Ob für das häusliche Arbeitszimmer oder den Weg zur Arbeit: Ausgaben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen tätigen, können die Steuerlast senken.

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Arbeitnehmer können berufsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung absetzen. Für das Jahr 2022 berücksichtigen die Finanzämter automatisch einen Pauschalbetrag von 1200 Euro, den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Für Arbeitnehmer, deren Ausgaben in diesem Jahr in etwa diesen Wert erreichen werden – zum Beispiel wegen eines langen Arbeitsweges – kann es daher sinnvoll sein, bestimmte Anschaffungen vorzuziehen, um die Steuerlast weiter zu senken. „Arbeitnehmer sollten daher rechtzeitig vor dem Jahreswechsel eine Bestandsaufnahme ihrer Finanzen machen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

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Arbeitsbedingte Kosten, die den Pauschalbetrag übersteigen, werden mindernd steuerlich berücksichtigt. Sollen z. B. ohnehin neue Fachbücher, Arbeitskleidung oder ein neuer Laptop angeschafft werden, kann es sinnvoll sein, dies im Jahr 2022 zu tun.

Kosten für einen PC können sofort voll abgesetzt werden

Wer hingegen im laufenden Jahr mit seinen Werbungskosten weit unter dem Pauschalbetrag von 1.200 Euro liegt und die Grenze nicht mehr erreicht, sollte mit der Investition bis zum nächsten Jahr warten. Möglicherweise wird dann der Werbungskosten-Pauschbetrag insgesamt überschritten, heißt es vom Bund der Steuerzahler.

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Gut zu wissen: Die Kosten für die Anschaffung eines beruflich genutzten Computers können sofort in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden und müssen nicht wie bisher auf mehrere Jahre der Nutzung aufgeteilt werden.

Andere Arbeitsmittel, die mehr als 800 Euro kosten, müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden – Büromöbel zum Beispiel über 13 Jahre. Die Abschreibungsdauer für sonstige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens richtet sich nach den vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Abschreibungstabellen.

Material: DPA/Berlin
Bildnachweis: Tempura/istockphoto.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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