Eine reguläre Altersrente fällt für Menschen, die nie Arbeit hatten, flach. Geld gibt es für Rentner in Deutschland, die Anspruch auf die Grundsicherung dennoch.

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Menschen im erwerbsfähigen Alter, die eine Arbeit haben, zahlen als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer in die Rentenkasse ein und sorgen so für ihren wohlverdienten Lebensabend finanziell vor. Was aber, wenn es nie einen richtige Job im Leben gab?

Arbeitslose und Selbständige in Deutschland unterstehen nicht der Pflicht, Beiträge an die Rentenkasse zu zahlen. Lediglich Arbeitnehmer, die automatisch pflichtversichert sind, geben einen Teil ihres Bruttolohns ab und erwerben damit einen Anspruch auf eine reguläre Altersrente, wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und damit die Wartezeit laut Rentenversicherung erfüllen. Dauerhaft Arbeitslose werden trotzdem nicht mit leeren Taschen dastehen. Sie können im Alter Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen. 

Schon gewusst: Laut Statistischem Bundesamt haben im vergangenen Jahr über 1,2 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Das sind ganze 6 % mehr als im Vorjahr.

Berechnung der Grundsicherung: Wie viel Geld steht mir zu?

Reicht das Geld zum Leben nicht aus und wurde die Regelaltersgrenze überschritten, erhalten bedürftige Menschen als Single 502 Euro Grundsicherung im Alter. Es handelt sich nicht um eine Rente, sondern um eine aus Steuermitteln finanzierte und bedarfsorientierte Leistung. Leben Ehepartner oder Lebenspartner gemeinsam in einer Wohnung, beträgt der Regelsatz 451 Euro, was insgesamt 902 Euro ergibt.

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Grundsicherung für Rentner: Wie hoch ist der Anspruch?

Ohne ausreichend Vermögen und Rücklagen kann der Lebensunterhalt mit 502 Euro monatlich natürlich nicht bestritten werden. Deshalb deckt die Grundsicherung neben dem Regelbedarf noch weitere anfallende Kosten ab. Hierzu gehören:

  • Miet- und Heizkosten (Kosten für die aktuelle Unterkunft)
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Pflegeversicherungsbeiträge
  • Mehrbedarf, etwa für Menschen mit Behinderung
  • Kosten in Härte- und Sonderfällen

Beantragung der Grundsicherung: Voraussetzungen und Verfahren

Um Grundsicherung zu erhalten, wenn es keine Rente gibt, müssen Antragsteller einige Kriterien erfüllen. Folgende Punkte müssen unbedingt nachgewiesen werden:

  • Wohnhaft in Deutschland: Wer Grundsicherung im Alter beantragen will, muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wird die Leistung trotz Wohnsitz im Ausland beantragt, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden, sofern keine Notlage nachgewiesen werden kann.
  • Bedürftigkeit: Auch ohne jemals gearbeitet zu haben, kann – etwa durch die Zuwendung von Dritten – der Lebensunterhalt in seltenen Fällen gut bestritten werden. Soll Grundsicherung genehmigt werden, ist der Nachweis der Bedürftigkeit zwingend Voraussetzung.

Wichtig: Um Grundsicherung zu beantragen, sollten bedürftige Menschen sich rechtzeitig darum kümmern. Grundsätzlich wird die Hilfe ab dem Antragsmonat ausgezahlt und nicht für vorherige Monate, in denen möglicherweise auch eine Bedürftigkeit bestand.

Berechnung der Grundsicherung im Alter: Wie viel steht mir zu, wenn ich nie gearbeitet habe?

Die Höhe der Grundsicherung wird individuell ermittelt, auch wenn es festgelegte Regelbeträge gibt. So ist es möglich, dass die tatsächliche Höhe der Leistung von Bundesland zu Bundesland anders ausfallen kann, wobei Differenzen oft minimal sind. In Ballungsgebieten, wie z. B. Berlin, Frankfurt und München, ist beispielsweise mit höheren Mietkosten zu rechnen, während die Lebenshaltungskosten in weniger populären Gebieten insgesamt niedriger sind. Vermögen, wie Sparguthaben und Wertpapiere, sowie regelmäßige Zahlungen werden natürlich angerechnet.

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Vermögensanrechnung bei Grundsicherung: Was zählt, was nicht?

Folgendes zählt nicht zum Vermögen bei der Ermittlung des Bedarfs:

  • Vorsorgevermögen, welches einer Riesterrente entspringt
  • Freibeträge in Höhe von 10.000 Euro (je Antragsteller und Partner)
  • eine eigens bewohnte und angemessene Immobilie
  • Pflegegeld wird nicht angerechnet

Hinweis: Unter Umständen müssen Bedürftige ihre liebgewonnene Immobilie verkaufen und den Erlös aufbrauchen, bevor sie Grundsicherung bekommen. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Haus oder Wohnung als angemessen eingestuft und auch selbst bewohnt werden. Nicht angemessen bedeutet zum Beispiel, dass das Eigentum im Verhältnis zur Bewohnerzahl deutlich zu groß ist. Dies könnte für viele Rentner, deren Kinder schon längst ausgezogen sind, zum Problem werden. 

Kann die Grundsicherung abgelehnt werden, wenn ich noch nie Arbeit hatte?

Wer noch nie wirklich gearbeitet hat, Vermögen besitzt und Grundsicherung beantragt, in den letzten zehn Jahren vor dem Sozialhilfeantrag sein Vermögen aber anderweitig fahrlässig verloren, verschenkt oder verjubelt hat, muss mit einer Ablehnung zumindest rechnen. Denn jegliche Anstrengungen zur Vorsorge, um für das Alter finanziell abzusichern, zählen.

Tipp: Fragen zur Grundsicherung beantwortet auch die Deutsche Rentenversicherung, obwohl diese nicht für die Kosten der Sozialhilfe aufkommt. Bei Unsicherheiten ist eine Beratung und Einschätzung der Bedürftigkeit durch die Rentenversicherung dringend angeraten und empfehlenswert.

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Bild: Juanmonino/istockphoto.com