Aufgrund der anhaltenden Energiekrise befürchten viele Experten im Winter eine starke Überlastung des Stromnetzes. Dies könnte zur Folge haben, dass bundesweit der Strom ausfällt, auch wenn dies für eher unwahrscheinlich gehalten wird. Falls es wirklich zu einem flächendeckenden Blackout kommen sollte, musst du dann noch arbeiten?

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Bisher noch keine Erfahrung mit großflächigen Stromausfällen

Sollte bundesweit der Strom ausfallen, steht Deutschland vor einer Herausforderung, welche es so in dieser Form noch nie gegeben hat. Dementsprechend dĂĽrfte es vielen Menschen schwerfallen, darauf passend zu reagieren, es liegen ja keine Erfahrungswerte vor.

Die meisten Menschen würden in diesem Fall natürlich erst mal an ihren eigenen Alltag denken. Ohne Strom bleibt die Wohnung oder das Haus dunkel, aber auch viele öffentliche Verkehrsmittel, wie beispielsweise Züge, U- und Straßenbahnen würden stillstehen. Natürlich funktionieren auch Computer und sonstige technische Geräte nicht mehr, welche ans Stromnetz angeschlossen sind. Genau das wird dich und die meisten anderen Menschen zur nächsten Frage bringen, wie sollst du jetzt arbeiten, geschweige denn überhaupt auf die Arbeit kommen?

Da so gut wie in fast allen Berufen computergestützte Prozesse nicht mehr wegzudenken sind, kann der berufliche Alltag bei einem dauerhaften Stromausfall ziemlich stark eingeschränkt werden. Vor allem in den urbanen Gebieten, wo viele Menschen auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, wird es kompliziert. Hier kommen die meisten Leute erst gar nicht zu ihrer Arbeitsstelle.

Musst du wirklich Arbeiten bei dauerhaftem Blackout?

Sollte es also zum flächendeckenden dauerhaften Stromausfall in Deutschland kommen, kann die Ausübung des Berufs mitunter deutlich erschwert, wenn nicht sogar vollständig verhindert werden. Um hier die rechtlichen Aspekte zu klären, hat das Onlineportal Business Insider mit Alicia Rosenberg, einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, gesprochen. Diese gibt dem Business Insider hier eine klare Antwort auf die Frage, ob Arbeitnehmer bei einem dauerhaften Stromausfall noch arbeiten müssen.

Laut Rosenberger fällt ein solcher Stromausfall unter die Kategorie Betriebsstörung. Diese Betriebsstörung verhindert die Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit. In diesem Fall ist die Gesetzeslage ganz klar. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall von seiner Leistungspflicht befreit.

Jedoch solltest du nicht einfach zu Hause bleiben. Hier sollte es selbstverständlich sein, dass du zunächst die Kontaktaufnahme zu deinem Vorgesetzten probierst. Solange Mobiltelefone und das Mobilfunknetz noch funktionieren, kannst du versuchen, deinem Arbeitgeber Bescheid zu sagen. Natürlich kann der Stromausfall zunächst auch nur temporär und eventuell auf ein Gebiet begrenzt sein. Nur weil in deiner Wohnung das Licht nicht funktioniert, heißt dies nicht automatisch, dass in ganz Deutschland der Strom ausgefallen ist.

Versuche also, soweit es dir möglich ist, zunächst deinen Arbeitsplatz aufzusuchen oder mit deinem Vorgesetzten in Kontakt zu treten. Denn die Befreiung von deiner Leistungspflicht tritt wirklich nur im Falle eines bundesweiten und dauerhaften Blackouts in Kraft. Ansonsten riskierst du Ärger mit deinem Arbeitgeber und musst unter Umständen sogar weitere Konsequenzen fürchten.

Für Arbeitnehmer, welche auch ohne Strom ihre Arbeitsstätte erreichen, beispielsweise zu Fuß, mit dem Auto oder dem Bus sollten nach wie vor diese Aufsuchen. Alle anderen können in diesem Fall nur versuchen, den Kontakt zum Arbeitgeber aufzubauen und sich weiterhin über die Lage informieren.

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Wer zahlt das Gehalt?

Soweit so gut, hier ist die Rechtslage also klar definiert. Doch der nächste Punkt ist, wer zahlt dir dein Gehalt? Im Normalfall ist es so, dass wenn ein Arbeitnehmer nicht arbeitet, dementsprechend auch nicht bezahlt werden kann. Rosenberg gibt hierzu im Gespräch mit dem Business Insider an, dass es sich bei einem Stromausfall um eine Ausnahmesituation handelt. Immerhin ist der Arbeitsausfall nicht die Schuld des Arbeitnehmers, sondern in diesem Fall liegt hier ein Fall von höherer Gewalt vor.

In diesem Fall ist auch hier die Situation laut Rosenberger völlig eindeutig. Dein Arbeitgeber bleibt im Falle eines bundesweiten, dauerhaften Stromausfalls zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Um dein Gehalt musst du dir also dahingehend keine Sorgen machen.

Ansonsten gilt es weiterhin abzuwarten. Sorge dafür, dass deine Wohnung weitestgehend abgesichert ist, Taschenlampen oder Kerzen vorhanden sind und versuche dich so gut es geht über die derzeitige Situation zu informieren. Sobald der Stromausfall vorbei ist, gilt auch für dich wieder die Leistungspflicht und du solltest schnellstmöglich den Weg zu deiner Arbeitsstätte antreten.

Francisco Javier Ortiz Marzo/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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