Fakt ist: Viele Arbeitgeber überprüfen die Arbeitscomputer ihrer Angestellten und genau deshalb solltest du folgende neun Dinge niemals mit einem Gerät googeln, auf welches dein Arbeitgeber Zugriff haben könnte – beispielsweise ein Arbeitscomputer, ein Tablet oder ein Geschäftshandy, welches Eigentum des Betriebs ist.

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#1: Radikale Webseiten

Gemäß Antidiskriminierungsgesetz darf der Arbeitgeber dich nicht aufgrund deiner Religion, politischen Einstellung & Co benachteiligen. Entsprechende Fragen musst du im Vorstellungsgespräch nicht beantworten, zumindest solange diese nicht für deine tägliche Arbeit von Relevanz sind.

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Wenn du aber nun am Arbeitscomputer auf rechtsradikalen Webseiten stöberst, dich mit terroristischen Gruppierungen in Verbindung zu setzen versuchst oder sonstige „radikale“ Seitenaufrufe tätigst, schneidest du dir damit ins eigene Fleisch. Dass ein Arbeitgeber solche Arbeitnehmer nicht weiter fördern will, ist nicht nur selbstverständlich, sondern zeigt eigentlich sogar einen guten Charakter. Sei also vorsichtig, welche Webseiten du besuchst und wie deren Inhalte gestaltet sind. Auch ein Versehen kann dein Image bereits nachhaltig beschädigen.

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#2: Bewerbungsratgeber

Wenn du dich auf der Suche nach einem neuen Job befindest, sollte dein aktueller Arbeitgeber das natürlich nicht erfahren – und erst recht nicht über deinen Google-Verlauf. Meide also Bewerbungsratgeber. Selbst, wenn du nur für einen Bekannten suchst oder dich allgemein über das Thema informieren möchtest, könnte das einen falschen Eindruck erwecken.

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#3: Stellenangebote

Ebenso ist natürlich die Suche nach Stellenangeboten zu meiden. Egal, ob es sich um Stellenportale handelt oder die Karriereseite eines konkurrierenden Unternehmens: Wenn dein Arbeitgeber denkt, du würdest dich anderweitig nach einer Anstellung umsehen, bedeutet dies das Aus für deine Karriere in diesem Unternehmen. Und da sich Arbeitgeber gegenseitig austauschen beziehungsweise du ja im Fall der Fälle auch noch ein gutes Arbeitszeugnis wünschst, solltest du natürlich im Guten gehen. Besonders doof geht die Sache für dich natürlich aus, wenn es sich nur um ein Missverständnis handelt und du gar nicht wirklich auf Stellensuche bist. Mit der nächsten Beförderung oder Gehaltserhöhung kann es dann jedenfalls dauern.

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#4: Tipps für deine tägliche Arbeit

Wenn du damit anfängst, deine tägliche Arbeit zu googeln, hinterlässt das gewiss keinen professionellen Eindruck.

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  • Wie war nochmal die Formel für…?
  • Wie erstelle ich eine Präsentation?
  • Oder wie wird ein Marketingkonzept kreiert?

Versetze dich in die Lage deines Arbeitgebers: Du stellst einen Arbeitnehmer mit überzeugenden Referenzen für sein Fachgebiet ein und plötzlich muss er erst einmal googeln „wie denn das noch einmal ging“. Würdest du ihn bei der nächsten Beförderung in Betracht ziehen? Wohl eher nicht! Stattdessen überlege vielleicht, ob nicht ein günstigerer Praktikant oder Azubi deinen Job dank Google genauso gut machen könnte wie du.

#5: Wochenendveranstaltungen

Natürlich hast du neben der Arbeit noch ein Privatleben, doch einerseits geht es deinen Arbeitgeber nichts an, was du am Wochenende treibst, und andererseits sendest du das falsche Signal: Nämlich, dass dir während du vor dem Arbeitscomputer, Geschäftshandy & Co sitzt die Wochenendplanung wichtiger ist als die Arbeit.

