Bevor das eigentliche Arbeitsverhältnis beginnt, bietet sich für den Bewerber und den Arbeitgeber das Probearbeiten an. Auf den ersten Blick eine gelungene Lösung, um herauszufinden, ob Arbeitgeber und Bewerber auch in der Praxis harmonieren. Doch bei der Probearbeit gibt es einiges, vor allem arbeitsrechtlich gesehen, zu beachten.

Inhalt:
1. Definition: Probearbeit
2. Dauer der Probearbeit
3. Versicherungsschutz
4. Anspruch auf Bezahlung
5. Ablauf der Probearbeit
6. Tipps für Arbeitgeber
7. Tipps für Bewerber

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Was ist Probearbeit?

Zu Beginn sollte zunächst verdeutlicht werden, dass Probearbeiten etwas völlig anderes, also die Probezeit ist. Bei der Probearbeit gibt es nämlich noch kein gültiges Arbeitsverhältnis zwischen Bewerber und Arbeitgeber. Es handelt sich dabei lediglich um eine schriftlich fixierte Einigung zwischen beiden Parteien.

Die Probearbeit dient dazu, um zu überprüfen, ob das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Bewerber auch in der Praxis funktioniert. Es dient auch einem besseren Kennenlernen beider Parteien. Der Bewerber erhält die Chance, einen direkten und praktischen Einblick in seine potenzielle Arbeitsstelle zu erhalten und der Arbeitgeber erhält wiederum einen kleinen Einblick in das praktische Können des Bewerbers.

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Rechtliche Aspekte – was du bei Probearbeit beachten musst

Natürlich gibt es bei der Probearbeit einige rechtliche Aspekte, welche von bedien Parteien beachtet werden müssen.

Wie lange darf die Probearbeit dauern?

Eine genaue, rechtlich gültige Dauer für die Probearbeit gibt es nicht. Allerdings empfehlen viele Experten, einen Zeitraum von einer Woche nicht zu überschreiten. Es kann ansonsten passieren, dass unbeabsichtigt ein Arbeitsverhältnis entsteht. In der Regel fahren Arbeitgeber am sichersten mit einem Tag für die Probearbeit. Je nach Komplexität des Berufs können es auch zwei bis drei Tage sein.

Versicherungsschutz

Die erste und wichtigste Frage ist definitiv der Versicherungsschutz. Da es sich bei der Probearbeit nicht um ein normales Arbeitsverhältnis handelt, bist du als Bewerber hier auch nicht sozialversicherungspflichtig. Auch eine Unfallversicherung ist dementsprechend nicht vorhanden. Eventuelle Sach- oder Personenschäden werden bei der Probearbeit auf zwei verschiedene Arten versicherungstechnisch abgedeckt:

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  • Kommt der Bewerber durch die Vermittlung der Arbeitsagentur zum Arbeiten auf Probe, ist dieser dementsprechend durch diese abgesichert.
  • Ist dies nicht der Fall, dann haftet die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers für eventuelle Sach- oder Personenschäden.

Gibt es Anspruch auf Bezahlung?

Als Nächstes stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Bewerber für seine Probearbeit bezahlen muss. Auch hier gilt dasselbe wie schon beim Versicherungsschutz. Da es sich bei der Probearbeit um kein gültiges Arbeitsverhältnis handelt, gibt es auch hier keinen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie viel der Bewerber gearbeitet hat. Es steht Arbeitgebern natürlich frei, dem Bewerber eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.

Einladung zur Probearbeit

Bei der Einladung zur Probearbeit gibt es ebenfalls einige Formalitäten zu beachten. Zunächst sollte diese immer in schriftlicher Form erfolgen. Ob diese per E-Mail oder in Papierform zugestellt wird, ist dabei völlig egal. Folgende Informationen sollten jedoch auf jeden Fall enthalten sein:

  • Der genaue Zeitraum und die Dauer, wo die Probearbeit stattfinden soll.
  • Die exakte Adresse der Arbeitsstätte, in welcher die Arbeit erfolgen soll.
  • Der Name eines Ansprechpartners.

Neben der Einladung ist es zudem wichtig, dass Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Diese sollte folgende Punkte enthalten:

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  • Kontaktdaten des Bewerbers wie Name, Adresse, Telefon oder E-Mail-Adresse.
  • Ebenfalls Ort und Zeitraum der Probearbeit.
  • Einen schriftlichen Hinweis darauf, dass der Bewerber nicht verpflichtet ist, eine Arbeitsleistung zu erbringen.
  • Auch hier sollte der Ansprechpartner noch einmal explizit aufgeführt werden.
  • Ein schriftlicher Hinweis darauf, dass es keine Pflicht für die Zahlung einer Vergütung gibt.
  • Gibt es Entschädigungen wie eine Aufwands- oder Fahrtkostenpauschale, sollten diese ebenfalls aufgeführt werden.
  • Ein schriftlicher Ablaufplan, wie die Probearbeit verlaufen soll.
  • Eine Verschwiegenheitsklausel, dass der Bewerber keine internen Geschäftsprozesse weitergeben darf.

