Die Energiekosten steigen bundesweit an. Viele Energiekunden machen aus diesem Grund von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch. Jeder Mensch hat jedoch ein Recht auf Grundversorgung und sollte deshalb auch automatisch beim örtlichen Versorger landen. Stattdessen landen viele Kunden jedoch bei einem Ersatzversorger.

Das große Problem dabei ist jedoch, dass die erhöhten Beschaffungskosten hier direkt an dich als Kunden weitergegeben werden. Deshalb stellt sich die Frage, was du dagegen tun kannst und was Verbraucherschützer von dieser Methode halten?

Die Antwort der Verbraucherschützer fällt im Hinblick auf die Thematik relativ eindeutig aus. Solltest du deinen Vertrag gekündigt haben, wird ganz klar davor gewarnt, in die Ersatzversorgung zu fallen. Hier geben die Verbraucherschützer klar zu verstehen, dass die Kunden dies auf keinen Fall akzeptieren sollten.

Solltest du deinen Vertrag bei einem externen Energieversorger kündigen, dann wirst du automatisch an die Grundversorgung deiner Region umgeleitet. So sollte es zumindest laut den Verbraucherschützern sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob du regulär zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt hast oder von deinem Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung Gebrauch gemacht hast. Leider hat es in letzter Zeit vermehrt Beschwerden bei unterschiedlichsten Verbraucherzentralen gegeben, welche belegen, dass dies nicht wirklich funktioniert.

Warum so viele Energiekunden plötzlich bei Ersatzversorgern statt der Grundversorgung landen, ist auch für die Energierechtsexpertin Julia Schröder von der Verbraucherzentrale unverständlich. Schröder gibt hier nämlich eine ganz klare Antwort zu diesem Thema. Die Ersatzversorgung sei laut ihr nämlich lediglich dafür da, als eine Art Fallstrick zu fungieren. Falls beispielsweise der Wechsel zum Anbieter misslingt oder die Belieferung aus Gründen der Insolvenz sowie anderweitigen Schwierigkeiten nicht gelingt. Sollte die Kündigung jedoch vonseiten des Kunden kommen, so sollte hier definitiv die Grundversorgung greifen.

Weiterhin gibt Schröder an, dass der Grundversorger für die Energiebelieferung aller Haushalte im entsprechenden Liefergebiet zuständig und verpflichtet sei. Dies impliziert bereits der Name. Dies gilt selbstverständlich auch nach einer Kündigung sowie es bereits die Bundesnetzagentur mehr als deutlich klargestellt habe. Trotz allem erhalte sie jede Menge Beschwerden von Energiekunden, welche zu einem Ersatzversorger statt wie üblich an den Grundversorger weitergeleitet wurden, erzählt Schröder.

Das ungefragte Abweichen von gängigen Verhaltensweisen ist nicht nur unangebracht, sondern kommt dich, als Kunden auch teuer zu stehen. Denn die höheren Kosten werden selbstverständlich direkt an dich als Kunden weitergeleitet. Die Verbraucherzentrale gibt deshalb den klaren Hinweis, sofort schriftlichen Widerspruch einzulegen und somit den direkten Wechsel zum Grundversorger einzufordern. Das ist immerhin das Recht jedes Energiekunden.

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Mit Material der DPA.

Bildnachweis: Foto von Rodolfo Clix: www.pexels.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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