Falls du dir eine mittelschwere oder schwere Verletzung während deiner Arbeitszeit oder auf dem Weg zu deiner Arbeitsstelle zuziehst, dann wird dieser Vorfall als Arbeitsunfall eingestuft. Hier gibt es jedoch viele wichtige Punkte zu beachten und leider wissen viele Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer noch viel zu wenig über diese Thematik. In folgendem Beitrag erfährst du also, was du bei einem Arbeitsunfall beachten solltest, was ein Arbeitsunfall eigentlich ist und welche Versicherung letztendlich zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsunfälle finden nicht immer direkt an der Arbeitsstelle statt.
  • Auch der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle ist versichert, genauso wie die Leistung als Ersthelfer oder der Schul- und Kitabesuch.
  • Diese Einordnung ist wichtig, da Arbeitsunfälle unter dem Schutz einer Unfallversicherung stehen.
  • Kommt es zu einem potenziellen Arbeitsunfall, muss der oder die Geschädigte zunächst einen Durchgangsarzt aufsuchen. Im Anschluss wird von einem Gutachter geprüft, ob es sich wirklich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
  • Auch Dienstreisen sowie Weihnachtsfeiern stehen unter Versicherungsschutz. Bei Dienstreisen sind es jedoch nur die Tätigkeiten, welche in direkter Verbindung zur Ausführung des Berufs stehen, welche versichert sind.
  • Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Lohnfortzahlung im Falle eines Arbeitsunfalls.

Was ist ein Arbeitsunfall eigentlich?

Ein klassischer Arbeitsunfall muss nicht immer direkt an deinem Arbeitsplatz passieren. Es gibt auch noch weitere Fälle, welche als Arbeitsunfall eingestuft werden. Dazu zählen zum Beispiel folgende:

  • Auf dem direkten Weg zwischen deinem Zuhause und deiner Arbeitsstelle.
  • Ein Unfall, während du eine ehrenamtliche Tätigkeit ausführst.
  • Unfall während des Besuchs einer Schule oder Kita.
  • Unfall, während du selbst gerade als Ersthelfer bei einem anderen Unfall tätig bist.

Diese genaue Einordnung ist wichtig, da Arbeitsunfälle besonders vom Versicherungsschutz umfasst werden. Hier greift nämlich die gesetzliche Unfallversicherung. Grundlegend lässt sich also sagen, dass es sich bei einem Arbeitsunfall um den Unfall einer versicherten Person handelt, welche eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat.

Das passiert, wenn du einen Arbeitsunfall erleidest

Wenn ein möglicher Arbeitsunfall im Raum steht, werden folgende Schritte durchgegangen:

  • Erleidest du einen Arbeitsunfall, solltest du als Erstes den sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen.
  • Dieser trifft alle wichtigen Entscheidungen über das weitere Verfahren.
  • Solltest du aufgrund deiner Verletzung mehr als drei Tage arbeitsunfähig sein, müssen Arbeitgeber dies der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
  • Hier wird anschließend von der Unfallversicherung geprüft, ob alle nötigen Kriterien für einen Arbeitsunfall erfüllt wurden. Es kann dabei zu Zeugenbefragungen und eventuell zu Rekonstruktion des Unfallgeschehens kommen.
  • Ist die Untersuchung abgeschlossen, wird also entschieden, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht.

Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall?

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten ab wann ein Unfall wirklich als Arbeitsunfall zu bewerten ist. Wie du bereits erfahren hast, sind jedoch nicht nur Unfälle direkt an der Arbeitsstelle als Arbeitsunfälle zu bewerten. Bereits auf dem Weg zu deiner Arbeitsstelle bist du versichert. Solltest du also unterwegs wegen Glatteis ausrutschen und dir den Knöchel verstauchen oder mit dem Fahrrad stürzen, dann zählt dies als Arbeitsunfall.

Hier gibt es nur eine kleine Voraussetzung und diese lautet, dass du dich auf dem direkten Weg zu deiner Arbeitsstelle oder von dieser zu deinem Wohnort befunden haben musst. Wenn du vorher noch einen Einkauf erledigst oder einen Kaffee trinken und dir passiert dabei etwas, dann zählt dies nicht mehr als Arbeitsunfall.

Betriebsfeiern und Dienstreisen

Doch wie sieht es eigentlich auf Dienstreisen oder der nächsten Weihnachtsfeier aus? Bist du dort auch versichert? Die Antwort lautet ganz klar, ja. Auch Betriebsfeiern sind stehen genauso unter dem Schutz der Unfallversicherung wie die Ausübung deines Berufs. Das zählt übrigens auch für den Weg dorthin und die Heimreise. Einzige Ausnahme, Personen, welche nicht im Unternehmen beschäftigt sind, wie Familienangehörige oder Beziehungspartner, sind natürlich nicht von der Unfallversicherung geschützt.

Etwas komplexer wird es jedoch bei Dienstreisen. Diesen stehen natürlich erst mal auch unter Versicherungsschutz. Immerhin zählen sie zur Arbeitszeit. Es gibt jedoch Dienstreisen, welche mitunter auch bis zu mehreren Monaten lang dauern können. Dass hier nicht pauschal die komplette Dienstreise versichert werden kann, sollte logisch sein. Auch hier gilt, dass primär nur Tätigkeiten, welche direkt mit der Berufsausübung in Verbindung stehen, auch unter dem Unfallversicherungsschutz fallen. Private Unternehmungen wie Stadtführungen, Museums- oder Restaurantbesuche sind natürlich nicht mit inbegriffen.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Abschließend bleibt zu klären, wer eigentlich bei einem schwerwiegenden Arbeitsunfall zahlen muss. Sollte aufgrund eines Unfalls ein Arbeitnehmer für längere Zeit arbeitsunfähig sein, zahlt zunächst der Arbeitgeber den Lohn und das für 6 Wochen weiter. Normalerweise würde ab 6 Wochen nun die Krankenkasse übernehmen. Im Falle eines Arbeitsunfalls springt hier jedoch die Berufsgenossenschaft für die Lohnfortzahlung ein.

Da die Berufsgenossenschaft nur zahlt, wenn der Unfall zweifelsfrei als Arbeitsunfall eingestuft worden ist, wird aus diesem Grund auch so streng ermittelt. Immerhin geht es hier um sehr viel Geld. Wie bereits erwähnt, gab es deswegen schon des Öfteren Gerichtsverhandlungen, um zu klären, ob eine Verletzung aus einem Arbeitsunfall stammt oder nicht.

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