Niedrigschwellig soll sie sein: Die Kindergrundsicherung soll bedürftigen Familien helfen. Alle Veränderungen ab 2025 auf einen Blick.

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Inhalt
1. Was ist Kindergrundsicherung?
2. Wie setzt sich die Kindergrundsicherung zusammen?
3. Wer erhält Kindergrundsicherung?
4. Wie viel Kindergrundsicherung wird es geben?
5. Streitpunkte: Worüber hat sich die Ampelkoalition nicht einigen können?
6. Wo beantrage ich Kindergrundsicherung?
7. Was sollten Familien außerdem wissen?

Was ist Kindergrundsicherung?

Um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, die Antragstellung von Transferleistungen für Bedürftige zu erleichtert und einkommensschwache Familien finanziell zu entlasten, soll die Kindergrundsicherung kommen. Geplant ist, dass das bestehende System „Kindergeld“ ab 2025 durch die neue Grundsicherung abgelöst wird. Familienpolitische Leistungen, die schon existieren und zu denen zum Beispiel auch der Kinderzuschlag für Einkommensschwache zählt, sollen auf diese Weise zu einem Paket zusammengefasst werden.

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Soziale Ungerechtigkeit, unter der viele Kinder und Jugendliche leiden, sei hierzulande ein strukturelles Problem, so Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen). Deshalb zähle die Kindergrundsicherung zu den bedeutendsten Zukunftsinvestitionen, so die Ministerin weiter.

Vor allem niedrigschwellig sollen das neue System und die Antragstellung sein, damit Kinder aus einkommensschwachen Familien profitieren und die Chancengleichheit sichergestellt wird. Denn kinderbezogene Leistungen vom Staat wurden aufgrund der beschwerlichen bürokratischen Hürden oder aufgrund von fehlender Kenntnis von Bedürftigen bisher nicht immer beantragt.

Wie setzt sich die Kindergrundsicherung zusammen?

Insgesamt wird die Kindergrundsicherung aus zwei Komponenten bestehen, wobei die erste jedem zusteht und die zweite vom Einkommen der jeweiligen Familie abhängt.

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1. Kindergarantiebetrag:

Der Garantiebetrag soll jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern zustehen und sich auf mindestens 250 Euro belaufen, was bedeutet, dass die Höhe sich an der bestehenden Kindergeldhöhe orientiert. Grundsätzlich soll beim Garantiebetrag auf Abzüge verzichtet werden, sodass dieser Betrag in vollständiger Höhe ausgezahlt wird, weil keine Verrechnung mit anderen Leistungen erfolgt.

2. Zusatzbetrag:

Zusätzlich zum Garantiebetrag soll es den sogenannten Zusatzbetrag geben, der beispielsweise eine Kinderwohnkostenpauschale beinhalten soll. Der zusätzliche Betrag ist einkommensabhängig und könnte für finanziell gut aufgestellte Familien demnach komplett oder zum Teil entfallen. Die Faustregel: Je einkommensschwacher eine Familie ist, desto höher wird der Betrag ausfallen. Mit dem Zusatzbetrag wird Kindern, die bedürftig sind, auf diese Weise gezielt geholfen.

Wer erhält Kindergrundsicherung?

Anspruch auf Kindergrundsicherung wird jedes Kind ab der Geburt haben. Dieser soll mindestens bis zum 18. Lebensjahr gelten. Danach gibt es das Geld für Auszubildende (bis zum 25. Lebensjahr) und für Studierende (bis zum 27. Lebensjahr). Damit junge Menschen in Ausbildung oder Studium profitieren, sollen diese die Zahlungen direkt überwiesen bekommen, wenn sie volljährig ausziehen.

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Wie viel Kindergrundsicherung wird es geben?

Der Garantiebetrag, welcher sich auf 250 Euro beläuft, soll in regelmäßigen Abständen dem aktuellen Bedarf angeglichen werden. Die Anpassung erfolgt auf Basis des Existenzminimums und kann, etwa abhängig von der wirtschaftlichen Lage, variieren. Steigen zum Beispiel die Lebenshaltungskosten für Familien hierzulande an und wird alles teurer, kann dies Kinderarmut begünstigen – und diese soll bekämpft werden.

Im Rahmen des Zusatzbetrages soll es unter anderem eine Wohnkostenpauschale für den Nachwuchs geben. Stand 2023 beträgt diese insgesamt 150 Euro. Der Pauschalbetrag für Bildung und Teilhabe, den es auch geben soll, beläuft sich auf 15 Euro.

Streitpunkte: Worüber hat sich die Ampelkoalition nicht einigen können?

Es ging vor allem ums Geld und: Weil es zwischen Paus und Finanzminister Christian Lindner (FDP) immer wieder zu Spannungen kam, die auch medial spürbar waren, weil Uneinigkeit darüber herrschte, wie die Kindergrundsicherung finanziert werden soll, hat sich das Vorhaben in die Länge gezogen. Lediglich 2,4 Milliarden Euro an Ausgaben wurden nun im Kampf gegen Kinderarmut angepeilt; angedacht hatte die Familienministerin ursprünglich zwölf Milliarden an Mehrausgaben.

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Wo beantrage ich Kindergrundsicherung?

Die Beantragung von Kindergrundsicherung soll auf digitalem Wege bei der Kindergrundsicherungsstelle möglich sein. Es ist ein niedrigschwelliges Verfahren zur einfachen Antragstellung für alle Familien vorgesehen, sodass ein Amtsbesuch nicht unbedingt erfolgen muss, weiterhin aber persönlich erfolgen kann – so zumindest der aktuelle Stand. Um den Vorgang so einfach wie möglich zu gestalten, fungiert der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit für alle Leistungsberechtigten zentralisiert als zuständige Stelle.

Was sollten Familien außerdem wissen?

Um den Antrag zu vereinfachen und zu viele bürokratische Hürden zu verhindern, soll die Kindergrundsicherungsstelle zukünftig mit dem Finanzamt zusammenarbeiten. Für Familien bedeutet dies, so ist zumindest der aktuelle Stand, dass keine Einkommensnachweise notwendig sein werden. Wie hoch das Einkommen ist, wird die zuständige Stelle beim zuständigen Finanzamt automatisch erfragen.

Auf diese Weise soll mit der Hilfe der Einkommensdaten ermittelt werden können, ob ein Anspruch auf Kinderzusatzbeträge besteht, damit Familien mit Anspruch und Bedarf im Rahmen des automatisierten Verfahrens verstärkt berücksichtigt werden.

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Bild: CalypsoArt/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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