Es sind nur ein bisschen über 50 % aller deutschen Arbeitnehmer, die heutzutage noch Weihnachtsgeld erhalten. Viele wissen leider gar nicht mehr, was das Weihnachtsgeld ist und sind dementsprechend überrascht, wenn sie bei einem Arbeitgeber landen, der diese finanzielle Sonderleistung noch auszahlt. Deshalb erfährst du in folgendem Beitrag alles, was du rund und um das Thema Weihnachtsgeld wissen musst.

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Das Weihnachtsgeld erklärt

Das Weihnachtsgeld ist sowie das Urlaubsgeld eine finanzielle Sonderleistung, welche von Unternehmen an die Mitarbeiter ausgezahlt wird. Es wird mancherorts auch als Weihnachtsgratifikation bezeichnet. Ziel dieser Zahlung soll es sein, die Mitarbeiter weiter zu motivieren. Ursprünglich wurde mit der Auszahlung dieser Sonderleistung jedoch ein anderes Ziel verfolgt. Es sollte dazu dienen, während der Vorweihnachtszeit Geld für Geschenke zu haben und um generell jedem Mitarbeiter ein schönes Weihnachtsfest zu ermöglichen.

Bei Tarifverträgen ist es zusätzlich üblich, die Höhe des Weihnachtsgeldes an die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu koppeln. Dazu aber später mehr.

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Weihnachtsgeld und das 13. Monatsgehalt

Vielerorts wird der Begriff „das 13. Monatsgehalt“ als Synonym für das Weihnachtsgeld benutzt. Das ist grundsätzlich falsch. Auch wenn ein Unternehmen 100 % vom Bruttogehalt als Weihnachtsgeld ausbezahlt, handelt es sich dabei nicht um ein 13. Monatsgehalt. Bei diesem handelt es sich um eine weitere finanzielle Sonderleistung von deinem Arbeitgeber. Grundsätzlich verfolgen Unternehmen hier dieselben Ziele. Mit dieser Bonuszahlung soll ebenfalls die Motivation der Mitarbeiter gesteigert werden. Es gibt jedoch einen elementaren Unterschied.

Das Weihnachtsgeld wird als Gratifikation bezeichnet, welche auch die Betriebstreue belohnen soll. Dieses kann im Gegensatz zum 13. Monatsgehalt nicht aufgrund von häufigen Krankheitstagen oder sonstigen Gründen einfach so verkürzt werden. Es gibt zwar bestimmte Ausnahmen, in welchen du nur anteilig Weihnachtsgeld erhältst, wie beispielsweise bei einer Kündigung oder sogar der Anspruch ganz entfällt, wie in der Elternzeit, aber dazu später mehr.

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Wichtige Fakten zum Weihnachtsgeld

Nachdem du jetzt weißt, was das Weihnachtsgeld genau ist und wo der Unterschied zum 13. Monatsgehalt liegt, wird nun Zeit für die wichtigsten Fakten. Wie hoch fällt das Weihnachtsgeld aus, wann wird es ausbezahlt und ab wann hast du Anspruch darauf?

Weihnachtsgeld Anspruch

Die schlechte Nachricht zuerst. Leider ist kein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir ein Weihnachtsgeld auszubezahlen. Es handelt sich bei dieser Gratifikation um eine völlig freiwillige Leistung. Das ist auch der Grund, warum es bedauerlicherweise immer weniger Unternehmen gibt, welche diese Sonderzahlung noch leisten.

Es gibt jedoch in manchen Ausnahmen einen gewissen Anspruch auf Weihnachtsgeld, dieser resultiert aus folgenden Faktoren:

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Vor allem der zweite Punkt in dieser Auflistung ist interessant. Sollte dein Arbeitgeber nämlich in den letzten drei Jahren immer wieder ein Weihnachtsgeld ausbezahlt haben, entsteht für dich als Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch. Was die wenigsten wissen, dieser Anspruch muss nicht schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert sein und ist trotzdem als Bestandteil von diesem anzusehen.

Was du auch unbedingt wissen solltest, ist, dass das Weihnachtsgeld und seine Ansprüche für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten. Hier greift der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung. Dieser besagt, dass andere Mitarbeiter des Unternehmens nicht ohne wirklich triftige Gründe vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden dürfen. Lediglich bei der Höhe des Weihnachtsgeldes können sich Differenzen aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit ergeben.

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Weihnachtsgeld Höhe

Da es sich bei der Weihnachtsgratifikation um eine freiwillige Zusatzleistung deines Arbeitgebers handelt, gibt es dementsprechend keine festgelegte Höhe des Weihnachtsgeldes. Üblich sind bei vielen Unternehmen Zusatzzahlungen von bis zu 50 % des Bruttomonatsgehalts. Es gibt jedoch auch noch viele Branchen, welche die vollen 100 % ausbezahlen, weshalb die irrtümliche Bezeichnung vom 13. Monatsgehalt wieder an Aktualität gewinnt.

Folgende Branchen haben 2020 und 2021 im Durchschnitt Weihnachtsgelder von 2700 Euro ausbezahlt:

  • Chemie Industrie.
  • Banken.
  • Die Deutsche Bahn.

Grundsätzlich wird die Höhe des Weihnachtsgeldes, falls du welches ausgezahlt bekommst, über deinen Arbeitsvertrag fixiert. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass sich dein Chef dazu entscheidet, flexible Zahlungen zu leisten. Dabei wird auf eine schriftliche Fixierung im Arbeitsvertrag verzichtet und jedes Jahr ein anderer Betrag ausbezahlt. Rechtlich ist diese Vorgehensweise auf jeden Fall zulässig.