Probearbeit Ablauf

Für den Arbeitgeber ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld Gedanken um einen konkreten Ablaufplan des Probearbeitens zu machen. Wie bereits erwähnt, sollte sowieso bereits in der schriftlichen Vereinbarung ein solcher Plan aufgeführt sein. Der Arbeitgeber sollte sich also überlegen, welche Arbeitsbereiche der Bewerber durchlaufen sollte, welche Tätigkeiten für eine Analyse des Könnens und eine konkrete Einschätzung wichtig sind, aber auch, welche Aufgaben dem Leistungsprofil des Bewerbers entsprechen.

Nur zum Kaffee holen oder Akten schreddern muss niemand zur Probearbeit erscheinen. Es geht nämlich nicht darum, dass Arbeitgeber eine günstige Arbeitskraft bekommen, sondern darum zu erfahren, ob ein zukünftiges Arbeitsverhältnis realistisch ist.

Was sich vor allem auch anbietet, ist, den Bewerber bereits aktiv mit ins Firmengeschehen einzubinden. Das Mithören bei Kundengesprächen, das Vorführen von internen Arbeitsabläufen und der direkte Austausch mit langjährigen Kollegen können dafür sorgen, dass der Bewerber, wenn er oder sie denn die Stelle besetzen können, bereits mit etwas Erfahrung in den neuen Job starten.

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Welche Entscheidungskriterien gibt es bei der Probearbeit?

Für Arbeitgeber stellt sich nun die Frage auf welche Kriterien sollte bei der Probearbeit geachtet werden und wie können diese am besten bewertet werden?

Dazu gibt es einige Punkte:

  • Wie sieht die fachliche Kompetenz aus? Zeigt der Bewerber, dass er alles das, was er oder sie in der Bewerbung vermerkt haben, auch wirklich beherrschen kann?
  • Sind Soft Skills vorhanden? Also alles, was über fachliche Kompetenz hinausgeht? Integriert sich der Bewerber gut in das Unternehmen und kann dieser gut mit den anderen Kollegen interagieren? Wenn möglich auch die Teamfähigkeit kontrollieren.
  • Stichwort Team. Hier sollten Arbeitgeber auf jeden Fall auch ihre Mitarbeiter befragen, wie sie die Arbeitsleistung des Bewerbers einschätzen würden.
  • Welche Aspekte sind positiv und welche negativ während der Probearbeit aufgefallen.
  • Am Ende gilt es alle diese Aspekte zusammenzuführen und dementsprechend abzuwägen, ob der Kandidat für das Unternehmen und die entsprechende Stelle geeignet ist.

Tipps für Arbeitgeber

Um gleich beim Arbeitgeber zu bleiben. Wie sehen also alle Rechte und Pflichte gegenüber des Bewerbers in puncto Probearbeiten aus?

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Zusammenfassend ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Bewerber für seine geleistete Probearbeit zu bezahlen. Es herrscht, wie bereits erwähnt, auch keine Versicherungspflicht. Der Bewerber muss also gegebenenfalls für etwaige Schäden selbst aufkommen, beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung.

Folgende Punkte sollten jedoch ebenfalls noch beachtet werden:

  • Dafür Sorge tragen, dass der Bewerber einen strukturierten Arbeitsablaufplan hat, welcher alle wichtigen Punkte für eine Bewertung enthält.
  • Der Bewerber sollte in allen wichtigen Belangen eingewiesen werden. Das betrifft vor allem Arbeits- und Datenschutzrichtlinien.
  • Ist der Arbeitgeber selbst zeitlich nicht dazu in der Lage, sich um den Bewerber zu kümmern, muss die Aufgabe an einen Stellvertreter weitergegeben werden. Dieser muss für alle Rückfragen zur Verfügung stehen und die Arbeit des Bewerbers kontrollieren.
  • Es ist vor allem wichtig, dem Bewerber ein kompetentes Arbeitsumfeld zu liefern und ihn nicht als kostenlose Arbeitskraft auszunutzen.
  • Es gibt keine gesetzliche Richtlinie für die Dauer der Probearbeit. In der Regel reicht ein Tag jedoch aus, jedoch sollte der Zeitraum nicht länger als eine Woche sein.

Tipps für Bewerber

Abschließend gibt es natürlich auch für die Bewerber einige Rechte und Pflichten. Zusammengefasst sollten Bewerber also Folgendes beachten:

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  • Die Bewerber sollten sich vorab über das Unternehmen und die entsprechenden Arbeitsfelder informieren.
  • Es sollte sich selbst die Frage gestellt werden, welche Anforderung es an die Probearbeit gibt und was von der Arbeitsstelle erwartet wird.
  • Entsprechende Kleidung sollte vorhanden sein. Beim Umgang mit offenen Lebensmitteln beispielsweise nicht in kurzer Hose erscheinen.
  • Am Ende der Probearbeit sollten Fragen gestellt werden. Zum Beispiel über die zukünftige Arbeitsstelle, genauere Informationen zu den Abläufen, welche benötigt werden, aber auch nach einem kurzen Feedback kann gefragt werden. Wichtig ist, dass der Bewerber Interesse zeigt und wissbegierig ist.

Bildnachweis: Foto von Rebrand Cities/Pexels.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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