#6: Deinen Arbeitgeber

Auch deinen Arbeitgeber selbst solltest du nicht googeln – und zwar weder dessen Privatleben noch seine berufliche Laufbahn. Du würdest neugierig wirken, als wüsstest du wenig über das Unternehmen oder als würdest du nach Informationen suchen, die dich schlichtweg nichts angehen.

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#7: Negativschlagzeilen über das Unternehmen

Ebenso wenig solltest du Negativschlagzeilen googeln, unabhängig davon, ob sich das Unternehmen gerade in einem Skandal befindet oder du dich schlichtweg für dessen Geschichte interessierst.

Die Öffentlichkeit hat eine unersättliche Neugier, alles zu wissen, nur nicht das Wissenswerte.

(Oscar Wilde)

Indem du solche Informationen googlest, signalisierst du möglicherweise, dass Gerüchte im Umlauf sind oder dass du an deinem Unternehmen zweifelst. Andererseits ist es für Arbeitnehmer wichtig, in einem Unternehmen zu arbeiten, dessen Werten sie zustimmen.

#8: Steuerrechner

Natürlich ist dir dein Einkommen wichtig und auch dem Arbeitgeber ist bewusst, dass du nicht nur aus Langeweile und Spaß an deiner Tätigkeit zur Arbeit kommst. Dennoch solltest du nicht den Eindruck vermitteln, es ginge dir in erster Linie um das Finanzielle. Beschäftige dich also nicht stundenlang damit auszurechnen, inwiefern die Sonderzahlungen deine Steuerlast beeinflussen oder was dir vom Lohn am Ende netto übrigbleibt.

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Tipp: Brutto-Netto-Gehaltsrechner: Was bleibt vom Gehalt?

#9: Pornoseiten

Obwohl „Porno“ stets auf den Toprängen der meistgesuchten Begriffe bei Google ist, solltest du diesen natürlich für dein Privatleben aufsparen. Ein solcher Suchverlauf ist auf dem Arbeitscomputer schlicht und ergreifend peinlich. Und blamieren möchtest du dich gewiss nicht!

Ist die Überwachung des Arbeitscomputers erlaubt?

Welche Form der Überwachung von Mitarbeitern durch ihren Arbeitgeber erlaubt ist und welche nicht, ist gesetzlich streng geregelt. Hinsichtlich des Arbeitscomputers gilt: Eine Überwachung durch den Arbeitgeber ist verboten, wenn eine Privatnutzung durch den Arbeitsvertrag explizit erlaubt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Kontrolle in Form von Stichproben möglich – nicht aber flächendeckend. Eine Speicherung der Daten wäre ein Konflikt mit den gültigen Datenschutzgesetzen.

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Lese-Tipp: Detektive, Kameras & Co: Ist die Mitarbeiterüberwachung erlaubt?

Erlaubt oder nicht – die Krux an der Sache ist doch, dass viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer kontrollieren. Die moderne Technik macht es einfach. Es ist verlockend. Und in der Regel findet es der Betroffene doch sowieso nicht heraus.

Wenn doch: Würdest du gegen deinen Arbeitgeber klagen, wenn du deinen Job behalten möchtest? Es wäre also verschwendete Zeit und Mühe, an dieser Stelle die Frage nach dem Erlaubtsein der Überwachung zu erörtern.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Lass auf allen technischen Geräten, zu welchen dein Arbeitgeber direkt oder indirekt Zugang hat, also lieber Vorsicht im täglichen Umgang walten. Gehe davon aus, dass du überwacht wirst – auch, wenn dies schlussendlich nicht der Fall sein sollte. Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht.

Oder was denkst du? Nutzt du deinen Arbeitscomputer auch für privates Surfen? Hast du vielleicht schon einmal einen Fall miterlebt, in welchem eine Google-Suche dem Betroffenen „zum Verhängnis“ wurde? Wir sind gespannt auf deine Beiträge zum Thema in den Kommentaren!

Bildnachweis: iStock.com/Xesai

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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