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Wie eingangs bereits erwähnt, ist es zudem bei Tarifverträgen üblich, die Höhe von solchen Sonderzahlungen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig zu machen. Das Internetportal gibt dazu folgende Daten in einer Tabelle an:

  • Betriebszugehörigkeit in Monaten: 6 – Anteil am Monatsgehalt: 25 %.
  • Betriebszugehörigkeit in Monaten: 12 – Anteil am Monatsgehalt: 35 %.
  • Betriebszugehörigkeit in Monaten: 24 – Anteil am Monatsgehalt: 45 %.
  • Betriebszugehörigkeit in Monaten: 36 – Anteil am Monatsgehalt: 55 %.

Diese prozentuale Beteiligung am Monatsgehalt stellt für dich als Arbeitnehmer definitiv den besten Fall dar. Denn damit erhältst du mit einer Lohnerhöhung auch ein höheres Weihnachtsgeld. Grundsätzlich sind alle relevanten Informationen über dein Weihnachtsgeld in deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.

Ausgezahlt wird dir das Weihnachtsgeld für gewöhnlich Ende November, also gemeinsam mit deinem Novembergehalt. Das liegt aus dem zu Beginn genannten Grund, dass dieses ursprünglich zum Erledigen von Weihnachtseinkäufen gedacht ist.

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Sonderfälle bei Weihnachtsgeld – was ist bei Kündigung und Mutterschutz?

neben den harten Fakten zur Höhe deines Weihnachtsgeldes und dem möglichen Anspruch gilt es noch einige Sonderfälle zu betrachten. Was ist beispielsweise im Falle des Mutterschutzes oder falls du während des Jahres kündigst?

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Weihnachtsgeld Kündigung

Eine Frage, die du dir mit Sicherheit stellen wirst, was ist, wenn du während des Jahres kündigst? Hast du dennoch anteilig Anspruch auf dein Weihnachtsgeld, da du dieses in den vorherigen Jahren immer ausbezahlt bekommen hast? Um eine klare Antwort auf diese Frage zu finden, solltest du zunächst einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Denn wichtig ist dabei der Zweck deiner Weihnachtsgratifikation. Grundsätzlich unterschieden wird nämlich zwischen zwei Arten von Weihnachtsgeld:

  • Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter.
  • Weihnachtsgeld mit Mischcharakter.

Weißt deine Gratifikation einen Entgeltcharakter auf, so steht dir offiziell anteilig Weihnachtsgeld zu, auch wenn du das Unternehmen vorzeitig verlässt. Wenn du beispielsweise am 30. Juni deinen letzten Arbeitstag hast, steht dir quasi die Hälfte deines bisherigen Weihnachtsgeldes zu.

Auch bei einer Gratifikation mit Mischcharakter steht dir anteiliges Weihnachtsgeld zu. Hier wird neben deiner Arbeitsleistung auch zusätzlich die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit mit dem Weihnachtsgeld entlohnt.

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Weihnachtsgeld Mutterschutz und Elternzeit

Ein weiterer äußerst wichtiger Aspekt ist die Frage, ob dir auch Weihnachtsgeld während des Mutterschutzes und der Elternzeit zusteht. Zunächst zum Mutterschutz. Hier ist der Fall ganz klar im § 11 des Mutterschutzgesetzes geregelt. Dieser besagt, dass dein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, dir deinen Durchschnittsverdienst der letzten 13 Monate auszubezahlen, damit dir keine finanziellen Nachteile entstehen. Wenn also innerhalb dieses Zeitraums Weihnachtsgeld angefallen ist, muss dein Arbeitgeber dir dieses ebenfalls zahlen.

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Während der Elternzeit sieht die Rechtslage ähnlich aus. Auch hier wird im Normalfall das Weihnachtsgeld ebenfalls gezahlt, falls der Arbeitnehmer dieses vorher auch erhalten hat. Jedoch kommt es auch hier wieder darauf an, welchen Zweck das Weihnachtsgeld verfolgt. Stellt es eine Art zusätzliches Gehalt dar, besitzt also einen Entgeltcharakter, dann musst du während der Elternzeit darauf verzichten. Da hier das Arbeitsverhältnis ruht, sind damit auch die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesetzt. Handelt es sich beim Weihnachtsgeld jedoch um eine Belohnung für die Betriebstreue, so kannst du auch während der Elternzeit Ansprüche auf Weihnachtsgeld geltend machen, da hier keine Vergütung auf deine Arbeitsleistung vorliegt.

Letzterer Fall ist jedoch relativ selten, da es sich in den meisten Fällen um ein Weihnachtsgeld mit Mischcharakter handelt.

Weihnachtsgeld versteuern

Abschließend noch eine schlechte Nachricht. Das Weihnachtsgeld muss als Sonderzahlung auf deiner Gehaltsabrechnung auftauchen und wird somit leider immer voll versteuert. Die Höhe der Lohnsteuer wird dabei mit der Jahreslohnsteuertabelle berechnet. Somit bleibt je nach Höhe deines Weihnachtsgeldes enttäuschenderweise nicht mehr ganz so viel übrig. Da durch diese Einmalzahlung dein Steuersatz steigt, zahlst du beim Weihnachtsgeld auch noch mehr Lohnsteuer als für deinen gewöhnlichen Arbeitslohn.

Bildnachweis: D-Keine/iStock.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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