Häufig haben Menschen mit Behinderung eine lange Bewerbungsgeschichte hinter sich – ohne Erfolg. Auf Praktika folgt keine Anstellung oder ein befristetes Arbeitsverhältnis wird nicht verlängert. Nicht selten endet dieser Prozess schlussendlich in der Resignation und die Jobsuche verläuft immer weniger intensiv, wird vielleicht sogar irgendwann einmal komplett an den Nagel gehängt. Für die wiederkehrende Ablehnung fehlt das Verständnis, die Gründe können häufig nicht nachvollzogen werden. „Man sollte sich nur dort bewerben, wo die Einschränkung nicht von überragender Bedeutung ist“, so Michael Graus, Koordinator für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung. Da reicht ein großes theoretisches Wissen oftmals nicht aus. Die Anforderungen bei der Jobsuche sind an einen Menschen mit Behinderung höher. Die Suche ist schwieriger, die zu berücksichtigten Faktoren sind zahlreicher. Doch schwierig bedeutet nicht unmöglich. Lernen Sie hier, worauf Sie bei einer Bewerbung achten müssen, wenn Sie eine Behinderung haben, und wo Ihre Erfolgschancen liegen:

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Menschen mit Behinderung haben eine lange Bewerbungsgeschichte
Bildnachweis: Photo by marianne bos on Unsplash

1. Auf die richtige Stelle bewerben
2. Optimismus anstelle von Mitleid
3. Hilfe, wenn Sie diese benötigen
4. Die Behinderung einfach verschweigen?
5. Wichtigste Fakten zur Bewerbung mit einer Behinderung

Auf die richtige Stelle bewerben

Wer sich trotz Behinderung auf eine Stelle bewirbt, bei welcher sich diese nachteilig auswirkt, der kann nur mit wenigen Erfolgschancen rechnen. Denn nicht selten müssen dann die Kollegen mehr arbeiten oder Sie stellen keine vollwertige Unterstützung dar. Diese Einsicht ist gewiss häufig sehr schwierig und auch nicht immer fair, sie ist aber die wichtigste Einsicht auf dem Weg zu einer Anstellung trotz Behinderung. Denn um sich erfolgreich auf eine Stelle zu bewerben, muss sich die Jobsuche auf jene Arbeitsplätze konzentrieren, an denen das Handicap keinerlei Relevanz hat. Nur dann kann ein Bewerber mit Behinderung seine Vorzüge optimal ausspielen und hat gute Chancen auf die Anstellung. Dass dadurch der Traumjob so manches Mal in unerreichbare Ferne rückt, ist im heutigen Deutschland leider die Realität. Nun gilt es den Arbeitgeber „nur noch“ zu überzeugen, dass Sie genau das sind, was er sucht. Aber wie?

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Optimismus anstelle von Mitleid

Vor allem im öffentlichen Dienst ist bekannt, dass Menschen mit Behinderung bei gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt werden. Das verleitet die Bewerber nicht selten dazu, ihre Behinderung übermäßig in den Vordergrund zu rücken, diese mehrmals im Anschreiben zu erwähnen und sich auch beim Vorstellungsgespräch vor allem darauf zu konzentrieren. Doch wer sich zu sehr auf die Behinderung fokussiert, gar erwähnt was alles nicht möglich ist oder den Eindruck erweckt, Mitleid zu wollen, kann sich schnell von seinem Traumjob verabschieden. Denn finanzielle Vorteile oder gar Mitleid sind nicht die ausschlaggebenden Faktoren für einen Personaler, einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Schließlich kommen hier auch eventuelle Sonderurlaube oder besondere Kündigungsfristen auf den Arbeitgeber zu. Was wirklich zählt, so Michael Graus, sind die Qualitäten und Fähigkeiten des Bewerbers. Als „positive Aggressivität“ beschreibt er das Vorgehen. Der Bewerber muss den zukünftigen Arbeitgeber davon überzeugen, dass das Optimum an Leistungsfähigkeit erhalten bleibt – vielleicht sogar, dass seine angeblichen Nachteile sich bei dieser spezifischen Arbeitsstelle positiv auswirken könnten. „Man muss mit seinem Wissen, mit seiner Sympathie und seiner Toughheit überzeugen. Man muss in gewisser Form Positivist sein!“, so Graus, „Das Entscheidende muss im Kopf des Bewerbers passieren“.

Hilfe, wenn Sie diese benötigen

Natürlich klingt das alles nun leichter als es schlussendlich wirklich sein wird. Deshalb wird Menschen mit einer Behinderung eine umfassende Hilfe bei der Jobsuche sowie der Bewerbung angeboten. Manchmal hilft schon ein kleiner Schubs in die richtige Richtung, um die bisherigen Muster des Misserfolges zu verlassen. Es ist deshalb durchaus sinnvoll, seine Bewerbungsunterlagen mit einer professionellen Person zu überarbeiten. Kompetente Einzelfallberatungen gibt es zum Beispiel beim bfz. Weitere nützliche Informationen finden Sie zudem bei der Agentur für Arbeit, den Integrationsämtern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie ganz klassisch im Sozialgesetzbuch.

Die Behinderung einfach verschweigen?

