Familienglück und gute Freundschaften stehen ebenso bei Gutverdienern auf den Top-Rängen ihrer Lebensliste. So möchten auch Spitzenverdiener mehr Zeit mit ihren Sprösslingen verbringen. Die nötigen Auszeiten vom lukrativen Job werden durch das staatliche Elterngeld unterstützt. Wie aber stehen die Aktien für Gutverdiener? Gehen die Helden des Wohlstands beim Elterngeld leer aus?

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Wie ist die Gesetzeslage beim Elterngeld? – ein Exkurs in die Paragraphenwelt

Das Elterngeld fördert die beruflichen Breaks fürs Familienglück. Doch wovon hängt der staatliche Lohnersatz der Höhe nach ab?

Die Höhe des Elterngeldes ist davon abhängig, welches Einkommen der betreuende Elternteil vor der Ankunft des neuen Erdenbürgers hatte. Hierzu fügt sich noch die Gretchenfrage, ob nach der Geburt des Sprösslings früheres Einkommen wegfällt.

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Eltern mit höheren Voreinkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Bruttoverdiensten bis zu 100 Prozent aus dem staatlichen Fördertopf. Wer jedoch mehr als 300.000 Euro pro Jahr – vor dem großen Familien-Highlight – verdiente, wird beim Elterngeld abgehängt.

Der Grenzbereich des Elterngeld-Potenzials lässt sich gut abschätzen: So erreichen Besserverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 2.800 Euro oder mehr die Höchstsumme von 1.800 Euro Elterngeld pro Lebensmonat ihres Babys.

Als Gutverdiener beim Elterngeld auf dem Abstellgleis – ist das gerecht?

Wer mehr als 300.000 Euro pro Kalenderjahr verdient, scheint auf der Sonnenseite des Verdienstlebens zu stehen. Der Bundeskanzler mit Regierungskabinett hat monatlich nicht so viel – sieht man von gewissen „Nebeneinkommen“ der Ministerriege ab.

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Die Bundesregierung hat aber vor, noch zusätzlich Öl aufs Feuer der Diskussionen ums Elterngeld zu gießen. Kanzlerchef Scholz & Co. planen, die maximalen Einkommensgrenzen beim Elternobolus drastisch abzusenken. Das Elterngeld für richtige Gutverdiener soll sogar komplett gestrichen werden.

Wo ist hier bei den zulässigen Grenzgehältern eine vernünftig vertretbare (Schmerz-)Grenze? Das Regierungsvorhaben stößt naheliegend auf harsche Kritik so mancher Eltern- und Sozialverbände. Es wird von einigen als Schlag ins Gesicht bei der Gleichstellung der Geschlechter betrachtet.

Genauer hingeschaut – das Elterngeld ist mehr als eine soziale Abfederung

Der staatliche Elternobolus ist eine wesentliche Unterstützung für frisch gebackene Eltern. Zum einen soll den Erziehern der Kleinen nach der Geburt finanziell unter die Arme gegriffen werden.

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Der Lohnersatz soll jedoch sicherstellen, dass Mama oder Papa sich entspannt um den neuen Familienzuwachs kümmern kann. Etwaige finanzielle Engpässe rauben hier der wichtigen Lebensaufgabe die benötigte Energie.

Wie sieht es konkret für diejenigen aus, die zu den Besserverdienern zählen? Es ist ein offenes Geheimnis, dass Spitzenverdiener öfter deutlich höhere Ausgaben haben als Otto Normalverbraucher.

Der Preis für den beruflichen Erfolg wirkt sich in hohen Spitzensteuersätzen aus. Wie viel bleibt demzufolge real als Familieneinkommen übrig? Viel weniger, als sich durch eine Milchmädchen-Akrobatik aus den Gipfelgehältern der Gutverdiener errechnen lässt.

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Sollte nicht besser – und gerechter – das Elterngeld an die konkreten Bedürfnisse und Ausgaben der Familien angepasst werden?

Gutverdiener sind genauso Eltern wie andere Versorger. Sie haben das gleiche Recht auf diese wichtige Zeit mit ihrem Kind, um sorgenfrei emotionale Bindungen zum Nachwuchs aufzubauen.

Bedeutsam ist, dass gerade in diesem frühen Lebensabschnitt entscheidende Prägungen des Kleinkindes erfolgen. Sind diese zukunftsweisenden Tatsachen nicht eine Investition aus dem Staatssäckel wert?

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Was wird, wenn durch die Elternauszeit unerwartet die Absicherung des Eigenheims kriselt? Oder anderswo – mitten im Erziehungsurlaub – der finanzielle Schuh drückt? Ist es dann gerecht, die Bemessung des Elterngeldes pauschal an den Durchschnittsverdienst vor Geburt des Kindes anzukoppeln?

Viele offene Fragen verlangen eine angemessene Antwort

Eine aktuelle, bundesweite Petition wehrt sich gegen die vorgesehene Streichung des Elterngeldes für Gutverdiener. Immerhin will der Staat dieses besondere Erziehungsgeld für circa 60.000 Familien wegradieren. Wenn ein Elternpaar mehr als 150.000 Euro pro Erwerbsjahr verdient, soll dieses künftig beim Elternobolus leer ausgehen.

Nahezu 420.000 Bundesbürger haben die Petition mittlerweile unterschrieben (Stand: 5.07.2023). Und dies innerhalb von zwei Tagen. Die Unsicherheit bei einer Vielzahl von (werdenden) Eltern ist groß. Wie weit gehen die geplanten Sparvorhaben der Bundesregierung noch?

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Viele dieser ungelösten und frisch aufgeworfenen Fragen verlangen eine klare, Signale setzende Antwort von der so sparwütigen Ampel-Regierung.

Welche politische Antwort wäre hilfreich, wegweisend und angemessen?

In unserem Beitrag klang die Idee an, die Berechnung des Elterngeldes konsequent am tatsächlichen Bedarf der Familien auszurichten. Egal, ob es sich bei den Familienvorständen um Kleinverdiener, Personen mit Durchschnittseinkommen oder Gutverdienende handelt.

Zwar wäre der personelle und zeitliche Aufwand für die Bemessung und Bewilligung des Elternzuschusses höher. Doch das hohe Gut sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit in unserem Land lohnt diese Mehrarbeit auf deutschen Ämtern.

Bild: Liubomyr Vorona/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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