Geburt, Hochzeit, Todesfall: Es gibt Situationen in Leben, in denen du auf Sonderurlaub angewiesen bist. Wann er bezahlt und genehmigt wird – ein Überblick.

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Definition: Was heißt Sonderlaub?

Sonderlaub unterscheidet sich vom „gewöhnlichen“ Urlaub, den du als Arbeitnehmer erhältst. Während du bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub – ohne besonderen Anlass – hast, sieht es beim Sonderlaub etwas anders aus.

Denn Sonderlaub wird dir genehmigt, wenn spezielle Gründe vorliegen. Er ist in § 616 BGB geregelt und wird unter der Bezeichnung „Vorübergehende Verhinderung“ geführt. Vorübergehend verhindert bist du zum Beispiel bei der Geburt deines Kindes oder wenn Ehe- oder Lebenspartner versterben.

Muss mein Arbeitgeber bezahlten Sonderlaub genehmigen?

Es ist etwas knifflig: Gibt es keine andere Regelung, kannst du dich üblicherweise an der aktuellen Gesetzeslage orientieren. Grundsätzlich kann die Regelung nach § 616 BGB jedoch durch arbeits- oder tarifvertragliche Richtlinien ersetzt werden. Dein Arbeitgeber hat demnach zum Beispiel die Möglichkeit, mehr bezahlte Sonderlaube als gewöhnlich zu genehmigen – oder diese sogar gänzlich auszusetzen.

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Wann muss der Arbeitgeber den Sonderlaub bezahlen?

Nach dem aktuell geltenden Gesetz – welches aber ersetzbar ist – muss dein Arbeitgeber deinen Sonderlaub bezahlen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der Grund, weshalb du Sonderlaub beantragst, muss in deiner eigenen Person liegen.
  2. Die Zeit, in der du ausfällst und nicht arbeiten kannst, ist verhältnismäßig – also für einen begrenzten Zeitraum. Für gewöhnlich sind damit wenige Tage oder auch wenige Stunden gemeint. In der Praxis handelt es sich häufig um bis zu 5 bezahlte Sonderlaubstage.
  3. Du hast den Grund der Verhinderung nicht selbst zu verschulden.

Zu welchen Anlässen erhalte ich bezahlten Sonderurlaub?

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb du auf einen bezahlten Sonderlaub angewiesen sein kannst.

Die Besonderheit: Zwar ist geregelt, wann und unter welchen Voraussetzungen du Sonderlaub erhalten kannst. Im BGB wird jedoch nicht erwähnt, was als Sonderlaub gilt. Deshalb ist es für den Arbeitgeber oft eine Ermessensfrage.

Häufige bzw. typische Anlässe für Sonderurlaub können sein:

Todesfall:

Ob Geschwister, Ehe- und Lebenspartner oder Eltern – wenn es einen Todesfall von nahen Angehörigen gibt, kannst du bezahlten Sonderlaub beantragen. Es handelt sich um eine Situation, in der es für Arbeitnehmer oft nur unter emotional erschwerten Bedingungen möglich ist, wie gewöhnlich zu arbeiten. Vor allem der Termin für die Beerdigung ist oft ein wichtiger Grund, um den Arbeitgeber nach Sonderlaub zu bitten.

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Geburt:

Du erwartest ein Kind? Herzlichen Glückwunsch! Vor allem Väter fragen sich, wie es um den besonderen Tag der Geburt steht. Üblicherweise kannst du auch für diesen Anlass einen Antrag auf Sonderlaub stellen, um deiner Partnerin zur Seite zu stehen und das frische Familienglück zu genießen.

Beachte: Laut § 616 BGB gilt der Anspruch auf Sonderlaub, wenn es sich um ein eheliches Kind handelt. Halte deshalb unbedingt Rücksprache mit deinem Arbeitgeber, wenn es sich um die Geburt eines unehelichen Kindes handelt, um dich freistellen zu lassen.

Hochzeit:

Wer den Bund der Ehe eingeht, benötigt ebenfalls Sonderlaub. Oft genehmigen Arbeitgeber einen bezahlten Sonderurlaub, wenn du dafür zum Beispiel nicht deinen Erholungsurlaub beanspruchen möchtest oder kannst.

Beachte: Auch wenn du als Heiratender oder Heiratende Sonderlaub bekommst, können deine Gäste für gewöhnlich keinen für sich beantragen. Sie müssen üblicherweise ihren Erholungsurlaub nutzen, um der Hochzeitseinladung folgen zu können.

Verpflichtende Behördengänge:

Wenn du „lediglich“ deinen Personalausweis verlängern möchtest, ist dies oft kein Grund für einen bezahlten Sonderurlaub. Ausnahme: Du arbeitest während der Öffnungszeiten der Behörde.

