Im Jahr bringen sich zahlreiche Änderungen in der deutschen Finanz- und Arbeitswelt in Stellung. Während ein Teil der Arbeitnehmer von einer Erhöhung ihres verfügbaren Einkommens profitieren, sieht sich ein anderer Teil mit einer Reduktion ihres Netto-Gehalts konfrontiert. Doch wer ist davon betroffen, und was sind die zugrundeliegenden Ursachen für diese Entwicklung?

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Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen: Ein Doppelkantenschwert

Einer der Hauptgründe für die Lohnminderung bei einem Teil der Beschäftigten in Deutschland ist die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben. Diese Grenzen werden jährlich von der Bundesregierung festgelegt und erfahren für das Jahr 2024 eine Erhöhung von 7.100 € Ost/7.300 € West auf 7.450 € Ost/7.550 € West Euro pro Monat

Was bedeutet das konkret?

Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dieser Grenze liegt, zahlen Sozialabgaben auf ihr gesamtes Bruttoeinkommen. Liegt ihr Gehalt jedoch darüber, werden die Abgaben nur bis zur Höhe der Bemessungsgrenze erhoben. Die Erhöhung dieser Grenzen führt somit dazu, dass Beschäftigte mit höherem Einkommen 2024 einen größeren Anteil ihres Gehalts in Form von Sozialabgaben abführen müssen.

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Die Auswirkungen auf Eltern, Rentner und Minijobber

Während Eltern, Rentner und Minijobber von dieser Änderung profitieren könnten, sehen sich insbesondere mittlere Einkommensgruppen mit einer Reduktion ihres Netto-Gehalts konfrontiert. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen 2024 – Ein Überblick:

  • Rentenversicherung (West/Ost): 7.550 Euro / 7.450 Euro pro Monat
  • Knappschaftliche Rentenversicherung (West/Ost): 9.300 Euro / 9.200 Euro pro Monat
  • Arbeitslosenversicherung (West/Ost): 7.550 Euro / 7.450 Euro pro Monat
  • Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich): 5.175 Euro pro Monat

Kranken- und Pflegeversicherung: Finanzielle Belastungen für Arbeitnehmer

Neben den Renten- und Arbeitslosenversicherungen wird auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung angepasst. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese auf 5.175 Euro festgesetzt. Personen, deren Gehalt diese Grenze übersteigt, müssen höhere Beiträge entrichten. Zudem wurde die Versicherungspflichtgrenze erhöht, was Arbeitnehmern mit entsprechendem Einkommen die Möglichkeit gibt, sich privat zu versichern.

Interessanter Fakt:

Laut Statista (StepStone Gehaltsreport 2023) beträgt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt aller Arbeitnehmer*innen in Deutschland etwa 53.100 Euro. Der durchschnittliche Nettoarbeitslohn für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I/0) beträgt dabei ca. 27.416 Euro??.

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Quellen: Bundesregierung und chip.de
Bildnachweis: hamzaturkkol/istockphoto.com und Canva.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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