Das neue Jahr verspricht Spannung. Zum Beispiel, wie es mit der Corona-Krise weitergeht oder wie sich Deutschland bei der Fußballweltmeisterschaft schlägt. Abgesehen hiervon stehen wichtige Änderungen in diesem Jahr fest. Hierzu zählen ein höherer Mindestlohn, die Annahmepflicht von Supermärkten für Elektroschrott und mehr. Die nachfolgenden Neuregelungen und Änderungen treten 2022 in Kraft:

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Arbeitslosenversicherung – der Arbeitgeberanteil für Rentner kommt zurück
2022 – das Jahr des Atomausstiegs in Deutschland
Die Mindestausbildungsvergütung steigt
Autoversicherungen und Typklassen-Neueinstufung
Die Bahn digitalisiert den Ticketverkauf in Fernzügen
Umweltfreundlichere Batterien ab 2022
Der Corona-Bonus geht in die Verlängerung
Steigender Mindestlohn für Elektriker
Die elektronische Krankmeldung
Alte Elektrogeräte im Supermarkt oder Discounter abgeben
Führerschein – Plastikkärtchen statt Papierlappen
Briefe, Warensendungen und Nachsendeanträge verteuern sich
Änderungen durch Teilhabestärkungsgesetz
Mindestlohn und Branchenmindestlöhne steigen 2022
Verträge online kündigen über Kündigungsbutton
Gesetz gegen ungerechtfertigte Benachteiligung von Whistleblowern
Höhere Schornsteine bei Neubauten

Arbeitslosenversicherung – der Arbeitgeberanteil für Rentner kommt zurück

Als bekannt gilt, dass Arbeitgeber in den letzten Jahren keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von Arbeitnehmern bezahlten. Das ändert sich ab dem ersten Januar 2022.

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2022 – das Jahr des Atomausstiegs in Deutschland

An das Jahr 2011 mit der Atomkatastrophe in Fukushima erinnern sich Menschen überall auf der Welt. Auf dieses Unglück hin beschloss die Bundesregierung den Atomausstieg. Das bedeutet, die Laufzeit aller Kernkraftwerke in Deutschland endet laut Beschluss spätestens Ende 2022.

Die Mindestausbildungsvergütung steigt

Die Mindestvergütung für Auszubildende steht seit 2020 im Berufsbildungsgesetz und beinhaltet die Pflicht für Ausbildungsbetriebe zur Zahlung einer angemessenen Vergütung. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich laut Gesetz mit fortschreitender Ausbildung jedes Jahr einmalig oder in kürzeren Abständen.

Für ab dem ersten Januar 2022 beginnende Ausbildungsverträge gilt eine gesetzliche Mindestvergütung von 585 Euro. Für die weiteren Ausbildungsjahre gelten folgende Aufschläge zur Einstiegsvergütung:

• im zweiten Ausbildungsjahr 18 Prozent mehr,
• im dritten Ausbildungsjahr 35 Prozent mehr,
• im vierten Ausbildungsjahr 40 Prozent mehr

Autoversicherungen und Typklassen-Neueinstufung

Als Autofahrer in Deutschland steht Dir in bestimmten Fällen eine Veränderung bevor, die die Beiträge der Kfz-Versicherung betrifft. Die in jedem Jahr neu berechneten Typklassen für Autoversicherungen bringen zum ersten Januar 2022 Veränderungen mit sich. Diese gelten laut GDV für mehr als 60 Prozent der Autos in Deutschland.

Mehr als sieben Millionen Autos rutschen im Vergleich zu 2021 in eine höhere Klasse. Die Halter der übrigen Autos dürfen mit einer niedrigeren Einstufung rechnen. Zwei Klassen nach oben in der Haftpflicht steigt der Hyundai Kona 1.6 T. Eine Verbesserung um zwei Klassen bringen diese Modelle: Kia E-Niro, Nissan Juke 1.0, VW E-Golf VII. Bei allen anderen Modellen bedeutet eine eventuelle Änderung nicht mehr als eine Klasse nach unten oder oben.

