Ein früherer Renteneintritt kann deine Rente schmälern. So hoch sind die Abzüge abhängig vom Alter.

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Früher Rentenbeginn: Viele Beschäftigte wünschen ihn sich

12,9 Millionen Erwerbstätige sollen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bis zum Jahr 2036 aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, weil die Generation der Babyboomer in Rente geht. Damit würden auf Basis der Hochrechnung für das Jahr 2021 etwa 30 Prozent der Beschäftigten fehlen. Den Ruhestand haben sie sich nach jahrelanger Arbeit allemal verdient.

Und am liebsten würden viele Menschen, die dem Rentenalter zusteuern, häufig sogar früher das Arbeitsleben beenden. Voraussetzung ist, dass es finanziell machbar ist. Doch ein vorzeitiger Ruhestand mit gesetzlichem Rentenbezug ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Es ist mit Abzügen zu rechnen.

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Renteneintrittsalter: Das musst du beachten

Bis zum Jahr 2031 soll die gesetzliche Altersgrenze für die Rente in Deutschland nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Schritt für Schritt nach oben hin angepasst werden, da es sich um ein umlagefinanziertes System handelt, es zu wenig Beitragszahler gibt, parallel aber die Lebenserwartung der Menschen stetig ansteigt.

Um weiterhin die Rentenzahlungen gewährleisten und das System aufrechterhalten zu können, muss also länger gearbeitet werden. Wer früher in Rente will, bezahlt diesen Luxus mit einer Rentenminderung („Abschläge“). Die Anhebung der Altersgrenze erfolgt seit 2012.

Regulärer Renteneintritt: Wer darf wann abschlagsfrei in Rente gehen?

Menschen ab Jahrgang 1964 können nach der allmählichen Anhebung der Regelaltersgrenze nun regulär mit 67 Jahren ohne Abschläge ihre Rente beziehen. Für alle, die vor 1947 auf die Welt gekommen sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Abschlagsfrei vor dem 67. Lebensjahr können diejenigen in Rente gehen, die vor 1963 geboren worden sind. Hier einige Beispiele:

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  • Geburtsjahr bis 1946: Rentenbezug ohne Abschläge mit 65 Jahren
  • Geburtsjahr 1951: Rentenbezug ohne Abschläge mit 65 Jahren und 5 Monaten
  • Geburtsjahr 1958: Rentenbezug ohne Abschläge mit 66 Jahren
  • Geburtsjahr 1960: Rentenbezug ohne Abschläge mit 66 Jahren und 4 Monaten
  • ab Geburtsjahr 1964: Rentenbezug ohne Abschläge mit 67 Jahren

Mit 63 Jahren in Rente gehen: Wie hoch ist der Abschlag?

Wer ab Jahrgang 1964 nicht regulär erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen will, kann dies frühestens mit 63 Jahren tun, um die gesetzliche Rente mit Abzügen beanspruchen zu können. Voraussetzung ist eine langjährige Versicherung mit 35 Beitragsjahren. Hier ist mit einem Abschlag in Höhe von bis zu 14,4 Prozent (0,3 Prozent pro Monat) zu rechnen.

Hinweis: Berechnungen zum individuellen Rentenbeginn und eventuellen Abzügen können mit der Hilfe des Rentenbeginnrechners der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden.

Selbstverständlich ist es auch möglich, dass du schon vor deinem 63. Lebensjahr mit dem Arbeiten aufhörst. Allerdings steht dir dann noch keine Rente zu. Wer finanziell vorgesorgt hat, kann es sich aber unter Umständen leisten, bereits einige Jahre vor dem Renteneintrittsalter den Job hinzuschmeißen, um den Lebensabend zu genießen.

Tipp: Wer seine Rente mit 63 Jahren aufstocken will, kann seit Januar 2023 ohne Hinzuverdienstgrenze einem Job nachgehen. Eine Kombination aus Nebenjob und Frührente mit Abschlag ist deshalb eine sinnvolle Möglichkeit, um die Rentenkasse aufzubessern.

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Mit 65 Jahren in Rente gehen: Wie viel Abschlag?

Wenn du 45 Versicherungsjahre nachweisen kannst und nach 1964 geboren worden bist, zählst du zu den besonders langjährig Versicherten. Dann ist eine Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei für dich möglich. Dieser Fall tritt heute in äußerst seltenen Fällen ein.

