Immer mehr Arbeitgeber erkennen die Vorteile flexibler Arbeitsmodelle und ermöglichen ihren Mitarbeitern, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch mit dieser neuen Freiheit kommt auch eine wichtige Frage auf: Hast du das Recht, dein Arbeitszimmer für das Homeoffice steuerlich geltend zu machen?

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Das Arbeitszimmer absetzen – geht das einfach so?

Wenn du dich jetzt völlig euphorisch auf die nächste Steuererklärung freust, weil du dort die Kosten für dein heimisches Büro absetzen kannst, warte noch einen Augenblick.

Denn streng genommen darfst du laut Steuerrecht dein Arbeitszimmer gar nicht von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, mit denen das trotzdem geht:

  • Wenn dein Arbeitszimmer der absolute Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist, kannst du alle anfallenden Kosten anteilig absetzen, welche das sind, dazu später mehr.
  • Hast du keine andere Möglichkeit für deine berufliche Tätigkeit, kannst du einen Teil der Kosten geltend machen. Aktuell sind das bis zu 1250 Euro.

Du siehst also nur, weil du einen Drucker und ein Faxgerät in deinem kleinen Büro im Erdgeschoss hast, ist dies noch lange kein Arbeitszimmer. Damit du die Kosten ganz oder teilweise absetzen kannst, muss dieser Raum natürlich essenziell für deine berufliche Tätigkeit sein.

Berufsgruppen, die zu 100 % auf ihr heimisches Arbeitszimmer angewiesen sind, sind vor allem selbstständige Berufsgruppen wie beispielsweise Journalisten, Künstler und Schriftsteller. Berufsgruppen, welche ihr Arbeitszimmer bisweilen benötigen, da sie an ihrem stationären Arbeitsplatz keinen festen Schreibtisch oder vergleichbaren Rückzugsort haben, sind vor allem Lehrer und Außendienstmitarbeiter, um einmal zwei treffende Beispiele zu nennen.

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Diese Voraussetzungen musst dein Arbeitszimmer erfüllen

Doch auch bei der Definition deines Arbeitszimmers gibt es gewissen Grenzen, damit du dieses steuerlich geltend machen kannst. So muss es sich beispielsweise um einen separaten Raum handeln, der von den restlichen Teilen deiner Wohnung oder deines Hauses abgetrennt ist. Eine einfache Arbeitsecke in deinem Wohnzimmer kannst du nicht als Arbeitszimmer absetzen.

In den zwei Jahren, als die Corona-Pandemie ihren Höhepunkt erreicht hatte, wurden die steuerrechtlichen Regelungen für das Homeoffice etwas gelockert. Denn die Krise zeigte, dass sich die Regelungen für Arbeitszimmer dringend ändern müssen. Während der Pandemie waren viele Arbeitnehmer gezwungen, im Homeoffice zu arbeiten. Jedoch besitzen nicht alle ein eigenes Büro. 

Es bestimmt bestimmte Voraussetzungen, die dein Arbeitszimmer erfüllen muss, damit du die Kosten absetzen kannst:

  • Dein Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Teil deines Wohnhauses sein.
  • Der Großteil der Nutzung erfolgt aus betrieblichen oder beruflichen Zwecken. Der Gesetzgeber sieht zwar vor, dass du den Raum auch für private Zwecke nutzen darfst, jedoch nur bis zu 10 %.
  • Die Ausstattung muss überwiegend aus Büroutensilien bestehen. Spielzeuge und ein Bett haben hier nichts verloren.

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Arbeitszimmer Kosten – das kannst du absetzen

Doch wie funktioniert das eigentlich mit den Kosten für dein Arbeitszimmer? Ganz einfach, diese werden in deiner Steuererklärung unter deinen Werbungskosten aufgelistet. Mit diesen Werbungskosten minderst du im Anschluss dann deine Steuerlast. So lässt sich das Verfahren am besten kurz und knackig beschreiben. Doch welche Kosten fallen eigentlich an, bei so einem häuslichen Arbeitszimmer und was davon darfst du absetzen?