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Die Bahn digitalisiert den Ticketverkauf in Fernzügen

Einsteigen, Fahrkarte beim Schaffner bezahlen: Das geht in Zukunft nicht mehr. Ende 2022 ist Schluss mit den Papiertickets in Fernzügen. Du zählst zu den Kurzentschlossenen und steigst ohne Ticket in den Zug? Das verpflichtet Dich, innerhalb von zehn Minuten nach Abfahrt Dein Handy oder Laptop für die Buchung einer Fahrkarte zu bemühen.

Umweltfreundlichere Batterien ab 2022

Bis Ende 2021 gilt die EU-Batterierichtlinie (EU-BattRL) aus dem Jahr 2006. Ab dem ersten Januar 2022 tritt die BattVO an ihre Stelle. Diese gilt für jeden Staat der Europäischen Union, sodass sich eine Umsetzung in nationale Rechtsprechung in Deutschland erübrigt.

Die neue Verordnung beinhaltet Maßnahmen zur nachhaltigen Gewinnung der Rohstoffe und deren Beschaffung nach ethischen Grundsätzen. Mit zu den Maßnahmen gehören erweiterte Verbraucherinformationen ebenso wie ökologisches Design.

Der Corona-Bonus geht in die Verlängerung

Als Arbeitnehmer bis Du in der Lage, bis zum 31. März 2022 von Deinem Arbeitgeber einen steuerfreien Corona-Bonus zu erhalten. Die steuerfreie Auszahlung gilt unter der Voraussetzung, dass der Bonus 1500 Euro nicht übersteigt.

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Steigender Mindestlohn für Elektriker

Das Elektrohandwerk freut sich auf einen steigenden Mindestlohn ab ersten Januar 2022 um 50 Cent: von 12,40 Euro auf 12,90 Euro in der Stunde.

Die Elektronische Krankmeldung

Seit Oktober 2021 gilt die Verpflichtung für Kassenärzte, Krankmeldungen auf digitalem Wege an die Krankenkassen zu übermitteln. Ab dem ersten Juli 2022 gilt: Arbeitgeber bekommen von den Krankenkassenstellen Krankmeldungen digital zur Verfügung gestellt.

Heißt das für Dich, dass Du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vom Arzt ausgehändigt bekommst? Nein, das gelbe Papier gibt es weiterhin. Dein Arzt bleibt verpflichtet, Dir eine Krankmeldung aus Papier auszustellen.

Alte Elektrogeräte im Supermarkt oder Discounter abgeben

Hast Du einen alten Rasierer, Handy oder ein anderes Elektrogerät, dass es zu entsorgen gilt? Wenn das der Fall ist, gib es ab dem ersten Januar 2022 im Supermarkt oder Discounter ab.

Diese Regelung gilt ab einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern und einem Verkauf von mehreren Elektrogeräten im Jahr. Als Wermutstropfen gelten Geräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern. Hier gilt die Annahmepflicht für Supermärkte und Discounter nicht, wenn Du kein neues Gerät kaufst.

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Führerschein – Plastikkärtchen statt Papierlappen

Bis 2033 müssen Führerscheine dem EU-Standard entsprechen, der für alle EU-Mitgliedsländer gilt. Das heißt, für Millionen ältere Führerscheine besteht Umtauschpflicht.

Um einen Massenansturm zu vermeiden, genehmigte der Bundesrat einen Stufenplan für den Umtausch. Die Umtauschpflicht beginnt schrittweise zu einem früheren Zeitpunkt und hängt vom Geburtsjahrgang ab. Gehörst Du zu den Jahrgängen 1953 bis 1958? Und Du besitzt einen Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998? Das heißt, Du stehst in der Pflicht, Deinen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2022 umzutauschen. Über weitere Umtauschstufen informierst Du dich im Idealfall im Internet.

Briefe, Warensendungen und Nachsendeanträge verteuern sich

Ab Januar beanspruchen Briefsendungen, Warensendungen und Nachsendeanträge Deinen Geldbeutel stärker. Der Grund besteht in der Bekanntgabe der Post, die verschiedenen Arten von Briefen zu verteuern. Gleiches gilt für Bücher- und Warensendungen sowie Nachsendeanträge. Als ursächlich für die steigenden Preise gelten laut Aussage der Deutschen Post höhere Kosten bei sinkender Nachfrage.

