Mit Beginn des neuen Jahres stehen wichtige Änderungen für Minijobber und deren Arbeitgeber an. Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf die Verdienstgrenzen im Bereich der Minijobs aus.

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Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024

Der gesetzliche Mindestlohn, der derzeit bei 12 Euro pro Stunde liegt, wird ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro erhöht. Diese Anpassung ist ein wichtiger Schritt, der auch für viele Minijobber von Bedeutung ist.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2024?

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, auch bekannt als Minijob-Grenze, ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Minijob-Grenze. Ab Januar 2024 erhöht sich diese von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Entsprechend steigt auch die Jahresverdienstgrenze auf 6.456 Euro an.

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Arbeitszeit: Wie viel Stunden dürfen Minijobber arbeiten?

Bei einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde konnten Minijobber bisher ca. 43 Stunden im Monat arbeiten. Diese Berechnung bleibt auch nach der Erhöhung des Mindestlohns bestehen. Da die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 direkt mit dem Mindestlohn verbunden ist, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts. Minijobber können also weiterhin etwa 43 Stunden monatlich arbeiten, auch bei dem neuen Mindestlohn von 12,41 Euro.

Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?

Minijobber können in einzelnen Monaten mehr als 538 Euro verdienen, solange der Gesamtverdienst im Jahr 2024 die voraussichtliche Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro nicht übersteigt. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst jedoch nicht höher als 538 Euro sein. Zudem dürfen Minijobber die Minijob-Grenze innerhalb eines Kalenderjahres nur in bis zu zwei Monaten überschreiten, und dies muss auf unvorhersehbare Umstände, wie eine z. B. eine Krankheitsvertretung, zurückzuführen sein. Der Verdienst darf in diesen Monaten das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze, also künftig 1.076 Euro, nicht übersteigen.

Bild: SARINYAPINNGAM/istockphoto.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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