Wenn dein Kind zu Hause krank wird und du niemanden hast, der auf dieses aufpassen kann, dann musst du selbst die Pflege deines Kindes übernehmen. In diesem Fall gibt es ein gesetzliches Recht auf Freistellung von deiner beruflichen Tätigkeit und zusätzlicher befristeter Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn du gesetzlich versichert bist. Was du alles dabei beachten musst, wie hoch das Kinderkrankengeld ist und wie viele freie Tage dir für die Pflege deiner kranken Kinder zustehen, erfährst du in folgendem Beitrag.

Anzeige

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kinderkrankengeld dient als Ersatzzahlung für Eltern, welche zu Hause ihre erkrankten Kinder pflegen müssen.
  • Es kann nur ausgezahlt werden, wenn es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gibt und keine weitere Person im Haushalt die Pflege des kranken Kindes übernehmen kann.
  • Pro Jahr stehen Eltern maximal 65 Kinderkrankentage zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 130 Tage.
  • Die Krankenkasse zahlt bis zu 90 % des Nettomonatsgehalts als Kinderkrankengeld aus. In Ausnahmen sind es bis zu 100 %. Der maximale Satz beträgt 112,88 Euro pro Tag.
  • Die Fristen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld können verlängert werden, wenn eines oder mehrere Kinder besonders schwer erkrankt sind oder in absehbarer Zeit versterben werden.

Das Kinderkrankengeld – so funktioniert es

Sinn und Zweck hinter dem Kinderkrankengeld ist es, dein fehlendes Gehalt auszugleichen. Denn wenn du wegen der Pflege deiner kranken Kinder nicht arbeiten kannst, dann muss dir dein Arbeitgeber in diesem Zeitraum auch kein Gehalt zahlen. Doch ohne Geld geht es nicht. Aus diesem Grund springt hier die Krankenkasse für dich ein. Diese zahlt dir das sogenannte Kinderkrankengeld, während du deine kranken Kinder pflegst. Dieses ist als eine Art Ersatzlohn zu verstehen, da du in dieser Zeit keinen Lohn von deinem Arbeitgeber erhältst.

Es kann durchaus auch sein, dass du Anspruch auf Kinderkrankengeld hast, wenn du freiberuflich oder selbstständig tätig bist. Hier musst du bei deiner Krankenkasse nachfragen, wenn du detailliertere Informationen zu deinem Individualfall benötigst.

Wichtige Informationen zum Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld Höhe – so viel Geld steht dir zu

In der Regel zahlen dir alle Krankenkasse 90 % deines bisherigen Nettogehalts aus. Wenn du also 2000 Euro netto pro Monat verdient hast, dann stehen dir mindestens 1800 Euro pro Monat zu.

Anzeige

Solltest du in den 12 Monaten vor deiner Freistellung von deinem Arbeitgeber Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben, dann stehen dir sogar 100 % deines Nettogehalts zu. Die aktuelle Höchstgrenze des Kinderkrankengelds liegt bei 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2022 sind dies also 112,88 Euro für jeden ausgefallenen Arbeitstag. Das sind pro Monat knapp 3500 Euro. Sollte dein Nettogehalt also darüber liegen, ist dies der maximale Betrag, welchen du erhalten kannst.

Kinderkrankengeld Anspruch

Bevor du dein Kinderkrankengeld beantragen möchtest, solltest du zunächst überprüfen, ob dir überhaupt welches zusteht. Denn nicht jeder Elternteil mit Kindern hat direkt Anspruch auf diese Leistung. Folgende Grundvoraussetzungen müssen für den Antrag auf jeden Fall erfüllt werden:

  • Du bist gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert.
  • Du wurdest mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
  • Du hast laut Arbeitsvertrag keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Du hast von einem Arzt attestiert bekommen, dass du zur Pflege und Betreuung von einem oder mehreren Kindern unbedingt zu Hause bleiben musst.
  • Es gibt keine weitere in deinem Haushalt lebende Person, welche die Betreuung deiner erkrankten Kinder übernehmen kann.
  • Das zu pflegende Kind ist jünger als 12 Jahre oder aber es ist physisch oder psychisch stark beeinträchtigt.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, hast du Anspruch auf Kinderkrankengeld. Alle gesetzlichen Eltern können pro erkranktem oder pflegebedürftigen Kind 30 Arbeitstage pro Jahr freinehmen. Bei alleinerziehenden Elternteilen verdoppelt sich die Anzahl der Tage pro Kind sogar auf 60.