Mit einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren wird bei einer frühzeitigen Rente mit 65 Jahren ein Abschlag fällig. Hier ist ebenfalls mit einem Abzug von 0,3 Prozent Bruttorente pro jedem Monat zu rechnen, den du vor den regulären Renteneintrittsalter beanspruchst. Damit beliefe sich der Abschlag auf insgesamt 7,2 Prozent.

Beachte: Ob mit 65 oder mit 63 Jahren in Rente gehen – in beiden Fällen wird für die Jahrgänge ab 1964 vorausgesetzt, dass diese mindestens langjährig (35 Beitragsjahre) oder besonders langjährig (45 Beitragsjahre) versichert sind, um in Frührente gehen zu können. Bei offenen Fragen zum Abschlag berät die Deutsche Rentenversicherung.

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Rente mit 55: Langsamer Übergang in den Ruhestand

Unabhängig von den Versicherungsjahren ist es für keinen Jahrgang möglich, die Rente schon mit 55 Jahren anzutreten. Dies wäre nur unter der Bedingung möglich, privat vorgesorgt zu haben und somit unabhängig von der gesetzlichen Rentenzahlung zu sein.

Trotzdem ist das Alter eine Besonderheit: Wer es erreicht hat, kann unter Umständen die sogenannte „Altersteilzeit“ (ATZ) in Anspruch nehmen. Die Idee hinter dem Modell ist, dass ältere Beschäftigte einen sanften, gleitendenden Übergang in den baldigen Ruhestand finden, indem die Arbeitszeit üblicherweise um 50 Prozent gesenkt wird, wobei der Arbeitgeber für maximal sechs Jahre Zusatzbeiträge zur Rentenversicherung des Beschäftigten leistet, sodass es hier zu keinen Nachteilen kommt. Außerdem wird für die Zeit eine Gehaltsaufstockung festgelegt.

Daneben gibt es weitere mögliche Arbeitszeitmodelle. Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers kann zum Beispiel stufenweise heruntergeschraubt werden. Es wäre auch möglich, dass ältere Arbeitnehmer nach einem Blockschema arbeiten. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie in einer zuvor zeitlich festgelegten Phase regulär ihrer Arbeit nachkommen und anschließend freigestellt werden.

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Auch wenn viele wichtige Aspekte im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt sind, ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich der einzelnen Punkte oft möglich, etwa im Rahmen des Arbeits- oder Tarifvertrages, eigene Vereinbarungen zu treffen.

Was sind die Voraussetzungen für Altersteilzeit ab 55 Jahren?

Das ATZ-Modell wird nicht von jedem Arbeitgeber angeboten, sodass es sich bei der Einforderung und Inanspruchnahme durch Beschäftigte nicht um ihr gesetzliches Recht handelt. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber ein solches Modell möglicherweise anbietet, es aber nicht zwangsläufig muss. Individuelle Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer sollten deshalb mit dem jeweiligen Arbeitgeber besprochen werden.

Eine Voraussetzung für ATZ ist die versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 1.080 Kalendertagen. Deine Beschäftigung muss hierfür innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antritt der Altersteilzeit stattgefunden haben. Im Übrigen gilt, dass du das Angebot, falls dein Arbeitgeber ein solches offeriert, auch beanspruchen kannst, wenn du bisher in Teilzeit beschäftigt warst. Eine entsprechende Vereinbarung mit Reduzierung der wöchentlichen Stundenanzahl ist möglich und gibt damit auch denjenigen eine Chance, weniger zu arbeiten, die keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen konnten.

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Früher in Rente mit Abschlägen: Finanzielle Vorsorge ist wichtig

Wer sich für eine Frührente entscheidet, weil dies beispielsweise aufgrund einer langjährigen Versicherungszeit möglich ist, sollte die entsprechenden Abschläge einplanen und diese bei der Finanzplanung für den Ruhestand berücksichtigen. Denn schon jetzt steht fest, dass viele Rentner mit den gesetzlich festgelegten Beträgen nicht immer über die Runden kommen und aufstocken müssen. Eine leichte Nebentätigkeit während des Rentenbezuges ist deshalb eine Option, um die Rente aufzubessern.

Ob die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur Erhöhung der Rente, eine private Versicherung zur Absicherung oder ein kleiner Hinzuverdienst: Wer sich unsicher ist, welches Modell am ehesten passt oder Fragen zur eigenen Rente hat, kann sich auch bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Bild: LaylaBird/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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