Du ärgerst dich immer wieder, wenn der Rundfunkbeitrag von deinem Konto abgebucht wird? Das muss nicht sein. Hast du gewusst, dass du dich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kannst?

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Was ist der Rundfunkbeitrag überhaupt?

Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland finanziert. Das sind in erster Linie die Sender ARD und ZDF, doch auch das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk handelt es sich um frei zu empfangende Angebote im Fernsehen, dem Hörfunk oder dem Internet. Die Höhe des Rundfunkbeitrags basiert auf einem sogenannten solidarischen Modell. Das bedeutet nichts anderes, als dass alle Bürger, aber auch Unternehmen und Institutionen diesen Beitrag leisten müssen. Momentan beträgt die Höhe des Rundfunkbeitrags 18,36 Euro im Monat.

Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann, ist klar geregelt. Laut Gesetz haben demnach folgende Personen ein Recht auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag:

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  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Sozialgeld und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern leben
  • Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe

Egal zu welcher Personengruppe du gehörst: Um dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, musst du deine Bedürftigkeit nachweisen können. Dazu ist ein sogenannter Bewilligungsbescheid von einer Behörde notwendig.

Du gehörst zu keiner der oben genannten Personengruppen? Auch dann kannst du unter Umständen eine Befreiung beantragen. Du kannst dann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Damit das funktioniert, musst du einen ablehnenden Bescheid von einer Sozialbehörde vorlegen können. Aus diesem muss ersichtlich sein, dass deine Bedarfsgrenze um maximal 18,36 Euro überschritten wurde.

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist eine Befreiung leider nicht möglich. Kurios: Das gilt selbst dann, wenn das ALG I geringer ausfällt als das Bürgergeld. Der Grund: ALG I ist eine Versicherungs- und keine Sozialleistung. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist allerdings nur dann möglich, wenn die Bescheinigung einer Sozialbehörde vorliegt. Bekommst du hingegen ergänzend Bürgergeld gezahlt, ist wiederum ein Antrag auf Befreiung möglich.

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Bekommst du keine Sozialleistungen, hast aber nur ein verschwindend geringes Einkommen, kannst du leider ebenfalls nicht von einer Befreiung profitieren. Wie bereits erwähnt: Du benötigst zwingend die Bescheinigung einer Sozialbehörde.

Was gilt für Rentner?

Auch wenn du Rentner bist, musst du nicht zwingend die Rundfunkgebühr bezahlen. Bist du Rentner und beziehst eine Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, kannst du dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Auch wenn du in einem Seniorenheim untergebracht bist, fallen keine Gebühren für dich an.

Wann ist eine Ermäßigung möglich?

Wenn du keine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag erwirken kannst, gibt es noch die Möglichkeit der Ermäßigung. Diese kannst du beantragen, wenn du schwerbehindert bist und ein RF-Merkzeichen in deinem Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Fällst du unter diesen Personenkreis, zahlst du statt 18,36 Euro im Monat nur 6,12 Euro monatlich. Das entspricht genau einem Drittel der regulären Gebühr.

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Entsprechende Anträge liegen meist in deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung aus. Noch einfacher geht es, diese Anträge online unter www.rundfunkbeitrag.de auszufüllen. Du kannst ihn dann ausdrucken und am besten per Einschreiben mit Rückschein an den Beitragsservice in Köln senden. Vergiss deine Unterschrift unter den Antrag sowie folgende Nachweise nicht:

  • die Bestätigung der Behörde
  • deinen Schwerbehindertenausweis
  • oder den Sozialleistungsbescheid

Es genügt jeweils eine Kopie der Bescheide: die Originale solltest du selbst behalten.
Egal ob du eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder lediglich eine Ermäßigung geltend machen möchtest: Wurde dieser stattgegeben, gilt sie ab dem Datum der Antragstellung. In einigen Fällen kann sie sogar bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, wenn du für diese Zeit entsprechend einen Befreiungsgrund nachweisen kannst. In diesem Fall kannst du bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Fazit: Vielleicht hast du noch gar nicht gewusst, dass du dir die Kosten des Rundfunkbeitrages sparen oder zumindest eine Ermäßigung beantragen kannst. Wenn du zu einer der vorgenannten Personengruppen zählst, solltest du von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

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Bildnachweis: ollo/iStock.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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