Falls du als Arbeitnehmer krank wirst, musst du dir um dein Einkommen keine Sorgen machen: In Deutschland sorgt die Lohnfortzahlung dafür, dass dein Arbeitgeber weiterhin dein Gehalt zahlt. In diesem Artikel erfährst du, wie lange diese Unterstützung dauert und was nach Ablauf der Frist geschieht.

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Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch bekannt als Entgeltfortzahlung, sichert dir dein Gehalt für bis zu sechs Wochen bei Krankheit zu. Dies gilt, wenn du ausschließlich wegen einer Krankheit arbeitsunfähig bist und diese nicht selbst verschuldet hast. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft beliefen sich im Jahr 2020 die Aufwendungen der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung auf etwa 74,3 Milliarden Euro, mit einer prognostizierten Steigerung auf über 84 Milliarden Euro bis 2025????. Dies unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung der Lohnfortzahlung. 

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Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, hat diesen Anspruch. Dazu zählen Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte, Minijobber, Werkstudenten und Saisonarbeiter. Wichtig ist, dass du länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt bist und die Erkrankung unverschuldet während der regulären Arbeitszeit auftritt.

Unverschuldete Erkrankung

Unverschuldet heißt, die Krankheit wurde weder absichtlich noch durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Beispiele für unverschuldete Erkrankungen sind Stürze beim Skifahren auf markierten Pisten oder Sportunfälle. Selbstverschuldet sind dagegen Unfälle infolge von Alkoholeinfluss oder bei provozierten Schlägereien.

Melde- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers

Du musst deinen Arbeitgeber umgehend über deine Krankheit informieren. Ein Anruf beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung ist üblich. Spätestens am dritten Krankheitstag wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt benötigt, die du per Post oder persönlich vorlegen kannst. Manche Arbeitgeber verlangen das Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag.

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Dauer der Lohnfortzahlung

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir für bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt zu zahlen. Bei erneuter Erkrankung mit derselben Ursache innerhalb von sechs Monaten besteht kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Wird die gleiche Krankheit nach sechs Monaten erneut festgestellt, erneuert sich dein Anspruch.

Besonderheiten bei mehreren Erkrankungen

Solltest du während einer Krankschreibung an einer anderen Krankheit leiden, wird die Lohnfortzahlung nicht verlängert. Erst wenn du nach einer Krankheit wieder arbeitest und dann erneut erkrankst, hast du erneut Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Berechnung der Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung beträgt 100 % deines regulären Arbeitsentgelts, einschließlich variabler Gehaltsbestandteile wie Überstunden oder Zulagen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind hiervon ausgenommen. Bei schwankendem Einkommen wird der Durchschnittslohn der letzten drei Monate zugrunde gelegt.

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Krankengeld durch die Krankenkasse

Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Dies beträgt 70 % des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 % des Nettogehalts. Für die Beantragung des Krankengeldes nimmt die Krankenkasse Kontakt zu dir auf.

Umlage U1 – Unterstützung für Arbeitgeber

Die Umlage U1 ist eine Versicherung, die kleinen Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern hilft, die Kosten der Lohnfortzahlung bei Krankheit ihrer Mitarbeiter zu bewältigen. Diese Unternehmen zahlen Beiträge in den U1-Fonds, deren Höhe je nach Krankenkasse variiert. Im Krankheitsfall eines Mitarbeiters erstattet die Umlage einen Teil der Lohnkosten – üblicherweise zwischen 40% und 80% des fortgezahlten Gehalts. Diese solidarische Umlage erleichtert es kleinen Betrieben, ihre Mitarbeiter im Krankheitsfall zu unterstützen, ohne dabei finanziell überfordert zu sein.

Bild: PeopleImages/istockphoto.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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