Wenn es nun so weit ist und Sie sich auf eine explizite Stellenausschreibung bewerben möchten, geht es an die Erstellung der Bewerbungsunterlagen. Viele Bewerber mit Behinderung stehen dann vor der Wahl diese zu nennen oder einfach zu verschweigen. Doch dürfen Sie das überhaupt? Ja! Solange Ihre Behinderung Sie nicht bei der Ausübung der Arbeitsstelle beeinträchtigt, müssen Sie diese auch nicht erwähnen. Und da Sie laut Expertentipp ja nach exakt solchen Stellen suchen sollen, trifft dieser Grundsatz gewiss auf Sie zu. Dass Sie Ihre Behinderung nicht erwähnen müssen, bedeutet aber andererseits aber nicht, dass Sie dies nicht tun sollen. Schlussendlich gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort. Sie hängt jeweils von der Art der Behinderung sowie der ausgeschriebenen Stelle ab. Als Faustregel können Sie sich vielleicht hieran orientieren:

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  • Handelt es sich um einen Arbeitgeber, bei welchem Bewerber mit Behinderung vorgezogen werden? Dies ist zum Beispiel im öffentlichen Dienst der Fall. Dann könnten Ihre Chancen durch die Nennung der Behinderung deutlich steigen. Behörden und Ämter sind außerdem verpflichtet, jeden fachlich qualifizierten Bewerber mit Behinderung zum Bewerbungsgespräch einzuladen (ab einer Schwerbehinderung von 50 Prozent oder ab 30 Prozent bei gleichgestellten Bewerbern).
  • Müssen eventuelle Vorbereitungen getroffen werden, wenn Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden? Bei Rollstuhlfahrern zum Beispiel, ist ein barrierefreier Zugang notwendig. Viele Personaler fühlen sich nämlich überrumpelt oder peinlich berührt, wenn sie unvorbereitet mit einer schweren Behinderung konfrontiert werden. Auch hier wäre zumindest eine beiläufige Erwähnung ratsam.
  • Handelt es sich um eine weniger offensichtliche oder einschränkende Behinderung, so entscheiden sich viele Bewerber dafür, diese erst einmal zu verschweigen. Das Thema kann dann im Vorstellungsgespräch besprochen und direkt richtiggestellt werden. So umgehen Sie eventuelle Vorbehalte bei der Sichtung der Unterlagen und sorgen für die Gleichberechtigung mit den anderen Bewerbern.

Grundsätzlich gilt also: „Je offensichtlicher eine Behinderung ist, umso eher sollte man sie in eine schriftliche Bewerbung mit aufnehmen“, so Graus. Spätestens beim Vorstellungsgespräch sollte das Handicap dann aber zur Sprache kommen: „ Am besten ist es, die Behinderung in einer ruhigen Phase des Bewerbungsgesprächs anzusprechen. Wichtig dabei ist, dass man das Handicap nicht einfach auf den Tisch legt. Man soll sein Handicap so darstellen, dass der Arbeitgeber auch etwas damit anfangen kann.“ Niemals sollten Sie Ihre Behinderung ganz verschweigen, denn dann kann es im Arbeitsalltag zu unvorhergesehen Problemen kommen oder Sie verstricken sich gar in einem regelrechten Lügengebäude. Ehrlichkeit und Positivismus sind am Ende die siegenden Eigenschaften. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Bewerbung und fassen Ihnen zum Abschluss noch einmal die wichtigsten Fakten zur Bewerbung mit einer Behinderung zusammen:

  • Wählen Sie Ihre Ausbildung, den Beruf und die Stelle, auf welche Sie sich bewerben, sorgfältig aus. Wichtig ist, dass Ihre Behinderung in diesem speziellen Bereich keinerlei Nachteil darstellt. Ansonsten haben Sie unter Umständen große Schwierigkeiten bei der Jobsuche.
  • Wenn Sie sich in einem Unternehmen bewerben, erkundigen Sie sich, ob es einen Gleichstellungsbeauftragten gibt, und nehmen Sie Kontakt zu diesem auf. Dies sollte bereits vor dem Versand Ihrer Bewerbung geschehen. Hier erhalten Sie eventuell wichtige Anregungen und Tipps, manchmal aber auch bereits die Erkenntnis, dass sich der Aufwand einer Bewerbung nicht lohnt.
  • Wer sich dazu entschließt, seine Behinderung bereits in der Bewerbung zu erwähnen, kann ein ärztliches Gutachten beilegen. Dies hilft dem Verständnis des Personalers, worum es sich bei der Behinderung handelt, und schafft zugleich Vertrauen, da Sie auf einer ehrlichen Basis interagieren.
  • Ein solches Gutachten sowie Schilderungen im Vorstellungsgespräch sollten stets korrekt aber verständlich sein. Fachchinesisch führt meist eher zur Verwirrung als zur Klärung von Fragen. Achten Sie deshalb auf eine simple und verständliche Formulierung dessen, was Sie können und was nicht.
  • Trotz allem, darf die Behinderung nicht das Hauptthema Ihrer Bewerbung oder gar des Vorstellungsgespräches sein. Vielmehr geht es darum, Ihre Fähigkeiten, Talente und Qualifikationen in den Vordergrund zu stellen und den Personaler von Ihrem Wert für das Unternehmen zu überzeugen. Sie benötigen das passende Self-Marketing-Konzept. Die Behinderung sollte nur kurz und knapp sowie positiv formuliert werden. Dazu ein Beispiel: „Ich arbeite nun bereits seit zehn Jahren erfolgreich als Bankkauffrau, meine Sehbehinderung schränkt mich bei der Ausübung meiner Tätigkeiten nicht ein.“

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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