Wirst du hingegen zu einer Anhörung geladen, musst du üblicherweise verpflichtend erscheinen. Dann ist ein bezahlter Sonderlaub möglich.

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Kinderbetreuung:

Dein Kind ist noch keine 12 Jahre alt und betreuungsbedürftig – aber die Betreuung fehlt? In solchen Fällen ist ein Sonderlaub für einen kurzen Zeitraum oft möglich. Voraussetzung ist, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht und Schulen bzw. Kindergärten nicht geöffnet haben.

Beachte: Üblicherweise muss das Kind in deinem Haushalt leben, wenn du einen bezahlten Sonderurlaub beanspruchen möchtest. Im Pflegefall ist außerdem oft eine ärztliche Bescheinigung notwendig bzw. empfehlenswert.

Arzttermin oder Operation:

Lässt deine Arbeitszeit es nicht zu, deinen Arzt während der Öffnungszeiten zu besuchen, kannst du bei deinem Arbeitgeber nach einem bezahlten Sonderlaub fragen. Denn: Andernfalls rechtfertigt der Arztbesuch diesen nicht.

Es steht eine Schönheit-OP an? Wenn der Eingriff nicht wichtig ist, um deine Arbeitsleistung erbringen zu können, besteht laut BGB kein Anspruch auf Sonderlaub. Kläre deine Situation deshalb mit deinem Arbeitgeber ab.

Handwerklicher Notfall:

Überflutung in Küche oder Bad? Wenn du mit einem handwerklichen Notfall kämpfst, kannst du dafür eine bezahlte Freistellung beantragen. In der Praxis kann das zum Beispiel ein Rohrbruch sein.

Wichtig: Termine, die du mit deinem Handwerker vereinbarst, begründen im Normalfall keine Freistellung, die dein Arbeitgeber zu bezahlen hat. Beachte also, dass es sich tatsächlich um Notsituationen handeln muss.

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Wie lange darf mein bezahlter Sonderurlaub gehen?

Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wie lange deine bezahlte Freistellung andauern kann. Was aber wichtig ist: Es handelt sich, wie in § 616 BGB angegeben, um eine vorübergehende Verhinderung. Es kommt deshalb vor allem auf die Absprache mit deinem Arbeitgeber an.

Kann ich einen unbezahlten Sonderurlaub beantragen?

Ob die Teilnahme an einer Hochzeit oder der Besuch einer bedeutenden Feier, welche etwa die Abschlussfeier des Kindes sein kann: Oft ist es möglich, für solche besonderen Anlässe eine Freistellung zu beantragen – allerdings unbezahlt. Ein unbezahlter Sonderurlaub ist zwar keine Seltenheit. Dennoch bedarf es der rechtzeitigen Absprache mit dem Arbeitgeber.

Was muss ich außerdem beachten?

Wenn du dir unsicher bist, wie dein Betrieb den bezahlten Sonderurlaub regelt, empfiehlt sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag. Denn grundsätzlich handelt es sich um ein strittiges Thema, weil das BGB zwar Regelungen vorschreibt, Arbeitgeber diese aber nicht zwangsläufig übernehmen.

Frage im Zweifelsfall deshalb persönlich bei deinem Chef nach – und lasse dir einen bezahlten Sonderurlaub immer schriftlich bestätigen. So hast du für den Ernstfall einen Nachweis.

Was du zudem beachten solltest: die Dauer deines Arbeitsverhältnisses. Denn auch dieses kann entscheidend sein, wenn es um eine bezahlte Freistellung geht. Wenn du lediglich befristet und für einige Monate angestellt bist, ist dies nicht mit einem langjährigen Mitarbeiter vergleichbar – so wird es zumindest allgemein gehandhabt.

Heißt: In der Regel hast du, aus Sicht des Arbeitgebers, als langjährig Angestellter oft Anspruch auf mehr bezahlte Sonderurlaubstage oder -stunden. Ob befristet oder unbefristet angestellt – kläre deine Situation in jedem Fall rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber ab.

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Wir fassen zusammen

Todesfälle in der Familie, die Geburt eines Kindes, Pflege oder Betreuung – es gibt unterschiedliche Situationen, die einen bezahlten Sonderlaub rechtfertigen. Für einen kurzen Zeitraum, also üblicherweise für wenige Tage, kannst du deshalb einen Antrag auf Freistellung bei deinem Arbeitgeber stellen.

Letzter Tipp: Reiche deinen Antrag schriftlich bei deinem Arbeitgeber ein und lasse ihn dir ebenfalls schriftlich genehmigen. Dein Antrag sollte eine Begründung für deine Freistellung beinhalten. So stehst du definitiv auf der sicheren Seite – und kannst dich ganz auf den Anlass für den Sonderurlaub konzentrieren.

Bildnachweis: william87/iStock.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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