Gibt es mehrere pflegebedürftige Kinder im Haushalt, liegt der maximale Anspruch auf Kinderkrankentage bei 65 Tagen. Bei alleinerziehenden Elternteilen ist auch hier wieder die doppelte Anzahl von 130 Tagen gültig.

Anzeige

Die Tage, welche allen gesetzlich krankenversicherten Eltern zustehen, müssen nicht alle an einem Stück genommen werden, sie können auch flexibel über das ganze Jahr verteilt genutzt werden. So ist es beispielsweise möglich, an zwei Tagen in der Woche die Kinderkrankentage zu nutzen, weil eventuell die restliche Woche eine andere Person die Betreuung zeitweise übernehmen kann.

Sonderfälle bei der Anspruchsdauer

Es gibt jedoch auch Sonderfälle, was die Anspruchsdauer betrifft. Sollte eines deiner Kinder besonders schwer oder sogar unheilbar erkrankt sein und in absehbarer Zeit versterben, ist der Anspruch auf Kinderkrankentage und die entsprechenden Zahlungen durch die Krankenkasse zeitlich unbefristet. Sobald folgende Voraussetzungen erfüllt sind, herrscht also ein zeitlich unbegrenzter Anspruch:

  • Das Kind leidet an einer Erkrankung, welche bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
  • Eine Heilung der Erkrankung ist ausgeschlossen und es bedarf einer palliativmedizinischen Behandlung des Kindes.
  • Die Lebenserwartung des Kindes beträgt nur noch Monate oder sogar Wochen.

Neben dem Sonderfall von schwererkrankten Kindern gibt es noch eine weitere Regelung. In bestimmten Fällen kannst du nämlich Kinderkrankengeld beantragen, auch wenn dein Kind gesund ist. Diese Regelung gilt jedoch nur noch bis 7. April 2023. Möglich ist das, wenn dein Kind zwar nicht erkrankt ist, jedoch trotzdem zu Hause betreut werden muss.

Die Gründe dafür können darin liegen, dass der Zugang zu Kinderbetreuungsstätten nur beschränkt möglich ist. Diese Regelung stammt aus den Maßnahmen des Corona-Lockdowns. In diesem Zeitraum waren viele Kitas nicht geöffnet, um bei der Eindämmung der Pandemie zu helfen.

Anzeige

Derzeit kann es zwar immer noch vorkommen, dass Einrichtungen aufgrund von Personalmangel geschlossen haben, weswegen diese Regelungen noch greift, das ist derzeit jedoch eher die Ausnahme. Trotzdem sollte erwähnt werden, dass die Regelung noch bis nächstes Jahr gültig ist.

Die Antragstellung für Kinderkrankengeld – so läuft es ab

Wenn du dich jetzt fragst, wie die Antragstellung für Kinderkrankengeld abläuft, keine Sorge. Das ist ziemlich einfach und in fünf einfachen Schritten schnell erklärt:

  • Wenn du feststellst, dass eines oder mehrere deiner Kinder erkrankt ist, dann sucht ihr am besten als Erstes einen Kinderarzt auf. Vorher sagst du natürlich bei deinem Arbeitgeber Bescheid. Ein entsprechendes Attest zur Befreiung für den fehlenden Tag erhältst du von dem behandelnden Kinderarzt.
  • Auf dem Attest werden die Daten deines Kindes vermerkt sowie die Dauer seiner Erkrankung. Auf der Rückseite des Dokuments trägst du nun deine persönlichen Daten ein, unter anderem auch deine Versicherungsnummer und Bankverbindung.
  • Abschließend gibt es noch zwei Felder, die du ankreuzen musst. Zum einen, ob du alleinerziehend bist und zum anderen, dass du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, wenn dies in deinem Arbeitsvertrag vermerkt ist.
  • Danach wird natürlich auch das Attest, wie jedes andere Dokument auch mit deiner Unterschrift und dem aktuellen Datum versehen.
  • Das Original schickst du an deine Krankenkasse und ein weiteres Exemplar an deinen Arbeitgeber.

Bildnachweis: filadendron/istockphoto.com