Folgende Kostenpunkte sind auf jeden Fall anteilig absetzbar:

  • Anteilige Miete: Je nachdem wie groß dein Arbeitszimmer ist, kannst du natürlich einen Teil der Miete absetzen, wenn du nicht in deinem Eigenheim wohnst. Solltest du eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzen, kannst du hier stattdessen die Gebäudeabschreibung geltend machen.
  • Anteilige Abwasser-, Wasser und Energiekosten: Vor allem bei den derzeitigen Energiepreisen äußerst wichtig.
  • Reinigungskosten: Falls du eine Reinigungskraft hast und diese bezahlst, kannst du auch hier die anteiligen Kosten für dein Arbeitszimmer geltend machen.
  • Kosten für Müllabfuhr und Schornsteinfeger.
  • Versicherungen für Immobilieneigentum

Zusätzlich zu diesen Regelungen gibt es noch die Home-Office-Pauschale, die während der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde. Diese Pauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, die aufgrund der Pandemie vermehrt im Home-Office arbeiten mussten, eine Pauschale von 6 Euro pro Tag für jeden Tag, an dem ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde, von der Steuer abzusetzen. Die maximale Höhe dieser Pauschale ist jedoch auf 1260 Euro pro Jahr begrenzt. Diese Regelung soll es einfacher machen, die zusätzlichen Kosten, die durch das Arbeiten von zu Hause entstehen, steuerlich geltend zu machen, ohne dass dafür ein speziell eingerichtetes Arbeitszimmer erforderlich ist

Homeoffice absetzen – das solltest du beachten

Damit du anteilige Kosten deines heimischen Arbeitszimmers steuerlich geltend machen kannst, gilt es einiges zu beachten. So zum Beispiel die Tatsache, dass dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit sein muss. Auch wenn du Außendienstmitarbeiter oder generell viel unterwegs bist, kann es trotzdem Mittelpunkt deiner Tätigkeit sein. Denn wenn du hier wichtige administrative und bürokratische Aufgaben bewältigen musst, ohne die deine Tätigkeit nicht hundertprozentig funktionieren würde, spielt dieser Raum eine wichtige Rolle für deine Arbeit und kann somit steuerlich geltend gemacht werden.

Generell solltest du bei deiner Steuererklärung immer beachten, dass du in der Nachweispflicht bist. Sollte das Finanzamt auf dich zukommen und um Nachweise bitten, die belegen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst, damit du dein Arbeitszimmer absetzen darfst, dann musst du dies auch tun. Deswegen gilt beim Absetzen des Arbeitszimmers und generell bei allen Angaben in der Steuererklärung, gib nur die Dinge an, die du zu 100 % nachweisen kannst. Vor allem, wenn es um höhere Beträge geht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Finanzamt Belege für deine Angaben fordert.

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Tele- und Poolarbeitsplätze

Abschließend solltest du dir noch einmal genau die beiden Sonderfälle wie Tele- und Poolarbeitsplätze anschauen. Wie eingangs bereits erwähnt, sind aufgrund der Corona-Pandemie immer mehr Arbeitnehmer teilweise ins Homeoffice gegangen. Meistens wird hier zum Teil vom Unternehmen und mitunter von zu Hause aus gearbeitet, weswegen sich viele Arbeitnehmer zu Hause einen Telearbeitsplatz eingerichtet haben.

Dabei gibt es jedoch zwei Einschränkungen, welche eine steuerliche Absetzung dieses Telearbeitsplatzes verhindern können. Zum einen die fehlende räumliche Abgrenzung. Ist der Arbeitsplatz nur eine Arbeitsecke, dann ist eine Absetzung nicht möglich. Doch das ist gar nicht mal das Hauptproblem. Das liegt nämlich ganz woanders und verhindert von vornherein, dass Telearbeitsplätze im Homeoffice nicht steuerlich geltend gemacht werden können, egal ob sich diese in einem Arbeitszimmer oder nur in einer Ecke im Wohnzimmer befinden.

Wie du nämlich bereits gehört hast, ist es nur möglich, das Arbeitszimmer abzusetzen, wenn du auf deiner Arbeitsstelle keinen passenden Arbeitsplatz besitzt. Bei Telearbeitsplätzen ist dies jedoch meistens nicht der Fall, denn dadurch, dass die Arbeitgeber zum Teil auch im Betrieb arbeiten, ist ein entsprechender Arbeitsplatz also vorhanden.

Anders sieht das jedoch aus, wenn es auf der Arbeitsstelle Poolarbeitsplätze gibt, welche nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. Sollte also ein Teil der Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz bekommen, muss dieser Teil vom Homeoffice aus arbeiten. Sind hier alle nötigen Voraussetzungen gegeben, wie zum Beispiel ein eigenes Arbeitszimmer, dann können die Kosten für dieses problemlos abgesetzt werden.

Bild: Santiaga/istockphoto.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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