann ein Grund für Rückforderungen sein.

Wenn das Jobcenter zum Zeitpunkt deines Antrags bereits weiß, dass dein Einkommen schwankt, erlässt es einen vorläufigen Bescheid. Ist der Bewilligungszeitraum vorbei, errechnet es dein Durchschnittseinkommen und prüft, ob du im gesamten Zeitraum zu viel oder zu wenig Geld erhalten hast.

Musst du gewährtes Bürgergeld zurückzahlen, löst das Jobcenter das Problem oft durch eine Aufrechnung. Es zahlt dir in diesem Fall in den kommenden Monaten weniger Leistungen aus.

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Hast du während des Bewilligungszeitraums zu wenig Geld erhalten, hast du Anspruch auf eine Nachzahlung, die so hoch ausfällt, dass dir rückwirkend der monatliche Regelsatz zur Verfügung steht.

Im Fall von Doppelleistungen fordert das Jobcenter die überschüssigen Leistungen vollständig zurück und beauftragt dazu den eigenen Inkassodienst. Kümmere dich schnell um die Forderungen und lege Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid ein, wenn du der Meinung bist, dass die gegen dich erhobenen Ansprüche überhöht sind.
Hat das Jobcenter korrekt gerechnet, aber hast du die Überschussleistungen bereits ausgegeben, dann teile mit, dass du das Geld nicht in einer Summe zurückzahlen kannst. Normalerweise musst du in den kommenden Monaten auf 30 % der dir zustehenden Regelleistungen verzichten, bis du deine Schulden beglichen hast.

Abwesenheit vom Wohnort und falsche Angaben als Rückforderungsgründe

Du bekommst Bürgergeld unter der Bedingung, dass du dem Arbeitsmarkt an deinem Wohnort zur Verfügung stehst. Hältst du dich nicht im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters auf, kann es dir die Leistungen kürzen und gewährte Zahlungen zurückverlangen. Verstößt du gegen die sogenannte Ortsanwesenheitspflicht, verlierst du deinen Anspruch auf das Bürgergeld.

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Gleiches gilt, wenn du in deinem Antrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast. Hast du Nebenjobs, Vermögenswerte oder Einkünfte aus Unterhaltszahlungen, von denen das Jobcenter nichts weiß, kann es gewährte Leistungen zurückfordern. Denke daran, die Größe deines Haushalts korrekt anzugeben und Veränderungen mitzuteilen, um Rückforderungen zu vermeiden.

Weitere Gründe, aus denen das Jobcenter die gewährten Leistungen zurückfordern kann

Wenn du dich durch absichtliches oder grob fahrlässiges Verhalten in eine Lage bringst, in der du Bürgergeld benötigst, kann dir das Jobcenter Leistungen versagen. Erfährt es von diesen Umständen erst nach der Leistungsgewährung, kann es die ausgezahlten Beträge von dir zurückfordern.
Zu den Gründen gehören:

  • Du lehnst ein Jobangebot ohne wichtigen Grund ab, um weiter Bürgergeld zu beziehen.
  • Du kündigst deinen Job, um Bürgergeld zu erhalten.
  • Du verkaufst deine Besitztümer deutlich unter Wert, um dein Vermögen absichtlich zu schädigen, sodass du Anspruch auf Bürgergeld hast.
  • Du begehst eine Straftat, die mit deiner Arbeit oder Ausbildung zusammenhängt.
  • Während deine Familie Bürgergeld bezieht, beginnst du ein Zweitstudium.
  • Wenn dein Vermieter wegen Mietrückständen eine Räumungsklage gegen dich einreicht, kann das Jobcenter die Umzugskosten von dir zurückfordern.
  • Wenn du eine Ausbildung abbrichst, fordert das Jobcenter die gezahlten Leistungen nicht zwangsläufig zurück. Sobald du den Ausbildungsvertrag kündigst, solltest du nach einer neuen Ausbildungsstelle suchen.

Gängige Irrtümer über Rückzahlungspflichten

Das Sozialrecht ist ein komplexes Themenfeld und viele hoch bezahlte Juristen zerbrechen sich ihre Köpfe darüber. Deshalb ist es nicht überraschend, dass zum Bürgergeld, dessen gesetzliche Grundlagen im SGB II festgelegt sind, viele Gerüchte und Missverständnisse kursieren.

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Zwei Irrtümer halten sich besonders hartnäckig:

  • Wer Bürgergeld bezieht und einen Arbeitsplatz findet, muss die gezahlten Leistungen zurückzahlen.
  • Wenn die Eltern Bürgergeld beziehen, sind die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt zur Rückzahlung verpflichtet.

Beides ist falsch. Wer finanzielle Hilfe benötigt und sich korrekt verhält, muss die gewährten Leistungen zu keinem Zeitpunkt zurückzahlen. Ebenso sind Kinder, die über ein eigenes Einkommen verfügen, nicht dazu verpflichtet, die Sozialleistungen, die ihre Eltern erhalten haben, an den Staat zurückzuerstatten.

Richtig ist hingegen, dass die Jobcenter gelegentlich an junge Erwachsene ab 18 Jahren herantreten und diese zu Rückzahlungen anhalten. Die Grundlage der Forderungen bilden die komplexen Regelungen zu Bedarfsgemeinschaften. Siehst du dich mit einer solchen Zahlungsaufforderung konfrontiert, solltest du dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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Das Jobcenter fordert Bürgergeld nur selten zurück

Normalerweise fordert das Jobcenter die ausgezahlten Leistungen nicht zurück. Probleme entstehen, wenn du unrichtige Angaben machst, gegen die Ortsanwesenheitspflicht verstößt oder ein anderes Verhalten zeigst, das deinen Pflichten zuwiderläuft.

Übrigens: Forderungen in Höhe von weniger als 50 Euro erheben die Jobcenter nicht gegen dich.

Bild: urbazon/istockphoto.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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