• Standardbrief: 85 statt 80 Cent
• Kompaktbrief: Ein Euro statt 95 Cent
• Großbrief: 1,60 Euro statt 1,55 Euro
• Maxibrief: 2,75 Euro statt 2,70 Euro
• Prio Brief: 1,10 Euro statt ein Euro

Des Weiteren zahlst Du für ein Einschreiben Standard und für ein Einschreiben Einwurf 2,65 statt 2,50 Euro. Bücher- und Warensendungen 500 verteuern sich von 1,90 Euro auf 1,95 Euro. Ähnliches gilt für Bücher- und Warensendungen 1000: 2,25 Euro statt 2,20 Euro.

Änderungen durch Teilhabestärkungsgesetz

2021 erfolgte die Zustimmung des Bundesrates zum Teilhabegesetz, was ab Januar 2022 Änderungen mit sich bringt. Das Budget für die Regelausbildung von Menschen mit Behinderungen erhöht sich. Weiterhin beinhaltet das Gesetz die Einführung einer Ansprechstelle für Arbeitgeber. Diese hat die Aufgabe, bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ausführlich zu beraten.

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Mindestlohn und Branchenmindestlöhne steigen 2022

Zweimal im Jahr 2022 steigt der Mindestlohn. Ab dem ersten Januar auf 9,82 Euro in der Stunde, ab dem ersten Juli auf 10,45 Euro in der Stunde.

Neben dem Mindestlohn steigen Branchenmindestlöhne. Wenn Du in den unten stehenden Branchen zum bisherigen Mindestlohn arbeitest, freut sich Dein Geldbeutel über mehr Geld:

• Gebäudereiniger, Gerüstbauer, Elektriker,
• Maler und Lackierer,
• Schornsteinfeger, Steinmetz und Steinbildhauer,

Verträge online kündigen über Kündigungsbutton

Du schließt online einen Vertrag und möchtest diesen irgendwann kündigen? Dies gestaltet sich oftmals schwerer als vermutet, zumindest bis Ende Juni 2022.
Ab dem ersten Juli 2022 gibt es die gesetzliche Pflicht für Vertragspartner, auf ihrem Internetauftritt einen leicht sichtbaren und zugänglichen Kündigungsbutton zu platzieren.

Gesetz gegen ungerechtfertigte Benachteiligung von Whistleblowern

Eine große Anzahl Rechtsverstöße kamen in der Vergangenheit durch sogenannte Whistleblower ans Licht. Hierbei handelt es sich um Personen, die auf Rechtsverstöße hinweisen oder sie veröffentlichen. Wer das wagt, spielt mit seinem Job oder geht die Gefahr beruflicher Nachteile ein.

Aus diesem Grund trat Mitte Dezember 2021 eine EU-Verordnung in Kraft. Den Bundesländern steht 2022 die Pflicht bevor, diese Verordnung 2022 umzusetzen. Die nationale Gesetzgebung für Deutschland folgt 2022.

Das Gesetz beinhaltet den Schutz von Hinweisgebern vor negativen Folgen im Job. Als Voraussetzung hierfür gilt, dass das betreffende Unternehmen gegen EU-Recht oder nationale Vorgaben verstieß.

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Höhere Schornsteine bei Neubauten

Feinstaub von Holzöfen schadet der Umwelt und den Menschen. Dies gilt vor allem in Wohngebieten, wo er sich negativ auf die Luft auswirkt. Aus diesem Grund taten sich Bundestag und Bundesrat zusammen und beschlossen eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Änderung sorgt für mehr Arbeit für Schornsteinfeger: Ab spätestens Januar 2022 gilt die Pflicht, dass Schornsteine die Gase weiter oben in die Luft leiten. Das bedeutet höhere Schornsteine bei Neubauten.

Bildnachweis: Photo by Artturi Jalli on Unsplash

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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